[EN English] [Übersetzungsvorlage] [Wie helfen?] [Papierfassung] [Addenda]

Google
Arlene McCarthyJoachim WuermelingAngelika Niebler

Dr. Joachim Wuermeling MdEP und Softwarepatente

Joachim Wuermeling, Doktor des Rechts, Mitglied des Europäischen Parlaments, CSU, Schattenberichterstatter der Europäischen Volkspartei (EVP) über die Softwarepatentrichtlinie und gelegentlich über andere Patentangelegenheiten, setzte sich gegen alles ein, was die Patentierbarkeit irgendwie beschränken könnte (z.B. Interoperabilitätsprivileg) und für alles, was sie erweitert (z.B. die von der Eur. Kommission nicht vorgesehenen Programmansprüche). Die meisten EVP-Abgeordneten folgen Wuermeling in diesen Fragen blind. Viele Kritiker haben mit Wuermeling vergeblich den Dialog gesucht. Während Wuermeling für Gespräche bislang unzugänglich geblieben ist, sucht er aktiv den Kontakt zur Presse, um sich als Gegner von Patenten auf "reine Software und Geschäftsmethoden" auszugeben. Den in der Öffentlichkeit entstandenen gegenteiligen Eindruck führt er durchweg auf "unbegründete Ängste der Opensource-Bewegung" zurück. Wuermeling brachte im Rechtsausschuss einen wirkungslosen Änderungsantrag (Erwägungsgrund 13d) ein, demzufolge ein Patentanspruch sich nur auf ein bestimmtes Produkt beziehen und Algorithmen nicht erfassen kann. Wuermeling scheint selber auf die Verharmlosungen hereingefallen zu sein, die er besorgten Anfragern gegenüber doziert. Hierüber macht sich Wuermelings Klientel in internen Schriftstücken lustig. Wuermeling wirft dem Europäischen Parlament vor, es sei im September vor der "Angstpropaganda der Opensource-Lobby" eingeknickt, und sieht in der Ratsentscheidung vom Mai 2004 ein "positivies Zeichen für den Innovations-Standort Europa".
[----- DR. JOACHIM WUERMELING _____]Folgende Versatzstücke finden sich typischerweise in Antworten von Wuermelings Fraktionskollegen an besorgte Software-Entwickler. Sie zeugen von mangelnder Kenntnis sowohl der ökonomischen als auch der juristischen Aspekte der Software-Innovation und von grob-fahrlässigem Umgang mit zentralen ordnungspolitischen Fragen.

Grundsätzlich bedarf die patentrechtliche Behandlung computerimplementierter Erfindungen einer gemeinschaftsweiten Regelung. Moderne Erfindungen stützen sich zunehmend auf Computerprogramme. Diese Innovationen können nicht von jeglichem Schutz ausgenommen werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann in solchen Fällen einerseits durch die Erteilung eines Patents auf die Erfindung, andererseits durch den Kopierschutz des Urheberrechts erreicht werden.

Urheberrecht ist nicht Kopierschutz. Schutzgegenstand ist die Schöpfung, ähnlich wie beim Patent die "Erfindung". Wuermeling neigt dazu, das Urheberrecht klein zu reden und hat in diesem Zusammenhang auch schon juristisch unhaltbare Falschaussagen unter seinen Fraktionskollegen verbreitet.

siehe Ist das Software-Urheberrecht zu schwach?

Jedoch ist die Abgrenzung schwierig. Das hat zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis in der Europäischen Union geführt. Während das Patentamt eines Mitgliedstaats auf eine bestimmte Erfindung ein Patent erteilt hat, wurde das von den zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates verweigert. Das ist nicht hinnehmbar in einem Binnenmarkt.

Das ist unvermeidbar und von keinem Richtlinienvorschlag änderbar. Es gibt beim Patentrecht eine gewisse systematische Unsicherheit hinsichtlich der Gültigkeit von Patenten. Diese Unsicherheit wird durch Wuermelings Richtlinie eher vergrößert als verkleinert, wie eine für seinen Rechtsausschuss angefertigte Studie belegt.

siehe DG IV Bakels 2002-06-19: The Patentability of Computer Programs

Die Kommission hat vorgeschlagen, das Patentrecht in diesem Feld zu harmonisieren. Sie stützt sich dabei im wesentlichen auf die in den Mitgliedstaaten und beim Europäischen Patentamt existierende Praxis. Ziel ist eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und -gerichte innerhalb des Binnenmarktes. Wir unterstützen diesen Ansatz.

Die Europäische Kommission hat sich streng an der Praxis des Europäischen, Japanischen und Amerikanischen Patentamtes orientiert, wie sie von der Trilateralen Konferenz der drei Ämter im Jahre 2000 formuliert wurde. Nationale Praxis fand keine Berücksichtigung.

Dabei wird - entgegen Ihrer Einschätzung - nicht etwa eine generelle Patentierung von Software ermöglicht.

Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll hingegen das Vorliegen eines "technischen Beitrags" sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall.

Es ist bei Software in der Regel der Fall.

siehe Warum Amazon One Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist

Es wäre andererseits auch nicht gerechtfertigt, einer Erfindung nur deshalb die Patentierung zu versagen, weil sie EDV-Elemente beinhaltet. Damit folgen wir bewusst nicht der US-Praxis. Dort haben die Patentämter selbst für computergestützte Geschäftsmethoden Patente erteilt. Das wollen wir nicht.

Auch das EPA erteilt systematisch Patente für computergestützte Geschäftsmethoden, und die Richtlinie macht dies unvermeidbar.

siehe Warum Amazon One Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist

Deshalb wollen wir im Europäischen Parlament juristisch sicherstellen, dass reine Software nicht patentiert werden kann. (Art. 4, Ziff. 1:
Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfüllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten.
)

Alle neuen Programmierideen erfüllen diese Voraussetzungen. Art 4(1) ist redundant und schränkt die Patentierbarkeit von Software nicht ein.

siehe Warum Amazon One Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist

Der berechtigten Forderung auch weiterhin die Entwicklung Freier Software zu ermöglichen, entspricht das Europäische Parlament, wenn es in einem neu eingefügten Artikel klare Ausnahmen von der Patentierbarkeit statuiert:
Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, [sind] nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen
(siehe Artikel 4a im Berichtsentwurf des Rechtsausschusses). Damit wären auch sich aus den Naturgesetzen ergebende logische Abfolgen nicht patentierbar.

Auch Artikel 4a bestätigt lediglich die Praxis des Europäischen Patentamtes, die zur Patentierung von Algorithmen und Geschäftsmethoden wie in den USA führt. Worte wie "normale physische Interaktionen" sind leer, der Begriff "technischer Beitrag" oder "technisch" ist undefiniert. Es waren Wuermeling und seine Parteigänger im Rechtsausschuss, die konsequent und erfolgreich jeden Versuch einer Präzisierung, wie von anderen Ausschüssen unternommen, bekämpft haben.

Mit dem Unterschied zwischen freier und proprietärer Software hat all das nichts zu tun. Wuermeling verschickt dieses Standardschreiben an alle Kritiker, unabhängig davon, ob die Benachteiligung freier Software in deren Anfrage überhaupt als Problem genannt worden war.

siehe JURI 2003/04-6 Amendments: Real and Fake Limits on Patentability

Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche.

Jedes einzelne Element laut JURI-Entwurf ist eine potentiell patentierbare Erfindung. Patente beziehen sich immer auf einzelne Ideen, nicht auf komplexe Ideengewebe.

Wuermeling fehlen offenbar Grundkenntnisse darüber, was ein Patent ist. Dieses mangelnde Verständnis zeigt sich insbesondere in Wuermelings Änderungsantrag zu Erwägungsgrund 13(d), über den Patentjuristen aus Wuermelings Klientel sich lustig machen. So etwa Patentanwalt Erwin Basinski in einem Memorandum von Ende August 2003:

Amendments 6 through 9 present new Recitals 13(a) through 13(d), which attempt to provide further specifics against the patenting of business methods as such, but in fact, appear to add ambiguities to the issue. For example, new recital 13(d) (shown in the report without any justification) states:

The scope of the exclusive rights conferred by any patent are defined by the claims. Computer-implemented inventions must be claimed with reference to either a product such as a programmed apparatus, or to a process carried out in such an apparatus. Accordingly, where individual elements of software are used in contexts which do not involve the realisation of any validly claimed product or process, such use will not constitute patent infringement.

Does this mean that a patent validly granted on a computer program would be unenforceable if used for an application not specifically mentioned in the patent specification? If the rule is that a patent grants the owner the right to prevent others from making, using, or selling it, and if the claims define the invention, then any use which reads on the claims must be infringing. Thus this recital at least appears unnecessary and only adds ambiguity.

Außerdem wäre eine solche Software nicht "neu" im Sinne des Patentrechts.

In der Tat geht es vor allem um künftige Rechenregeln. Aber auch um diejenigen Logikpatente, die seit 1986 vom Europäischen Patentamt gegen den Buchstaben und Geist des Gesetzes erteilt worden sind, und deren Rechtsbeständigkeit den Konzern-Patentanwälten (Herrn Wuermelings Klientel) besonders am Herzen liegt.

Das Patent schützt gerade mittelständische Entwickler. Denn ohne die Patentierung könnten große Vermarkter ohne Sanktion Ideen von kleinen Häusern nutzen und den finanziellen Gewinn daraus ziehen. Die jüngste Verurteilung von Microsoft zum Schadenersatz von 520 Mio. US$ wegen Verletzung des Patents eines Softwarehauses zeugt davon.

Microsoft wurde hier für Verletzung eines "reinen Softwarepatentes" verurteilt, wie Wuermeling sie angeblich verhindern will. Das Eolas-Patent ist imstande, weit über Microsoft hinaus grossen Flurschaden anzurichten. Inhaber ist nicht ein "mittelständischer Entwickler" sondern eine Patent-Glücksritter-Firma, die bei einem Universitätsprojekt absprang.

siehe 500 Mio USD Schadensersatz für Patent auf Webbrowser-Erweiterungen

Wir unterstützen aus den oben genannten Erwägungen die Richtlinie mit den im Berichtsentwurf vorgesehenen Änderungen. Nur so kann ein Abdriften in amerikanische Verhältnisse mit einer zu weitgehenden und daher schädlichen Patentierung vermieden werden.

Am EPA herrscht ohnehin bereits der trilaterale Erteilungs-Standard. Ein weiteres Abdriften ist kaum noch möglich und auch nicht in Sicht. Keineswegs unwahrscheinlich erscheint hingegen eine Rückkehr des EPA auf den Pfad der Tugend. Wenn sie nicht in letzter Minute durch die Richtlinie von Wuermeling und Freunden blockiert wird.

2002-02-20:
Veröffentlichung des Richtlinienvorschlages der Kommission
2002-03:
Ernennung zum Schattenberichterstatter der EVP
2002-04:
Veröffentlichung des Aufrufs zum Handeln und Gegenvorschlages von FFII/Eurolinux
2002-05-14:
Bundestag 2002-05-14: Kleine Anfrage der CDU/CSU zu Swpat

Wuermeling gehört nicht zu den Unterzeichnern, aber es zeigt sich im Vergleich zu der früheren klareren Sprache des Kollegen Dr. Martin Mayer eine Verschiebung hin zu nebeligen Begriffen aus dem Umfeld der Patentämter, die mit Wuermelings Zuständigkeit zu tun haben könnte.

2002-10?:
Telefonat von Wuermeling mit Patentrichter Melullis, welches Wuermeling gelegentlich gegenüber Gesprächspartnern erwähnt, so auch öffentlich bei der kurz darauf folgenden JURI-Anhörung. Wuermeling scheint von der Nachdenklichkeit des obersten deutschen Patentrichters wenig gelernt zu haben.
2002-11-07:
Störmanöver während des Vortrags von Hartmut Pilch bei der Anhörung in JURI

Wuermeling macht bereits vor Beginn der Rede Geräusche, verlässt während ihr den Saal, protestiert nach ihr gegen die "massiven Vorwürfe des Herrn Pilch".

2002-12:
Gegenüber Journalisten einer EU-Zeitung erklärt Wuermeling, nur die Opensource-Szene sei gegen Softwarepatente, und sie verstehe nichts vom Patentrecht und habe keine konstruktiven Gegenvorschläge geliefert.

Auf einer JURI-Sitzung äußert Arlene McCarthy vorsichtige Kritik an der Praxis des Europäischen Patentamtes. Daraufhin steht Wuermeling auf und hält eine Rede zur Verteidigung des EPA.

Briefe der BDI-Patentjuristen an Wuermeling, Forderung nach Durchsetzung von Programmansprüchen, ansonsten Billigung des Kommissions-Ansatzes.

2003-01:
CSU-Mitstreiterin Angelika Niebler scheitert im Industrieausschuss mit ihren Versuchen, Beschränkungen der Patentierbarkeit zu verhindern und Programmansprüche durchzusetzen. Niebler handelt immer in enger Tuchfühlung mit Wuermeling.
2003-03:
Bei einer CDU-Tagung zum Thema Patentrichtlinie in Berlin lässt sich Wuermeling von seinem Assistenten vertreten. Allgemein herrscht auf der Tagung Unbehagen über Wuermelings Linie.
2003-04:
Wuermeling gibt sich auf JURI-Sitzungen ein wenig nachdenklich, unterstützt aber McCarthy-Kurs ebenso wie den Kurs seiner Partei-Kollegen, die Anträge zur Durchsetzung von Programmansprüchen einreichen.
2003-05:
Wuermelings Mitstreiter in der EVP-Fraktion setzen in JURI Programmansprüche durch.

Wuermeling reicht "Kompromiss-Änderungsantrag 4" betreffend Erwägungsgrund 13(d) ein und unterstreicht damit ein altes grundlegendes Missverständnis, wonach der Patentanspruch nur ein bestimmtes Produkt in seiner Gesamtheit betreffe. Obwohl niemand mit dem Antrag etwas anfangen kann, stimmt der Rechtsausschuss mit seiner sozialistisch-konservativen Kompromiss-Mehrheit dafür.

2003-06:
PHM to AMccarthy 03/06/10: Questions based on 2 Example Patent Claims (Wuermeling ist unter den Empfängern des Offenen Briefes, der vorher immer wieder in privater E-Post und telefonisch von verschiedenen Seiten gestellte Fragen wiederholt. Diese Fragen wurden von Wuermeling bislang ignoriert.)
2003-07:
Gegenüber der Süddeutschen Zeitung wiederholt Wuermeling seine Darstellung, die "Opensource-Szene" habe die Richtlinie missverstanden, er wolle gar keine Softwarpatente etc.

Wuermeling wiederholt seinen Standard-Diskurs gegenüber dem Linux-Verband, der spezifische Fragen gestellt hatte.

2003-08:
Die Patentlobby läuft gegen den Interoperabilitäts-Änderungsantrag 6a Sturm, der in JURI versehentlich durchrutschte. Wuermelings Fraktion drängt darauf, ihn aus der Richtlinie zu streichen.
2003-09-01:
Wuermeling wiederholt seinen Standard-Diskurs gegenüber dem Handelsblatt und der Financial Times.

Dem Handelsblatt-Artikel ist eine Leserbefragung beigefügt, deren Ergebnis darauf hin deutet, dass über 70% der Leser Wuermelings Diskurs nicht überzeugend finden.

2003-09-09:
Armin Laschet MdEP versendet das Wuermelingsche Standard-Schreiben an einen Anfrager.

In einigen Punkten unterscheidet sich Laschets Variante von anderen:

  • Der Fall Eolas v. Microsoft wird nicht erwähnt
  • Es findet sich ein Abschnitt, der das Patentevangelium in abstrakter Form predigt und Wuermelings Patentgesetzgebung vorab von Verantwortung für die zu erwartenden Folgen freispricht: "Sollte die Gefahr der Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung bestehen, die zu Wettbewerbsverzerrungen und Nachteilen für die Konkurrenz führen könnte, ist dies keine Frage der Patenterteilung, sondern des Kartellrechts."
2003-09-12:
Wuermeling empfängt eine Gruppe von Softwarepatentkritikern in seinem Büro.

Diese waren kurzfristig (ca 1-2 Tage im voraus) eingeladen worden.

Am selben Tag beantwortet Wuermeling (oder sein Assistent) Anfragen, die sich angehäuft haben, mit dem Wuermelingschen Standard-Schreiben.

Während Wuermeling in diesem Schreiben "im Namen meiner Kollegen die Position der CDU/CSU-Gruppe" erläutert, wird in zeitgleichen Schreiben von CDU/CSU-Kollegen in den letzten Wochen zunehmend diese Position explizit als die Position des Kollegen Wuermeling bezeichnet. Wuermeling scheint unter einem gewissen Druck zu stehen, hat seine Positionen aber nicht im geringsten verändert. Selbst für kleinere Retuschen am Standard-Schreiben hat Wuermeling offenbar keine Zeit gehabt.

Various representatives of major associations and companies which are opposed to software patents tried in vain to meet Wuermeling or have him on the phone. We know of nobody who met him before the final JURI decision. However, like McCarthy, Wuermeling always has plenty of time for talking to journalists, such as e.g. Tanja Schwarzenbacher from Süddetusche Zeitung on 2003/06/25, whom he told his usual story that the "fears of the opensource lobby are groundless" and he was "not changing anything" and "not making software as such patentable, but only computer-implemented inventions".

RA Jürgen Siepmann, Justiziar des Linux-Verbandes, schreibt:

Ein erster Kontaktaufnahmeversuch mit der Bitte um ein Gespräch erfolgte am 11.03.2003 per Email, da ich mich am 12.03.2003 in Strasbourg aufhielt. Am 12.03.2003 habe ich dann vom Parlament aus im Büro nochmals angerufen und meine Bitte wierderholt.

Mir war klar, dass dies viel zu kurzfristig war. Deshalb gab es noch folgende Telephonate von meinem Büro aus:

19.03.2003 14:03 Büro Dr. Wuermeling Brüssel 21.03.2003 11:21 Büro Dr. Wuermeling Strasbourg 24.03.2003 15:32 Büro Dr. Wuermeling Strasbourg 27.03.2003 10:52 Büro Dr. Wuermeling Brüssel

und eine Email vom 20.03.2003, die ein Gesprächsangebot enthält.

Es wurde ein Treffen in Luxemburg in Aussicht gestellt, was aber nicht stattfand, da Herr Dr. Wuermeling keine Zeit hatte.

In weiteren Emails vom 03.04.2003 und vom 16.05.2003 wurde das Gesprächsangebot wiederholt.

Mit seinem Assistenten Herrn Huber hatte ich mehrere kurze Telephongespräche, in denen er ein Treffen am 31.03.2003 in Berlin vorschlug, was aber dann nicht stattfand, weil Herr Huber terminlich zu sehr eingeengt war. Es wurden in Berlin nur einige Worte zwischen Tür und Angel auf einer Veranstaltung der CDU über Softwarepatente gewechselt, in denen er pauschal versprach, dass unsere Bedenken berücksichtigt werden, was man aber nicht erkennen kann. Auch die telephonischen Gespräche mit Herrn Huber enthielten nur das pauschale Versprechen, unsere Bedenken zu berücksichtigen.

Frau Dr. Krogmann äußerte sich auf dieser Veranstaltung am 31.03.2003 in der Bundesgeschäftsstelle der CDU in Berlin nicht besonders glücklich über die Entwicklungen in JURI, sie schien jedoch den Eindruck zu haben, dass man daran nichts ändern könne.

Interessant finde ich, dass Herr Huber einerseits geäußert hat, die EVP-Mitglieder in JURI würden sich dem Votum von Herrn Dr. Wuermeling anschließen, während er in Berlin damit argumentiert hat, die Mehrheitsverhältnisse in JURI seien halt so.

Marco Schulze, Geschäftsführer der Firma Nightlab.com, verbrachte ab 27. August 2003 10 Tage im Europäischen Parlament, um mit Abgeordneten der CDU/CSU über die Logikpatent-Problematik zu sprechen. Er wurde stets an Wuermeling verwiesen. Wuermelings Assistent machte mit Schulze einen Termin aus, der dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt wurde.

Zahlreiche Briefe an Wuermeling blieben unbeantwortet, darunter ein Offener Brief des Linux-Verbandes, der Klarstellung anhand genannter Beispielpatente fordert und auf einen ebenfalls unbeantworteten Brief von Hartmut Pilch verweist.

[ Arlene McCarthy MEP and Software Patents → Dr. Joachim Wuermeling MdEP und Softwarepatente | Angelika Niebler und Softwarepatente ]
Gültiges HTML 4.01!
http://swpat.ffii.de/akteure/jwuermeling/index.de.html
© 2004/06/20 Arbeitsgruppe
deutsche Version 2004/06/20 von PILCH Hartmut