| EU | KEG | Rat | Europäisches Parlament | WSA | European Patent Office |
| Das Fingerabruck ist ein Symbol des "Geistigen Eigentums", wie man es vom Urheberrechtsdenken her kennt: die unverwechselbar individuelle Schöpfung, die kaum jemand unabhängig vom Urheber neu schaffen würde. Das EPA wurde 1973/78 mit dem Auftrag gegründet, das Prinzip des Eigentums in individuellen Schöpfungen auf die Welt der Naturkräfte anzupassen, wo es viele schwer zu findende und leicht nachzuahmende Anwendungslösungen gibt. Inzwischen tut das EPA allerdings genau das Gegenteil: es erteilt Patente auf breite allgemeine Prinzipien und ist bestrebt, diese Praxis in die Sphäre des Urheberrechts zurückzuexportieren und damit das Prinzip der individuellen Schöpfung auszuhebeln. Somit symblisiert das EPA-Logo eine von mehereren erstaunlichen Entwicklungen, die wir hier nachzuzeichnen versuchen. |
siehe Patentjurisprudenz auf Schlitterkurs -- der Preis für die Demontage des Technikbegriffs
Daraus lässt sich nicht entnehmen, dass alles neu ist, was nicht in einem einzigen zusammenhängenden Dokument beschrieben ist.
Neu ist, was nicht vorher zugänglich war. Auch Informationen, die ein Fachmann durch Lesen mehrere Dokumente in Erfahrung bringen kann, sind nicht neu. Es besteht sachlich wenig Grund zu der Annahme, dass ein bekanntes Verfahren unbedingt irgendwo in einem Dokument zusammenhängend beschrieben worden ist. Viele Informationen werden nicht in Schriftform weitergegeben, und ob etwas als ein zusammenhängendes Dokument vorliegt oder nicht, hat mit der Frage der Neuheit nichts zu tun. Auch das DP(M)A sah dort zumindest bis vor kurzem keinen zwingenden Zusammenhang. Das EPA hat den Begriff der Neuheit durch die Festlegung auf ein einziges Dokument offenbar ausgehebelt. Zugleich ist "erfinderische Tätigkeit" ebenfalls zu einem stumpfen Kriterium gemacht worden, welches vor allem dazu zu dienen scheint, die Löcher teilweise zu füllen, die das EPA in den Neuheitsbegriff gerissen hat. Nicht naheliegend ist etwas laut EPA dann, wenn der Fachmann die Information beschaffen musste, indem er mehrere Dokumente konsultierte, und wenn es keine zwingenden Gründe gab, die Informationen aus diesen Dokumenten miteinander zu kombinieren.
U.a. durch diese Aushöhlung der Begriffe "Neuheit" und "Nichtnaheliegen" ist es dem Patentwesen im Laufe der Zeit offenbar gelungen, die Zahl der Patente und kassierbaren Lizenzgebühren zu vervielfachen. Letztere hat sich laut EPA-Angaben seit 1990 verzehnfacht.
Diese Aushöhlung war u.a. die Folge davon, dass ein Patentprüfer keine praktikable Moeglichkeit hat, Anmeldungen zurueckzuweisen: der Anmelder kann durch immer neue Briefe und Draengen auf "rechtliches Gehör" (dessen Nichgewährung einen schweren Formfehler mit sehr unangenehmen Folgen fuer den betroffenen Prüfer) eine endgültige Entscheidung hinauszögern. Letztendlich bleibt dann nur die muendliche Verhandlung: die ist aber ein Riesenaufwand und ist bestenfalls einigemal im Jahr drin. Da hilft dann nur noch eins: Anforderungen soweit runterschrauben, dass es durchgeht. Die entsprechenden Voten lesen sich dementsprechend wie die Ergüsse von Schwachsinnigen....
Als um 1978 das EPA kam, wurde das IIB in Den Haag kurzerhand zur Rechercheabteilung (GD1) umfunktioniert. Gleichzeitig wurde der Status der dort Beschäftigten, die damals alle einen Diplomatenpass hatten, auf einen Pseudodiplomatenpass reduziert und die Bezahlung wurde auch gesenkt. Das sorgte für viel böses Blut und Frust und schlechtere Recherchen.
Wegen der Krux des "rechtlichen Gehörs" und der Tatsache, dass man jeden noch so dümmlichen Brief des Anwalts beantworten muss und ihn erst zurueckweisen kann, wenn keine Argumente mehr auftauchen (was natürlich nie der Fall ist) und zur Zurückweisung praktisch immer eine aufwendige mündliche Verhandlung erforderlich ist, war eines bereits festgeschrieben: es würde nur in Ausnahmefaellen zurückgewiesen werden und allenfalls eingeschränkt und dann erteilt werden.
Das Problem mit dem "rechtlichen Gehör" besteht auch in dem Fall, dass der Prüfer die Ansprüche einzuschränken versucht. Da kann sich der Anwalt auf alle möglichen Arten querlegen: sehr beliebt ist bloß mikrometerweise nachgeben oder neue Sätze von Ansprüchen mit etwas anderer Formulierungen und etwas anders gelagertem Umfang. Es muss nur genug in der Gesamtheit offenbart sein, dass sich immer wieder etwas anderes herausgreifen lässt, man also nicht mit Art. 123 (ursprüngliche Offenbarung) nicht in Konflikt kommt. Sehr nützlich hierfür ist eine Beschreibung riesiger Länge (z.B. n x 100 Seiten). Da der Prüfer nur für den Erstbescheid und fuer den Abschluss eines Verfahrens je einen halben Punkt bekommt und eine bestimmte Mindestpunktzahl im Jahr zu erreichen hat (und nur dann Aussicht auf Beförderung hat, wenn er erheblich mehr erreicht), kann er sich nicht allzuviele Bescheide pro Vorgang leisten. Konsequenz: runter mit den Anforderungen und ab durch die Mitte....
Jene, die viel produziert haben, sprich besonders lasch waren, sind heute Direktoren, d. h. Chefs von Direktionen (so heißen Prüfungsabteilungen).
Die miese Prüfungsqualität ist damit von vornherein ins System eingebaut.
Vor 20 Jahren hatten die Prüfer noch erheblich weniger Punkte zu erreichen, da die Anmeldezahlen weit geringer waren. Das änderte sich allerdings rasch, nachdem sich zeigte, dass auch damals schon viel Dubioses durchkam und Patentieren fuer die Industrie einfach lohnend wurde. Daraufhin mussten die Prüfer einfach mehr Anmeldungen wegbringen, damit der Rückstau (backlog) nicht zu groß wurde. Damit wurde die Prüfungsqualität noch schlechter, was eine weitere Erhöhung der Anmeldezahlen nach sich zog. Und so weiter....
Verschärft wurde die Situation noch dadurch, dass Ende 1991 eine unfähige Statistikkommission ein Absinken der Anmeldezahlen vorraussagte und der damalige Präsident Paul Brändli einen Einstellungsstopp verfügte, der bis zum Ende seiner Amtszeit in Kraft war.
Als dann Kober auf Teufel komm raus einzustellen anfing, war das mit einer ganzen Reihe von Problemen behaftet: der Ruf des EPA war bereits durch eine Reihe Skandale schwer geschädigt, so dass schwer an gute Leute heranzukommen war. Ferner war es auch so, dass die EPA Entlohnung, die damals seit 10 Jahren nicht mehr wesentlich erhoeht worden war, auch nicht mehr recht mithalten konnte. Damit das EPA lohnmäßig noch weniger mithalten konnte, führte Kober für die Neueinstellungen sogar die berühmten Negativgehaltsstufen ein (und teilweise nach Protesten wieder zurückgenommen), so dass diese weniger bekamen als die früheren Neulinge. Die Folge: es wurden Leute eingestellt, die zu anderem nicht zu gebrauchen waren, auf die früheren hohen Standards musste verzichtet werden. Und all die Leute mussten auch noch ausgebildet werden - das bedeutete aber, dass etliche Prüfer zumindest zum Teil vom Prüfen abgezogen und zur Ausbildung der Neulinge herangezogen werden musste, so dass auch noch weniger Prüferstunden für immer mehr Arbeit zur Verfügung standen. Das ging natürlich wieder mal auf Kosten der Qualität (sofern man von einer solchen zu dem Zeitpunkt überhaupt noch sprechen konnte).
Und jetzt ist dieselbe halt soweit abgesunken, dass ihre Ergebnisse (ein Riesenhaufen Schrottpatente) überall unübersehbare Probleme bereiten und Schäden verursachen.
Artikel 17 EPÜ:
Das besagt: Als die GD2 in München, welche NICHT der GD1 in Den Haag untersteht, anfing, auf eigene Faust an Stelle von GD1 zu recherchieren, verstieß sie damit gegen Art. 17 EPÜ.
Rezensionen
Aus dieser Zeit stammt auch die berühmte Bitte einer Schweizer Firma, "ihre Anmeldung nicht dem BEST - Verfahren zu unterziehen".
Im November 2000 wurde BEST per EPÜ-Änderung abgesegnet und allgemein eingeführt. Somit betreibt nun jeder Prüfer sowohl Recherche als auch Sachprüfung. Man bedenke wohl, was das unter den oben geschilderten Bedingungen heißt: es ist jetzt möglich, Dokumente, die einer Direkterteilung im Weg stehen, einfach unter den Tisch zu kehren. Allerdings ist es ohnehin nicht wahrscheinlich, dass man viel findet: die Suchwerkzeuge sind noch wesentlich schlechter als durchschnittliche Internetsuchmaschinen (die den zu stellenden Anforderungen natürlich auch nicht genügen), und die Bedienung ist vorsintflutlich (so wie eben IBM VM/CMS auf Großrechnern ist).
Zwischen 1991 und 1993 war die Prüfungsqualität am EPA noch passabel -- zumindest in einigen Bereichen (nicht Software) besser als die des USPA und JPA. Nach der Inbetriebnahme der "Pschorrhöfe" in der Baierstrasse allerdings ging es sehr merkbar bergab, so etwa bis 1996. Ab 1996 war dann die Talfahrt exponentiell. Heute ist das Patentprüfungswesen am EPA nur noch ein Witz.
Derzeit (2002) läuft das Sitzabkommen des EPA mit der niederländischen Regierung aus und letztere hat beliebig wenig Interesse an dessen Verlängerung. Gleichzeitig plant das EPA in München neue Räumlichkeiten und stellt wie verrückt ein, während Den Haag (GD1) seit 2 Jahren Einstellungsstop hat.
Offensichtlich zeigt BEST bereits Wirkung: Es ist natürlich klar, dass mit der Zusammenlegung von Prüfung und Recherche entweder die GD1 oder die GD2 überflüssig würden. Vernichtungskämpfe beider gegeneinander sind schon länger im Gange. Wenn das Sitzabkommen mit den Niederlandenden Bach runtergeht hat dementsprechend die GD2 gewonnen und die GD1 wird eliminiert.
Das Betriebsklima in Den Haag hat dementsprechend neue Tiefen erreicht, was zu der Verschlechterung der Recherchequalität natürlich beiträgt.
Eine große Organisation mit genug Geld und vor allem eigener Dokumentation und Recherchemitteln könnte wohl locker jedes zweite EPA-Patent umwerfen, und zwar auch auf herkömmlichen gut dokumentierten Gebieten. Zur not tut es auch nur viel Geld und die Recherche einer darauf spezialisierten Firma zu überlassen. Was die meisten nicht wissen: das ist ein ganzer Gewerbezweig mit eigenen Grossfirmen, deren Kunden die Patentaemter der ganzen Welt sind. Unter diesen Großfirmen die größte und bekannteste (aber nicht unbedingt beste) ist die englische Firma Derwent. Das EPA ist Großkunde bei Derwent.
Folgendes kam uns aus dem Kreise der EPA-Mitarbeiter zu Ohren und erscheint glaubwürdig, ist aber noch näher zu prüfen:
Eine Gewerkschaftsvertreterin wurde kurz vor Kobers Amtsantritt von dessen Amtsvorgänger Paul Brändli in den Bauch getreten und verletzt ins Krankenhaus eingeliefert. Der EPA-Präsident kam unbelangt davon, weil er sich auf seine Immunität berief. Ingo Kober gilt weithin als der schlechteste EPA-Präsident, den es je gab: wegen seiner Unfähigkeit, einen einvernehmlichen Dialog mit dem Personal zu fuehren sind gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen im EPA ein Dauerzustand. Das aber bedeutet, dass erheblich weniger Anmeldungen durchgezogen werden, als das normal ueblich ist, und da die Signatarstaaten 50 % der EPA-Einnahmen abgreifen (der jeweilige Anteil bemisst sich nach einem Schlüssel, der auf den Anmeldezahlen der jeweiligen nationalen Patentämter beruht), bedeutet das Mindereinnahmen fuer Selbige. Und das ist begreiflicherweise dem Verwaltungsrat gar nicht recht, weshalb man Kober nicht wohlgesinnt ist (die offizielle Begruendung dafuer lautet, dass er "nicht in der Lage sei, den sozialen Frieden im EPA zu erhalten"). Dementsprechend wurde er auf ein Maß demontiert, dass es dem Verwaltungsrat erlaubt, im EPA nach eigenem Gutdünken zu schalten und zu walten, wie es ihm beliebt. Das Schlimme am EPA-Verwaltungsrat sind die in letzter Zeit beliebten "ausserordentlichen Sitzungen" -- Geheimsitzungen inoffizieller Natur, in denen hinter verschlossenen Tueren alles ausgekasperlt und dann auf den offiziellen Sitzungen einfach beschlossen wird. Da lassen sich Dinge wie weitreichende EPÜ-Änderungen bequem vorbereiten, so dass man die Öffentlichkeit damit ratzfatz überfahren kann. Man stelle sich vor, das Gemeinschaftpatent wäre schon da....lustig, was?
Manche Leute lästern über den Vatikan, in dem keine demokratischen Verhältnisse herrschten und der deshalb nicht in die EU und vielleicht auch nicht in die UNO aufgenommen werden sollte. Man fragt sich, ob nicht das EPA einen Antrag auf Aufnahme in die UNO stellen sollte. Es erfüllt, soweit ich sehen kann alle Bedingungen der Staatlichkeit. Ob der Antrag vielleicht wegen mittelalterlicher Zustände im EPA-Land zurückgewiesen werden könnte, ist eine andere Frage. Man sollte da die Latte nicht zu hoch hängen, denn in vielen Staaten der Welt geht es Gewerkschaften schlimmer als beim EPA. Indem man das EPA in die UNO aufnähme, könnte man es zumindest an diverse Menschenrechtsverträge binden.
Ähnliches gilt übrigens auch für die Europäische Kommission, die von niemandem, auch nicht vom Europaparlament, so recht kontrolliert wird. Gäbe es nicht das Brüsseler Einfallstor, so hätten Idiotien wie EuroDCMA, SSSCA, und Software- und Genpatente wohl in kaum einem europäischen Land eine Chance, ernsthaft ins Gespräch zu kommen.
Zusammenfassend laesst sich sagen, dass im EPA der Verwaltungsrat ungehindert regiert: und der besteht im Wesentlichen aus oberen Chargen nationaler Patentaemter. Irgendeine Art wirksamer Kontrolle aus den Herkunftsländern besteht allerdings nicht. Es kursieren recht ernstzunehemnde Gerüchte, dass Patentabteilungen der Großindustrie und Patentanwaltsverbände als graue Eminenzen im Hintergrund federführend mitwirken.
Kober kommt vom DE-Justizministerium, Brändli war Patentamtspraesident in der Schweiz, Frau Leutheuser-Schnarrenberger von der FDP ist heute ebenso wie der ehemalige BMJ-Patentreferent Peter Mühlens Direktor im EPA....eine endlose Geschichte.
Sollte die Bedenklichkeit des Obigen für die Unabhängigkeit noch unklar sein, dann wird er mit Artikel 11(3) vollständig klar:
Im Klartext: wer nicht spurt, wird nicht wiederernannt.
Sollten noch irgendwelche Zweifel an der rein politischen Natur der Auswahl hoher Beamter im EPA bestehen, dann beseitigt Artikel 11 auch diese:
Und so lernt das auch jeder Prüferneuling: "In dem Laden kannst du es maximal bis zum Hauptdirektor bringen."
Was auch nicht immer stimmt: der jetzige Vizepräsident der GD2, Herr Kyriakides, seines Zeichens ein Zypriot mit britischem Pass, war früher sogar Prüfer (selten!). Das war aber nicht der Grund, weshalb er den Job bekam: der Grund war, dass die englische Delegation des Verwaltungsrates dahingehend drängte (was natürlich bedeutet, dass er in seiner Delegation die richtigen Leute kennt). Sein Vorgänger, ein Herr Vivian, war hingegen nie Prüfer gewesen. Ein Glücksfall: Kyriakides steht in dem Ruf, weit besser als sein Vorgänger zu sein.
Thus the EPO has managed until this day to keep its patent database, at least the valid (B1) writings, outside of the scope of any Internet search engine.
This is a deliberate policy, designed to create a market for proprietary information providers.
Things have already improved quite a bit in this respect. In the mid 90s, the EPO hat a clear and explicity policy of withholding the very information whose public disclosure and diffusion is said to constitute the meaning of the patent system. They were spread out as graphic files on a proprietary difficult-to-copy system dependent on Microsoft Windows and sold for the equivalent of several 1000 EUR per year. The EPO's copyright notice moreover labeled the content of the CDs as "proprietary information", although according to existing laws patents are public and the copyright on them cannot be enforced.
This policy should be considered symptomatic of the EPO management's attitude toward the public interest and toward the purpose of system which it is supposed to represent.