Wolfgang Tauchert
Head of the department at the German Patent Office that started to grow from near zero to several thousand applications per year when the German courts began emulating the EPO in allowing software patents. Tauchert supported this trend by articles in various journals which argue in the same direction. In his interpretation, only source code is 'as such' while object code and algorithms are 'not as such'. His view has received great attention due to his position, and since Mr. Tauchert usually does not shun the efforts needed to found it on learned reasoning, he can be characterised as the "chief ideologue for technicity questions at the German Patent Office".
![[----- WOLFGANG TAUCHERT _____]](tauchert.jpg) | Chief of Department of Data Processing and Information Storage at the DE-PTO
Tauchert has a clear opinion on swpat: "startups more than anyone need the protection of patents", he says. And: "The opponents of patents are pursuing selfish interests, namely the unlimited access to the intellectual property of others" and "software patents do not need an economic justification. The market has already decided. More than a 1000 companies of all kinds apply for patents at our office every year and we finance ourselves without tax money." "Software patents show their economic relevance and meaning precisely when they hurt." |
Laut Tauchert ist nur im Quelltext eines Programms das Programm als solches zu sehen, und Art 52.2c EPÜ will nur das Zitieren von Quelltext in Patentansrpüchen unterbinden. Programmbezogene Binärdateien, Algorithmen, Funktionalitäten usw sind hingegen keine Programme als solche und daher patentierbar. Diese Sichtweise des DPMA-Softwarepatentexperten und heutigen BPatG-Richters erfreut sich unter Patentanmeldern und Patentjuristen großer Beachtung, zumal Tauchert sie mit beeindruckender Quellengelehrsamkeit vorträgt.
FTD - 101 Köpfe: Wolfgang Tauchert
DE-PTO 2002-03-16: Information is Physical, Business Methods Patentable, Program Text not a Disclosure
- Greg Aharonian publishes in his newsletter a long article on the concept of technical invention which, Greg says, represents the viewpoint of the German Patent and Tradmark Office (DE-PTO). In a triumphant comment, Greg points out that according to position expressed in this article, all business methods are technical and therefore patentable in Germany and there is no longer a major difference to Greg's doctrines, which are basically those of the US courts. The DE-PTO article evidently carries the handwriting of DE-PTO's chief software patentability theoretician, Wolfgang Tauchert, but it is not clear where it was published and to what extent it is an official office position. At least it can be said that at the time of publication, the DE-PTO also quoted Tauchert with similar statements in an official press release. Some patent laweyrs have been eager to treat this statement as an official DE-PTO position (and implicitely as a source of authority on philosophical questions). Tauchert's position has also created concern, because it suggests that program texts are not enabling disclosures and therefore apparently not novelty-destroying. This would mean that people can harvest the ideas from other people's open source programs and obtain patents thereon.
Tauchert 1999: Zur Patentierbarkeit von Programmen für DV-Anlagen
- Taucherts erkldrt einem Publikum von Patentanwdlten seine Lehre |ber das Wesen des Programms als solchen. Hierunter ist laut Tauchert der Quelltext zu verstehen. Der Gesetzgeber von 1973 wollte lediglich Anmelder davon abhalten, ihre Anspr|che auf einen bestimmten urheberrechtlich gesch|tzten Text einzuschrdnken. Ferner interpretiert Tauchert die BGH-Lehre |ber die Naturkrdftegebundenheit von Erfindungen um: Technisch ist alles, was mithilfe physischer Mittel (wie z.B. eines Prozessors) in kausal |bersehbarer Weise beherrschbar wird. Dies kann auch Verfahren f|r geschdftliche Tdtigkeit mit einschlie_en. Sofern das Verfahren erst mithilfe eines Rechners mvglich wird, handelt es sich nicht um eine Geschdftsmethode als solche. F|r die fr|here BGH-Methodik, aus dem Anspruch eine Lehre herauszuschdlen, welche zugleich neu und technisch sein muss, gibt es laut Tauchert heute keine rechtliche Grundlage mehr.
Zur Patentierbarkeit von Programmen f|r DV-Anlagen : Anmerkungen zum Aufsatz von Mellulis
- In einem vieldiskutierten Artikel von 1998 hatte BGH-Richter Melullis erkldrt, der Ausschluss von Programmen f|r Datenverarbeitungsanlagen von der Patentierbarkeit sei dahingehend zu verstehen, dass breite Anspr|che auf abstrakte Konzepte zu vermeiden seien. Hingegen kvnne es mvglich sein, hinreichend spezifisch abgefasste Lehren zum Gebrauch von Datenverarbeitungsanlagen zu patentieren. Dem widerspricht Tauchert, der am Deutschen Patent- und Markenamt die f|r Informatikpatente zustdndige Abteilung leitet. Tauchert meint umgekehrt, der Gesetzgeber habe nur besonders enge Anspr|che wie etwa die auf Programmtexte ausschlie_en aber die Gewdhrung breiter Anspr|che auf "technische" Ideen aller Art ermutigen wollen. Tauchert erldutert in diesem GRUR-Artikel seine Sichtweise und sendet damit ein Signal an die Software-Unternehmen.
Tauchert-Artikel in JurPC 2001
Tauchert-Artikel in JurPC 2002
- meint, bei Art 52 EPÜ gehe es nicht um technische Lehren sondern um Anspruchsgegenstände, da das alte deutsche PatG, in dem ausführlich die Doktrin vom "allgemeinen Erfindungsgedanken" dargelegt war, seit 1978 nicht mehr gilt. Folglich habe sich der BGH früher geirrt und sei erst Anfang der 90er Jahre auf den richtigen Kurs gekommen.
phm: Tauchert zum Erfindungsbegriff
- phm 2002-02: Kritik am neuen Tauchert-Artikel
Dr. Swen Kiesewetter-Köbinger: Stellungnahme zur Patentierbarkeit von Softwarekonzepten
- Die vorgesehene Einführung der Patentierbarkeit von Softwarekonzepten läßt unter anderem Zweifel an der Verfassungsgsmäßigkeit der daraus resultierenden Folgen aufkommen. Große Teile der Antworten zu dem gestellten Fragenkatalog sind von dieser Sorge geprägt. Da einige dieser Überlegungen noch ziemlich neu sind und bisherigen, zu oberflächlichen Betrachtungen widersprechen, hat deren Ausführung einen breiten Raum eingenommen. Hoffentlich gelang es trotzdem, die Problematik der Patentierung von Software mit typischem Werkcharakter bei gleichzeitigem Schutz durch das Urheberrecht allgemeinverständlich darzustellen.
DPMA 2002-03-12: Patentrekord - Positives Signal
Tauchert 2000/11: Vortrag bei Böll-Stiftung
- Tauchert setzt sich in Berlin für die geplante und später zurückgenommene Legalisierung von Softwarepatenten ein, meint diese folge aus dem Auftrag des Grundgesetzes zum Schutz des Privateigentums, Verzicht darauf sei ehrenvoll, könne aber niemandem "aufgezwungen" werden, wie die "Opensource-Bewegung" dies versuche.
FFII auf Linuxtag 2000
- Tauchert war einer der Redner
Tauchert 2000-08: CSU-Offensive
- Tauchert nimmt auf FFII-Verteiler zu Fragen Stellung, meint die Entwickler freier Software müssten eine eigene Verwertungsorganisation gründen, um ihr "Geschäftsmodell" zum Patentsystem kompatibel zu machen.
Tauchert 2000-07-24: ius sui generis
- Tauchert nimmt auf FFII-Verteiler zu Fragen Stellung, meint die Entwickler freier Software müssten eine eigene Verwertungsorganisation gründen, um ihr "Geschäftsmodell" zum Patentsystem kompatibel zu machen.
Tauchert 2000-05-18: Positionspapier Softwarepatente
- Positionspapier von Tauchert bei der BMWi-Anhörung