| Antworten | Romeo | ||
Im Falle eines "Rome-und-Julia-Patents" würde es wohl kaum um den Text von Shakespeare gehen sondern um etwa folgende Patentansprüche:
Das ist nicht unbedingt komplizierter als die meisten heutigen Softwarepatent-Ansprüche.
Wenn man davon spricht, man wolle "ein Softwareprodukt patentieren", meint man in etwa obige "Patentierung von Romeo und Julia". Natürlich verletzt eine Vorführung des Films "Shakespeare in Love" die meisten der ca 600 Patentansprüche, und viele Romane fallen zumindest in den Anspruch 1 (den Hauptanspruch). Vielleicht gibt es unter den 600 Ansprüchen 30 unabhängige Ansprüche, die ähnlich breit sind wie der Hauptanspruch. In diesem Falle würde das Patentamt dieses Patent aufspalten und daraus etwa 30 Patente machen. Ein Werk wie "Romeo und Julia" oder "Photoshop" schlägt sich normalerweise nicht in einem sondern in vielen Patenten nieder.
Ursprünglich beantragte Shakespeares Patentanwalt sicherlich etwa folgenden Hauptanspruch:
Die anderen Merkmale des Hauptanspruchs fanden sich in Unteransprüchen. Doch das Patentamt ihrer Majestät Elisabeth recherchierte im Stand der Technik und fand mehrere griechische Tragödien. Hierin zeigte sich, wie wunderbar das Patentwesen funktioniert, wenn man nur den Stand der Technik gut genug recherchiert.
Nach neuesten Erkenntnissen des Europäischen Patentamtes und der Europäischen Kommission handelt es sich bei der Romeo-und-Julia-Erfindung nicht ein "Drama als solches" oder eine "ästhetische Formschöpfung als solche", sondern eine "ästhetische Formschöpfung mit einem weiteren technischen Effekt", genauer gesagt um eine "medien-implementierte Erfindung", die einem "Gebiet der Technik" nach TRIPs angehört und einen technischen Beitrag leistet.
Einige lautstarke Kritiker aus den Reihen der Brotlose-Kunst-Bewegung weisen unermüdlich darauf hin, dass das "Erregen von Mitleid und Furcht" gemäß dem Technikbegriff der 70er Jahre nicht zu den "technischen Erfindungen" gehöre, da es sich nicht um einen "Einsatz beherrschbarer Naturkräfte zur Erreichung eines kausal übersehbaren Erfolges" handele. Dieser Technikbegriff wurde jedoch zu Recht verworfen, denn die Einwirkung auf das menschliche Gemüt ist hinreichend kalkulierbar und beruht auf materiellen Vorgängen (z.B. der Ausschüttung von Hormonen). Für den strengen naturwissenschaftlichen Determinismus eines Newton gibt es seit Heisenberg nicht einmal mehr in der Physik viel Raum. Auch der als Kerntheorie in Verruf geratene Versuch, zwischen einer bereits bekannten technischen Kausalität der Hormonausschüttung und einer untechnischen Logik der Literatur zu unterscheiden, ist nach jahrelangem Schlingerkurs nunmehr endgültig einer ganzheitlichen Betrachtung gewichen, welche alleine der Wirklichkeit des modernen Erfindens gerecht wird.
Wir sollten nun einen beherzten Schritt in die Zukunft wagen. Die Erregung von Mitleid und Furcht gehört zu den Schlüsseltechnologien des anbrechenden Intellectual Property Zeitalters, in dem Neue Medien für sich nicht umsonst Mottos wie "powered by emotion" wählen. Das Patentwesen würde seinem Auftrag, die Innovation zu fördern, sicherlich nicht gerecht, wenn milliardenschwere Zukunftsbranchen der New Economy ausgeschlossen würden.
Mehr zum postmodernen Patentwesen entnehmen Sie bitte dem Schrifttum von Prof. Dr. Dr. Josef Straus und seinen Mitstreitern vom Münchener Max-Planck-Institut für das New Age of IPR.
Für die etwas rückständigeren Zeitgenossen bieten sich Patentgleichnisse an. Es gibt in dieser bescheidenen Gattung medien-implementierter Erfindungen immerhin schon folgenden Stand der Technik (prior art):