# -*- coding: utf-8 -*- Betr: Standort ''zukunft.de`` Antragsteller: Lenkungsausschuss New Economy Der Bundesparteitag möge beschließen Eine stille Revolution ist in vollem Gange. Information und Wissen sind neben Arbeit, Kapital und Boden zu einem der entscheidenden Produktionsfaktoren geworden. Die modernen Technologien verändern grundlegend die Gesellschaft, in der wir leben, lernen und arbeiten. Der Industriestandort Deutschland wird zum Informations- und Wissensstandort. Die traditionelle Industriegesellschaft war gekennzeichnet durch Zentralität, Normierung und Hierarchien. Die Informationsgesellschaft fordert Kreativität, Dezentralität, Partizipation, kleine Einheiten und persönliche, eigenverantwortliche Leistung. Damit entspricht die Informations- und Wissensgesellschaft einerseits liberalen Vorstellungen und fordert zugleich die Bürger heraus, sie liberal zu gestalten. Die Bereitschaft, die neue Freiheit eigenverantwortlich wahrzunehmen, setzt zuerst auf die Chance, nicht auf die Risiken. Im Zentrum steht die schöpferische Kraft des Individuums, nicht der allwissende Staat. Die Liberalen wollen die Voraussetzungen schaffen, um die Chancen der Informations- und Wissensgesellschaft verantwortlich zu nutzen. Nicht die Entwicklung neuer Technologien ist das größte Risiko, sondern der Verzicht darauf. Die Informations- und Wissensgesellschaft ist eine zukunftsweisende Herausforderung, der man sich stellen muss, um Freiheit, Wohlstand und Arbeitsplätze zu sichern. Die F.D.P. stellt sich diesen Herausforderungen. Der Wandel zur Informations- und Wissensgesellschaft erfordert Rahmensetzung und Unterstützung durch Politik. Die Gesellschaft muss sich insgesamt intensiv mit dem Informations- und Wissenszeitalter auseinandersetzen. Die neuen Technologien durchdringen nahezu alle Lebensbereiche. Daraus ergeben sich viele neue Chancen, aber auch einige neue Gefahren. Wir Liberalen wollen die großen Chancen der Informations- und Wissensgesellschaft nutzen und zugleich ihre Risiken begrenzen. Die F.D.P. ist das Start-up für Deutschland. I. New Economy - Motor für eine neue Selbständigkeitskultur Die wachsende Mobilität von Unternehmen, Kapital und Menschen sowie der elektronischen Informationen macht es für Unternehmen erforderlich, immer flexibler auf Herausforderungen zu reagieren. Der Einfluss des Staates wird geringer, die Selbstverantwortung von Bürgern und Unternehmen größer und wichtiger. Diese Chancen zu erkennen und zu nutzen wird zum entscheidenden Parameter für den Erfolg des Standortes Deutschland. Wirtschaft und Staat, aber auch die Bürger müssen digital mündig sein. Deshalb fordert die F.D.P.: 1. Nicht mehr zeitgemäße Gesetzgebungen der Industriegesellschaft sind den neuen Herausforderungen anzupassen. Dabei ist darauf zu achten, dass dies nicht zu Sondervorteilen für die New Economy führt, sondern dass die daraus entstehenden Chancen auch durch die Old Economy genutzt werden können. Für die F.D.P. im Vordergrund stehen dabei gesetzliche Veränderungen im Bereich des Tarifvertragsrechts, des Betriebsverfassungsgesetzes, des Aktien- und Wettbewerbsrecht sowie des Rabattgesetzes, der Zugabeverordnung und der Steuergesetzgebung. 2. Der Austausch von Informationen, Waren und Dienstleistungen vollzieht sich immer schneller und macht vor nationalen Grenzen nicht halt. Die an das Territorialprinzip anknüpfenden nationalen Rechtsordnungen sind für ein grenzenloses Internet zum Grossteil nicht brauchbar. Die F.D.P. fordert geeignete international abgestimmte Rahmenbedingungen. Gerade mittelständischen Unternehmen kann es nicht zugemutet werden, innerhalb des Europäischen Binnenmarktes nach wie vor mit fünfzehn verschiedenen Rechtsordnungen konfrontiert zu werden. Sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene sollte deshalb dem Herkunftslandprinzip eindeutig der Vorrang vor allen nationalen Regelungen eingeräumt werden, damit E-Commerce-Unternehmen im gesamten Binnenmarkt ausschließlich zu den in ihrem Herkunftsland geltenden Bestimmungen tätig werden können. EU- Richtlinien sind schnell und unbürokratisch in nationales Recht umzusetzen, nationale Alleingänge und eine Überregulierung sind dabei zu vermeiden. Einer Selbstregulierung ist hierbei Vorrang einzuräumen, weil diese schneller und effektiver zu befriedigenden Lösungen führt. 3. Informationen und urheberrechtlich geschützte Inhalte werden zum wertvollen Rohstoff der vernetzten Welt. In der medialen Zukunft werden urheberechtlich geschützte Inhalte überwiegend digital in die Netze eingespeist und vorgehalten werden. Schon heute zeichnen sich völlig neue Distributionskanäle und Wertschöpfungsketten für urheberechtlich geschüzte Inhalte ab (z.B. MP3, Video on demand, streaming und buffering Technologien). Gerade die weltweit geführte Diskussion um die Musiktauschbörse Napster oder die Kopiercodes von DVDs machen überdeutlich, dass Verbreitung und Vervielfältigung von geschützten Inhalten ein zentrales Problem des digitalen Zeitalters sind. Vor diesem Hintergrund setzt sich die F.D.P. für einen zukunftsgewandten und umfassenden Schutz der Urheber und des geistigen Eigentums ein. Bisher werden Geräte, die zur Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken geeignet sind (Kopierer, Videorecorder, Faxgeräte etc.) gesetzlich mit einer Urheberrechtsabgabe belegt. Dieses Abgabensystem soll nun auf multimediale Endgeräte des IT- Zeitalters ausgedehnt werden(Computer, Modems, Scanner, Drucker, CD-Brenner). Die Befürworter einer solchen Abgabe verkennen jedoch, dass das überkommene System der Urheberrechtsabgabe nicht mehr in einer Welt der digitalen Verbreitung wirkungsvoll die Interessen der Urheber zu schützen vermag. Im Gegenteil: eine Urheberrechtsabgabe in Deutschland würde die Gerätehersteller und Firmen der New-Economy mit Abgaben in Milliardenhöhe belasten, ohne dass hierfür ein internationaler Rahmen bestünde. Die F.D.P. lehnt daher die Einführung einer Urheberrechtsabgabe auf digitale Endgeräte ab. Wer dem Schutz der Urheber und der gesamtwirtschaftliche Bedeutung der neuen Vervielfältigungswege Rechnung tragen will, muss anstelle einer Urheberrechtsabgabe neue wirksamere Instrumente entwickeln. Die liberale Lösung ist es, zumindest langfristig individuelle Leistungsbeziehungen und Abrechnungen zwischen Urheber und Nutzer herzustellen. Dies wird dann möglich sein, sobald die sogenannten Micro Billing Systeme breit angelegt eingeführt werden können und sich am Markt bei den Verbrauchern durchgesetzt haben. In der Zwischenzeit befürworten die Liberalen einen Schutz geistigen Eigentums im Wege von freiwilligen Pauschalvereinbarungen, die sowohl im Verhältnis zwischen Verwertungsgesellschaften und der Geräteindustrie als auch zwischen Rechteinhabern und innovativen Nutzer-''Communities`` im Internet getroffen werden können. Solche Vertragslösungen sind nach Auffassung der F.D.P. pauschalen Urheberabgaben oder regulierenden Eingriffen in die Nutzung von Internetinhalten eindeutig vorzuziehen. 4 .Software gehört zu den Schlüsseltechnologien von Gegenwart und Zukunft. Die Innovationsfähigkeit der Softwareindustrie ist künftig mitentscheidend für das Schicksal der Volkswirtschaften. Wir brauchen daher rechtliche und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die die hohen Investitionen in Software sichern und eine dynamische Weiterentwicklung nicht behindern. Software genießt heute weltweit umfassenden Schutz durch das Urheberrecht. Damit ist den Herstellern und Programmierern ein starkes absolutes Recht verliehen, um ihre Interessen umfassend gegenüber Dritten wahrnehmen zu können. Indes kennt die US-amerikanische Rechtsordnung auch die Patentierbarkeit von Software. Im Gegensatz zum Urheberrecht schützt das Patent jedoch nicht das fertige Produkt, sondern dehnt den Schutz auf die Methode oder gar ein softwarebasierendes Geschäftsmodell aus. Die Entwicklung in den USA zeigt schon heute deutlich, dass die Patentierung von Software sich negativ auf die Entwicklung neuer Produkte und Geschäftsmodelle auswirken kann. Denn einzelne Softwarepatente können im Bereich der sogenannten Individualsoftware ganze Märkte blockieren. Sowohl nach deutschem Patentrecht als auch nach dem Europäischen Patentübereinkommen sind Computerprogramme als solche derzeit nicht patentierbar. Die F.D.P. spricht sich dafür aus, an dieser Rechtslage im Grundsatz festzuhalten. Angesichts der unterschiedlichen Praxis in den EU-Mitgliedsstaaten begrüßt es die F.D.P., dass die Europäische Kommission jetzt die Initiative ergriffen hat, um einen einheitlichen europäischen Ansatz zur Frage der Softwarepatente zu entwickeln. Ein solcher Ansatz im Rahmen der EU ist einer Novellierung des Europäischen Patentübereinkommens eindeutig vorzuziehen, denn er schafft supranationales Recht und damit Rechtssicherheit und Rechtsklarheit für Unternehmen im gesamten Europäischen Binnenmarkt. Inhaltlich sollte eine EU-Richtlinie zur Patentierung von Software die europäische Softwareindustrie durch einen liberalen, wettbewerbsorientierten Ansatz in ihrer Innovationsfähigkeit bestärken. 5. Im Bereich der Biotechnologie fordert die F.D.P. eine schnelle Umsetzung der ''EU-Richtlinie über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen``, um Rechtssicherheit bei der Patentierung genetischer Erfindungen zu gewährleisten. Die F.D.P. ist gegen Patente auf ''Mischwesen``, die nach unserer Auffassung gegen die guten Sitten verstoßen. Die unklare Rechtssituation muss schnellstmöglich beendet werden. Innovative Forschungstätigkeit muss am Standort Deutschland unterstützt werden. 6. Die F.D.P. lehnt die Einführung des vom Bundesjustizministeriums vorgelegten Urhebervertragsgesetzes ab. Die Überlegung, dass jede Nutzung gesondert angemessen zu vergüten und dieser Anspruch vom Urheber selbst möglichst über Gesamtverträge zwischen Verwertungsgesellschaften und Medien-Gewerkschaften wahrzunehmen sei, führt zur Kollektivierung der kreativen Urheberszene. Vollends widerspricht die vorgesehene ''Zwangsschlichtung`` durch eine Schiedsstelle zwischen den ''neuen Urheberrechtstarifparteien`` den Grundsätzen geltenden Tarifrechts. Ein deutscher Sonderweg ist das völlig falsche Signal für die europaweite, letztlich aber auch weltweit notwendige Urheberrechtsharmonisierung, die angesichts der Globalisierung auf die elektronische Point-to-Point-Abgeltung zwischen Urheber und Nutzer hinzielt. Nur eine urheberrechtliche Weltordnung kann in Fortentwicklung der Berner Konvention und der WIPO-Verträge (World-Intellectual-Property-Organization) den Schutz des geistigen Eigentums auf UNO oder WTO-Ebene für mündige, elektronisch vernetzte kreative Urheber stärken und realisieren. Diese Chance darf nicht durch nationale Alleingänge verschüttet werden. Die F.D.P. ist für eine Stärkung des Urheberrechtes. Sie lehnt eine Kollektivierung des geistigen Eigentums ab und will eine Stärkung des individuellen Vertragsrecht. Nur dieses ist eine Garantie für eine freiheitliche Gestaltung in der modernen Dienstleistungsgesellschaft. 7. Aktienrechtliche wie steuerrechtliche Rahmenbedingungen müssen umfassend auf den Prüfstand, denn die antiquierte Gesetzgebung wirkt sich hemmend auf Unternehmensgründungen und Arbeitsplatzaufbau aus. Die Besteuerung von Aktienoptionen ist international konkurrenzfähig auszugestalten und neu zu regeln. Zu prüfen bleibt, inwieweit eine befristete Steuerfreistellung von Aktienoptionen zur Stärkung von Existenzgründungen möglich ist. Zusätzliche Steuern für Vorgänge des elektronischen Handels oder eine GEZ-Pflicht auf internetfähige PC´s dürfen nicht eingeführt werden. Eine europaweite Vereinheitlichung der Steuergesetzgebung sollte stattfinden, denn sonst führt unsere nationale Steuergesetzgebung zu massiven Standortnachteilen für den Online-Handel. 8. Die Sicherheit im Netz wird zu einem entscheidenden Parameter bei der weiteren Entwicklung des E-Commerce. Die F.D.P. lehnt deshalb Maßnahmen wie zum Beispiel ein Kryptographieverbot, die die Sicherheit im Netz beschränken, ab. Datenschutz hat im Internet hohe Bedeutung, um das Vertrauen der breiten Bevölkerung in das neue Medium zu erhalten. Eine Protokollierungs- und Aufbewahrungspflicht der digitalen Spuren, die jeder Internetnutzer hinterlässt, lehnt die F.D.P. für Internetprovider strikt ab. Dies wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es darf zu keiner generellen Speicherung und Überwachung der Daten der Bürger kommen. Desweiteren lehnt die F.D.P. die geplante Pflicht zur Einrichtung von technischen Möglichkeiten zur Überwachung für alle Dienstanbieter, die Telekommunikationsleistungen für die Öffentlichkeit anbieten, ab. Die entstehenden Kosten würden eine Vielzahl von Providern erheblich belasten und in ihrer Existenz bedrohen. Es muss allerdings sichergestellt werden, dass es zu keinem rechtsfreien Raum im Internet kommt. Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dürfen nur auf richterliche Anordnung erfolgen. Der Staat ist gefordert, technische Möglichkeiten zu schaffen, die im Bedarfsfall einen Zugriff auf Daten ermöglichen und nicht die Kosten auf die Industrie abzuwälzen. 9. Bisher starre betriebliche Strukturen werden durch die New Economy aufgebrochen. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen im Zeitalter der New Economy wird wesentlich davon abhängig sein, in welchem Maße Arbeitsverhältnisse flexibel gestaltet werden können. Deutschland verfügt heute über einen der am stärksten regulierten und reglementierten Arbeitsmärkte. Die grün-rote Bundesregierung hat in nur zwei Jahren nicht nur sämtliche Lockerungen im Arbeitsrecht rückgängig gemacht, sondern auch das Arbeitsrecht weiter verschärft. Die Reform der betrieblichen Mitbestimmung wird kleine und mittlere Unternehmen der Old- und New Economy gleichermaßen belasten. Die F.D.P. lehnt die rückwärtsgewandten Regierungspläne entschieden ab. Das Arbeitsrecht gehört umfassend liberalisiert. Die F.D.P. tritt ein: gegen die Beschränkung befristeter Arbeitsverhältnisse, für eine beschäftigungsorientierte Reform des Kündigungsschutzes, für eine Abschaffung der Regelung zur Scheinselbstständigkeit und für eine Rücknahme der 630 DM Regelung. Deutschland braucht am Beginn des 21. Jahrhunderts die Möglichkeit für neue Unternehmenskulturen, welche sich am Leitbild der betrieblichen Partnerschaft orientieren. Mehr Mitarbeiterbeteiligung statt mehr Mitbestimmung muss aus liberaler Sicht die Devise für eine moderne Betriebsverfassung lauten. II. Forschungs- und Bildungspolitik - Neue Chancen in der digitalen Welt Um aus der Informationsgesellschaft ein Erfolgsmodell zu machen, müssen so viele Menschen wie möglich an den neuen Medien teilhaben können. Dies setzt Wissen und Können voraus. Zu keiner Zeit reichte es aus, sich auf einmal erworbenem Wissen auszuruhen. Lebenslanges Lernen gewinnt jedoch eine neue Qualität, wenn sich die Innovationszyklen auf immer kürzere Zeitspannen reduzieren. Arbeitsplätze entstehen durch Bildung. Zur notwendigen Bildung, die im Berufsleben gefordert ist, gehören auch Kenntnisse im Umgang mit neuen Medien. Neue Werkzeuge wie Computer erfordern neue Konzepte. Jedoch können weder Computer noch das Internet den Klassenverband, die praktische Ausbildung im Unternehmen oder das Gespräch mit dem Professor ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Weder in der realen noch in der virtuellen Welt kann auf Grundtechniken wie Lesen, Schreiben und Rechnen verzichtet werden. Ein Computer kann kein Buch, keine Schultafel und keinen Lehrer ersetzen, er eröffnet aber neue Möglichkeiten der Wissensvermittlung und fördert das selbstständige Lernen. Konkret sind folgende Maßnahmen zu ergreifen: 1. So alltäglich wie die neuen Medien bereits im beruflichen und privaten Alltag vieler Menschen sind, müssen sie auch in den Bildungseinrichtungen werden. Sie können in allen Fächern und Disziplinen an Schulen und Hochschulen eingesetzt werden. Hierfür müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, indem die entsprechenden Ausstattung angeschafft wird. Die dafür notwendigen Haushaltsmittel sind bei Bund, Ländern und Kommunen bereitzustellen. Haushaltsmittel hierfür sind einerseits kurzfristig aus der Privatisierung staatlicher Unternehmen und andererseits aus der Streichung von Subventionen zu gewinnen. 2. Qualifikation kann nur von qualifizierten Lehrkräften vermittelt werden. Gerade die Lehrerinnen und Lehrer müssen daher in der Anwendung der neuen Medien firm sein. Weiterbildungsangebote und Schulungen für Lehrkräfte hinsichtlich des Einsatzes der neuen Medien und von Lernsoftware sowie der neuen methodischen Erkenntnisse über das Lernen und das vernetzte Denken müssen verstärkt werden. Der Nachweis von Kenntnissen in der Anwendung neuer Medien im Unterricht soll ein Kriterium bei Beförderungen und Höherstufungen von Lehrkräften werden. 3. Während eine Schultafel nur am Ende der Stunde abgewischt werden muss, brauchen Computer kontinuierliche Pflege und Wartung. Daran darf nicht gespart werden. Damit Bildungseinrichtungen ihre Rechner und Programme auch nutzen können, müssen Mittel für die Administration bereit gestellt werden. In die Stellenpläne der Schulen sind Stellen für Netzwerkadministratoren aufzunehmen, die auch mehrere Schulen betreuen können. 4. Wo Technik und Technologie von Privaten den Bildungseinrichtungen zur kostenlosen Nutzung angeboten oder überlassen wird, dürfen keine administrativen Hindernisse oder politische Vorbehalte entgegenstehen. Privates Sponsoring von Bildungseinrichtungen im IT-Bereich wird von der F.D.P. ,ausdrücklich begrüßt. Länder und Kommunen werden aufgefordert, gezielt auf potentielle IT-Sponsoren zuzugehen, um sie für Unterstützung zu gewinnen. 5. Die Wirtschaft ist gefordert, stärker als bisher die neu geschaffenen Ausbildungsgänge im Bereich der Informationstechnologien auch für nichtakademische Auszubildende anzubieten. Der Staat hat darauf hin zu wirken, dass zeitgemäße Ausbildungsabschlüsse wesentlich schneller als bisher anerkannt werden. Starre Berufsbilder sind nicht mehr zeitgemäß, statt dessen müssen modulare Bildungsgänge gerade in der beruflichen Bildung geschaffen werden, die eine schnelle Anpassung an neue Anforderungen ermöglichen. 6. Der Fortschritt macht auch vor langjährigen Mitarbeitern nicht halt. Die Informationsgesellschaft erfasst jung und alt, Berufsanfänger wie erfahrene Mitarbeiter. Weiterbildungsangebote müssen in einer engen Zusammenarbeit zwischen staatlichen und privaten Bildungseinrichtungen lebenslanges Lernen unterstützen. Virtuelle Bildungsangebote der Hochschulen sollen sich auch und gerade an die Absolventen richten, die Wissen auffrischen und mehren wollen. 7. Daraus ergibt sich im Bereich der Lernnetzwerke gesteigerter Handlungsbedarf. Schon Kinder sollen durch Schulnetze, in denen altersgerechte Inhalte zum vertiefenden Lernen und Recherchieren dargeboten werden, an diese Art des selbstverantwortlichen Lernens herangeführt werden. 8. Den Hochschulen, Schulen und Berufsschulen muss ermöglicht werden, aktiv auf dem Markt des Lernens präsent zu sein und auch kommerzielle Angebote zu realisieren. Private Anbieter, die bereits heute die meisten Weiterbildungsangebote realisieren, dürfen jedoch nicht vom Markt gedrängt werden, wenn öffentliche Mittel zum Einsatz kommen. Angesichts der nach wie vor hohen räumlichen Auslastung der deutschen Hochschulen ist die Virtualisierung der Lehre voran zu treiben. Dafür strebt die F.D.P. eine stärkere Verzahnung zwischen Wirtschaft und Hochschulen an. Pilotprojekt, wie die virtuelle Hochschule, die seitens der Wissenschaftsministerin des Landes Hessen und Privatunternehmen angestrebt wird, sind auszubauen und fortzuführen. 9. Virtuelles Lernen, E-Learning und Web-based-Training sind die Märkt von morgen. Zum E-commerce tritt immer stärker der Edu-Commerce, der Markt für Bildung und Weiterbildung. Immer mehr Unternehmen stellen ihre Weiterbildungsmaßnahmen völlig auf Computer um. Das schafft mehr Flexibilität für die Mitarbeiter und spart Reisekosten und Fehlzeiten. Schon bestehende virtuelle Hochschulen in der privaten Wirtschaft sind mit Angeboten und Zielen der staatlichen Hochschulen zu vernetzen und auszubauen. 10. Die Bio- und Gentechnologie wird mit zu den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts gehören. Deutschland wird im weltweiten Wettbewerb nur bestehen können, wenn der Forschungsstandort für diese Technologie gestärkt wird. Die Liberalen wollen die Chancen, die sich aus der Genomforschung und der Anwendung gentechnischer Verfahren in der Humanmedizin, der Landwirtschaft und der industriellen Produktion ergeben, aktiv nutzen. Die Nutzung der Gentechnik zu verweigern oder durch bürokratische Verfahren zu verzögern, schadet nicht nur dem Wirtschaftsstandort Deutschland, sondern desillusioniert auch zahllose kranke Menschen, die auf Heilung hoffen. Deshalb muss am Standort Deutschland die Unterstützung von innovativer Forschungstätigkeit erfolgen, so dass Hochschulen und Unternehmensgründer zum weltweiten Vorreiter in dieser Schlüsseltechnologie werden. III. Vom Nachzügler zum Impulsgeber - Aufgaben der öffentlichen Hand Die öffentliche Hand ist in einer flexiblen und innovativen Gesellschaft weniger denn je in der Lage, für alle Lebensbereiche Regelungen zu treffen. Die digitale Gesellschaft setzt auf den einzelnen, nicht auf den Staat. Aufgabe des Staates ist es deshalb nicht, möglichst viele Gesellschaftsbereiche mit Regelungen zu überfrachten, sondern Impulse für eine innovative und chancenorientierte Nutzung der digitalen Gesellschaft zu geben. Neue Informations- und Kommunikationstechnologien haben auf fast alle politischen Sachgebiete Auswirkungen. Sie verändern die Kommunikation zwischen Öffentlichkeit, Medien und Politik. Sie können die Distanz zwischen Bürgern und Politik verringern. Deshalb fordert die F.D.P.: 1. Die Politik sollte die Möglichkeiten der neuen Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten im Sinne eines direkten Kontaktes zu Bürgerinnen und Bürgern nutzen, um einen möglichst effektiven Bürgerdialog zu führen. Es bietet sich für die Politik die Chance, ihre Inhalte mit neuen Mitteln darzustellen und zu vermitteln und ihren Verlauf und ihre Entscheidungsfindung transparenter zu gestalten. Dazu sollte die Politik experimentierfreudiger werden als bisher und verschiedene Projekte anbieten, um neue Verfahren einer elektronischen Demokratie zu erproben und erste Erfahrungen zu sammeln. Auf Gesetzgebungsebene sollte mit der Zielsetzung gearbeitet werden, komplexe Gesetzgebungsvorhaben im Netz abzubilden und Positionen und Argumente anschaulich zur Diskussion zu stellen. Dies kann vor allen Dingen durch eine umfassende Dokumentation der Arbeit der Parlamente geschehen, indem deren Internetseiten auf einen Standard gebracht werden, der sich mit anderen Demokratien messen kann. 2. E-Government-Portale ermöglichen dem Bürger auf Verwaltungsebene auch, alle Leistungen des Bundes bis hin zur Kommune problemlos im Internet abzurufen und zu nutzen. Ihre Einrichtung sollte daher von politischer Seite forciert werden. Auch öffentliche Ausschreibungen (e-purchase) sollten so schnell wie möglich im Netz realisiert werden. Eine schnelle, effiziente und transparente Verwaltung stellt die Kommunikation zwischen Staat und Bürger auf eine neue, partnerschaftliche Ebene. Eine offene und bürgerorientierte Verwaltung im Netz setzt voraus, dass grundsätzlich jeder öffentliche Bedienstete über eine eigene eMail-Adresse verfügt. Die öffentliche Hand sollte neben den Bedürfnissen des Bürgers in besonderem Maße auch den Anforderungen der Wirtschaft Rechnung tragen, da von einer schnellen, effizienten Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung abhängt, ob diese erfolgreich auf dem Markt agieren können. Alle Vorgänge bei der Verwaltung, wie z. B. die Eintragung ins Handelsregister, die Steuerverwaltung oder Eintragungen ins Grundbuch sollten zukünftig auch online abzuwickeln sein, so dass zähes Verwaltungshandeln schon bald der Vergangenheit angehört 3. Bevölkerungsgruppen, die bisher nur beschränkt Zugang zum Internet haben, sollten in öffentlichen Einrichtungen (z.B. Bibliotheken und Rathäuser) die Möglichkeit haben, im Bedarfsfall kostenlos online zu gehen. 4. Das Internet bietet die Möglichkeit, Wahlen auch online durchzuführen. Die öffentliche Hand hat die Aufgabe, zu prüfen, inwieweit E-Voting bereits bei den nächsten Kommunal- oder Landtagswahlen angewandt werden kann. Vorrangig ist hierbei die Einhaltung des Datenschutzes und damit die Durchführung als geheime Wahl. Es muß daher ein Höchstmaß an Datensicherheit gewährleistet werden. 5. Der Einsatz von Open-Source-Software in der gesamten Verwaltung kann Marktkonzentration verhindern und für neue Anbieter die Chance zum Markteintritt verbessern. Aktuelle Untersuchungen zeigen, dass Deutschland europaweit Motor im Bereich der New Economy ist. Es geht nun darum, den Anschluss an die internationale Entwicklung zu halten und den Abstand insbesondere zu den USA zu verringern. Dafür sind schnellere Entscheidungsprozeduren der Politik erforderlich. Die F.D.P. drängt darauf, den Einfluss des Staates in möglichst starkem Maße zurück zu führen, um Entscheidungen durch die Betroffenen im möglichst breitem Maße zu ermöglichen. Dann wird die New Economy die Quelle einer revitalisierten sozialen Marktwirtschaft. F.D.P. Start-up für Deutschland. 52. ORD. BUNDESPARTEITAG DER F.D.P., Düsseldorf, 4.-6. Mai 2001 ANTRAG NR. Zeile ) ''Éý ''Éý @ ] d pV pV