![]() | Folgende Versatzstücke finden sich typischerweise in Antworten von Wuermelings Fraktionskollegen an besorgte Software-Entwickler. Sie zeugen von mangelnder Kenntnis sowohl der ökonomischen als auch der juristischen Aspekte der Software-Innovation und von grob-fahrlässigem Umgang mit zentralen ordnungspolitischen Fragen. |
Urheberrecht ist nicht Kopierschutz. Schutzgegenstand ist die Schöpfung, ähnlich wie beim Patent die "Erfindung". Wuermeling neigt dazu, das Urheberrecht klein zu reden und hat in diesem Zusammenhang auch schon juristisch unhaltbare Falschaussagen unter seinen Fraktionskollegen verbreitet.
siehe Ist das Software-Urheberrecht zu schwach?
Das ist unvermeidbar und von keinem Richtlinienvorschlag änderbar. Es gibt beim Patentrecht eine gewisse systematische Unsicherheit hinsichtlich der Gültigkeit von Patenten. Diese Unsicherheit wird durch Wuermelings Richtlinie eher vergrößert als verkleinert, wie eine für seinen Rechtsausschuss angefertigte Studie belegt.
siehe DG IV Bakels 2002-06-19: The Patentability of Computer Programs
Die Europäische Kommission hat sich streng an der Praxis des Europäischen, Japanischen und Amerikanischen Patentamtes orientiert, wie sie von der Trilateralen Konferenz der drei Ämter im Jahre 2000 formuliert wurde. Nationale Praxis fand keine Berücksichtigung.
Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll hingegen das Vorliegen eines "technischen Beitrags" sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall.
Es ist bei Software in der Regel der Fall.
siehe Warum Amazon One Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist
Auch das EPA erteilt systematisch Patente für computergestützte Geschäftsmethoden, und die Richtlinie macht dies unvermeidbar.
siehe Warum Amazon One Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist
Alle neuen Programmierideen erfüllen diese Voraussetzungen. Art 4(1) ist redundant und schränkt die Patentierbarkeit von Software nicht ein.
siehe Warum Amazon One Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist
Auch Artikel 4a bestätigt lediglich die Praxis des Europäischen Patentamtes, die zur Patentierung von Algorithmen und Geschäftsmethoden wie in den USA führt. Worte wie "normale physische Interaktionen" sind leer, der Begriff "technischer Beitrag" oder "technisch" ist undefiniert. Es waren Wuermeling und seine Parteigänger im Rechtsausschuss, die konsequent und erfolgreich jeden Versuch einer Präzisierung, wie von anderen Ausschüssen unternommen, bekämpft haben.
Mit dem Unterschied zwischen freier und proprietärer Software hat all das nichts zu tun. Wuermeling verschickt dieses Standardschreiben an alle Kritiker, unabhängig davon, ob die Benachteiligung freier Software in deren Anfrage überhaupt als Problem genannt worden war.
siehe JURI 2003/04-6 Amendments: Real and Fake Limits on Patentability
Jedes einzelne Element laut JURI-Entwurf ist eine potentiell patentierbare Erfindung. Patente beziehen sich immer auf einzelne Ideen, nicht auf komplexe Ideengewebe.
Wuermeling fehlen offenbar Grundkenntnisse darüber, was ein Patent ist. Dieses mangelnde Verständnis zeigt sich insbesondere in Wuermelings Änderungsantrag zu Erwägungsgrund 13(d), über den Patentjuristen aus Wuermelings Klientel sich lustig machen. So etwa Patentanwalt Erwin Basinski in einem Memorandum von Ende August 2003:
Does this mean that a patent validly granted on a computer program would be unenforceable if used for an application not specifically mentioned in the patent specification? If the rule is that a patent grants the owner the right to prevent others from making, using, or selling it, and if the claims define the invention, then any use which reads on the claims must be infringing. Thus this recital at least appears unnecessary and only adds ambiguity.
In der Tat geht es vor allem um künftige Rechenregeln. Aber auch um diejenigen Logikpatente, die seit 1986 vom Europäischen Patentamt gegen den Buchstaben und Geist des Gesetzes erteilt worden sind, und deren Rechtsbeständigkeit den Konzern-Patentanwälten (Herrn Wuermelings Klientel) besonders am Herzen liegt.
Microsoft wurde hier für Verletzung eines "reinen Softwarepatentes" verurteilt, wie Wuermeling sie angeblich verhindern will. Das Eolas-Patent ist imstande, weit über Microsoft hinaus grossen Flurschaden anzurichten. Inhaber ist nicht ein "mittelständischer Entwickler" sondern eine Patent-Glücksritter-Firma, die bei einem Universitätsprojekt absprang.
siehe 500 Mio USD Schadensersatz für Patent auf Webbrowser-Erweiterungen
Am EPA herrscht ohnehin bereits der trilaterale Erteilungs-Standard. Ein weiteres Abdriften ist kaum noch möglich und auch nicht in Sicht. Keineswegs unwahrscheinlich erscheint hingegen eine Rückkehr des EPA auf den Pfad der Tugend. Wenn sie nicht in letzter Minute durch die Richtlinie von Wuermeling und Freunden blockiert wird.
Wuermeling gehört nicht zu den Unterzeichnern, aber es zeigt sich im Vergleich zu der früheren klareren Sprache des Kollegen Dr. Martin Mayer eine Verschiebung hin zu nebeligen Begriffen aus dem Umfeld der Patentämter, die mit Wuermelings Zuständigkeit zu tun haben könnte.
Wuermeling macht bereits vor Beginn der Rede Geräusche, verlässt während ihr den Saal, protestiert nach ihr gegen die "massiven Vorwürfe des Herrn Pilch".
Auf einer JURI-Sitzung äußert Arlene McCarthy vorsichtige Kritik an der Praxis des Europäischen Patentamtes. Daraufhin steht Wuermeling auf und hält eine Rede zur Verteidigung des EPA.
Briefe der BDI-Patentjuristen an Wuermeling, Forderung nach Durchsetzung von Programmansprüchen, ansonsten Billigung des Kommissions-Ansatzes.
Wuermeling reicht "Kompromiss-Änderungsantrag 4" betreffend Erwägungsgrund 13(d) ein und unterstreicht damit ein altes grundlegendes Missverständnis, wonach der Patentanspruch nur ein bestimmtes Produkt in seiner Gesamtheit betreffe. Obwohl niemand mit dem Antrag etwas anfangen kann, stimmt der Rechtsausschuss mit seiner sozialistisch-konservativen Kompromiss-Mehrheit dafür.
Wuermeling wiederholt seinen Standard-Diskurs gegenüber dem Linux-Verband, der spezifische Fragen gestellt hatte.
Dem Handelsblatt-Artikel ist eine Leserbefragung beigefügt, deren Ergebnis darauf hin deutet, dass über 70% der Leser Wuermelings Diskurs nicht überzeugend finden.
In einigen Punkten unterscheidet sich Laschets Variante von anderen:
Diese waren kurzfristig (ca 1-2 Tage im voraus) eingeladen worden.
Am selben Tag beantwortet Wuermeling (oder sein Assistent) Anfragen, die sich angehäuft haben, mit dem Wuermelingschen Standard-Schreiben.
Während Wuermeling in diesem Schreiben "im Namen meiner Kollegen die Position der CDU/CSU-Gruppe" erläutert, wird in zeitgleichen Schreiben von CDU/CSU-Kollegen in den letzten Wochen zunehmend diese Position explizit als die Position des Kollegen Wuermeling bezeichnet. Wuermeling scheint unter einem gewissen Druck zu stehen, hat seine Positionen aber nicht im geringsten verändert. Selbst für kleinere Retuschen am Standard-Schreiben hat Wuermeling offenbar keine Zeit gehabt.
RA Jürgen Siepmann, Justiziar des Linux-Verbandes, schreibt:
Mir war klar, dass dies viel zu kurzfristig war. Deshalb gab es noch folgende Telephonate von meinem Büro aus:
19.03.2003 14:03 Büro Dr. Wuermeling Brüssel 21.03.2003 11:21 Büro Dr. Wuermeling Strasbourg 24.03.2003 15:32 Büro Dr. Wuermeling Strasbourg 27.03.2003 10:52 Büro Dr. Wuermeling Brüssel
und eine Email vom 20.03.2003, die ein Gesprächsangebot enthält.
Es wurde ein Treffen in Luxemburg in Aussicht gestellt, was aber nicht stattfand, da Herr Dr. Wuermeling keine Zeit hatte.
In weiteren Emails vom 03.04.2003 und vom 16.05.2003 wurde das Gesprächsangebot wiederholt.
Mit seinem Assistenten Herrn Huber hatte ich mehrere kurze Telephongespräche, in denen er ein Treffen am 31.03.2003 in Berlin vorschlug, was aber dann nicht stattfand, weil Herr Huber terminlich zu sehr eingeengt war. Es wurden in Berlin nur einige Worte zwischen Tür und Angel auf einer Veranstaltung der CDU über Softwarepatente gewechselt, in denen er pauschal versprach, dass unsere Bedenken berücksichtigt werden, was man aber nicht erkennen kann. Auch die telephonischen Gespräche mit Herrn Huber enthielten nur das pauschale Versprechen, unsere Bedenken zu berücksichtigen.
Frau Dr. Krogmann äußerte sich auf dieser Veranstaltung am 31.03.2003 in der Bundesgeschäftsstelle der CDU in Berlin nicht besonders glücklich über die Entwicklungen in JURI, sie schien jedoch den Eindruck zu haben, dass man daran nichts ändern könne.
Interessant finde ich, dass Herr Huber einerseits geäußert hat, die EVP-Mitglieder in JURI würden sich dem Votum von Herrn Dr. Wuermeling anschließen, während er in Berlin damit argumentiert hat, die Mehrheitsverhältnisse in JURI seien halt so.
Marco Schulze, Geschäftsführer der Firma Nightlab.com, verbrachte ab 27. August 2003 10 Tage im Europäischen Parlament, um mit Abgeordneten der CDU/CSU über die Logikpatent-Problematik zu sprechen. Er wurde stets an Wuermeling verwiesen. Wuermelings Assistent machte mit Schulze einen Termin aus, der dann aber ohne Angabe von Gründen abgesagt wurde.
Zahlreiche Briefe an Wuermeling blieben unbeantwortet, darunter ein Offener Brief des Linux-Verbandes, der Klarstellung anhand genannter Beispielpatente fordert und auf einen ebenfalls unbeantworteten Brief von Hartmut Pilch verweist.
These blatant misinformations about software copyright were distributed in the EPP fraction by their shadow rapporteur on software patentability, Dr. Joachim Wuermeling, who should know copyright law, since he is a lawyer himself.
siehe auch Handelsblatt Umfrage: Brauchen wir eine RiLi fuer EU-Softwarepatente und EU-Patentpläne angesichts Massiver Proteste Vertagt
Eine Vereinfachung des Patentsystems ist lange überfällig, da Europa im globalen Wettbewerb der Innovationen gerade gegenüber den USA und Japan an Konkurrenzfähigkeit gewinnen muss,so Wuermeling.
Mit dem Gemeinschaftspatent schließt die EU im globalen Wettlauf um den Patentschutz zu den USA auf. Der Binnenmarkt braucht ein Weltklassepatent.