#title: Der TRIPs-Vertrag und Softwarepatente #descr: Europas gesetzgebende Patentjuristen zitieren oft den TRIPs-Vertrag als Grund für die angebliche Notwendigkeit, Computerprogramme patentierbar zu machen. Hier finden Sie alles, was Sie über das %(q:TRIPs-Scheinargument) wissen müssen. #Bnt: Christian Beauprez: Art 10 TRIPs und %(q:Computer-Implementierte Erfindungen) #eos: Ein britischer Experte für Software-Gesetzgebung argumentiert, dass Computerprogramme entsprechend TRIPs Art 10 als %(q:literarische Werke geschützt) werden müssen, und dies bedeutet dass die darin enthaltenen Ideen frei sind, wie in literarischen Werken. #TWI: OMC: ADPIC #feO: Text des TRIPs-Vertrages auf den WTO-Webseiten #rql: Dan L. Burk und Mark Lemley, %(q:Hängt das Patentrecht von Technologie ab?) #yWo: Berkeley Technology Law Journal (2002) und %(q:Stellmöglichkeiten des Patentrechts), 89 Virginia Law Review (erschienen Dezember 2003). Der US-Rechtswissenschaftler Mark Lemley erklärt den historischen Zusammenhang von TRIPs und vertritt die Ansicht, dass Art 27ff keineswegs so strikt ausgelegt werden muß wie die Eine-Lösung-für-alle Verfechter behaupten, dass es sein muss. #Dea: Verlangt TRIPs die Patentierbarkeit von Computerprogrammen? #TrAX: TRIPs Artikel %s #Caa: Computerprogramme und Zusammenstellungen von Daten #Plc: Patentfähige Gegenstände #pRf: Ausnahmen für die gewährten Rechten #Tai: Artikel 33 verlangt, dass alle Patente eine Mindestlaufzeit von 20 Jahren haben müssen. #Ske: Art 7-8: Ein Freihandelsvertrag und seine Auslegung #iWe: TRIPs Verletzungen durch das EPA und den EU Richtlinienvorschlag #TiW: Das %(tr:Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des Geistigen Eigentums) wurde am 15. Dezember 1993 im Rahmen der Gründung der Welthandelsorganisation (WTO) gegründet. Es legt minimale Anforderungen für nationale Rechtssysteme fest, um %(q:sicherzustellen, daß die Maßnahmen und Verfahren zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums nicht selbst zu Schranken für den rechtmäßigen Handel werden) (Präambel). #AnW: Artikel 27 wird seit Mitte der 90er Jahre regelmäßig von Patentjuristen zitiert, um für einen Universalitätsanspruch des Patentwesens und insbesondere eine Ausweitung des Patentschutzes auf Computerprogramme und andere immaterielle Gegenstände zu argumentieren. #PWh: Hierzu %(ph:bemerkte) Paul Hartnack, Comptroller General des Britischen Patentamtes, 1997 bei der Londoner Anhörung über Softwarepatentierung: #Sfl: Manche Leute haben behauptet, der TRIPs-Vertrag verpflichte uns, Patente auf Software zu erteilen, da darin steht %(q:Patente sollen für alle Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sein, sofern sie ... einer industriellen Anwendung zugänglich sind). #Hde: Es kommt aber darauf an, wie man diese Formulierung interpretiert. #IWe: Ist ein einfaches Stück Programmtext eine Erfindung? #Eli: Nach europäischem Recht ist es das nicht. #Ioe: Ist reine Programmlogik eine Technologie? #Moa: Viele würden das verneinen. #Ifl: Ist sie der %(q:industriellen) Anwendung zugänglich? #Ahy: Wiederum würden, was einen Großteil der Software betrifft, viele das verneinen. #Tnc: Der TRIPs-Vertrag lässt sich als Argument für eine erweiterten Patentschutz für Software anführen. #BWW: Aber die Entscheidung, dies zu tun, sollte auf soliden wirtschaftspolitischen Überlegungen beruhen. #WWn: Liegt es im Interesse der Europäischen Wirtschaft und der Europäischen Verbraucher, diesen Schritt zu unternehmen? #IiW2: Bei der Ratifizierung von GATT/TRIPs wies der Deutsche Bundestag ausdrücklich darauf hin, das zwischen PatG §1 und TRIPs Art 27(1) kein Konflikt bestehe. #Wpl: In einer %(bs:Entscheidung von 2000), in der es einen Anspruch auf ein Computer-Programm zurückweist, widerlegt das Bundespatentgericht nebenbei auch die TRIPs-Lüge: #Ami: Auch das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (Trade Related Aspects of Intellectual Property Rights = TRIPS) führt zu keiner anderen Beurteilung der Patentfähigkeit. Abgesehen von der Frage, in welcher Form das TRIPS-Abkommen - unmittelbar oder mittelbar - anwendbar ist (...), würde nämlich auch die Heranziehung von Art 27 Abs 1 TRIPS-Abkommen hier nicht zu einem weitergehenden Schutz führen. Mit der dortigen Formulierung, wonach Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sein sollen, wird nämlich im Grunde nur die bisher schon im deutschen Patentrecht vorherrschende Auffassung bestätigt, wonach der Begriff der Technik das einzig brauchbare Kriterium für die Abgrenzung von Erfindungen gegenüber andersartigen geistigen Leistungen, mithin die Technizität Voraussetzung für die Patentfähigkeit ist (in der Entscheidung des BGH %(q:Logikverifikation) ist insoweit die Rede von %(q:nachträglicher Bestätigung) der Rechtsprechung durch die Regelung in Art 27 Abs 1 TRIPS-Abkommen). Auch der Ausschlusstatbestand des §1 Abs 2 Nr 3 und Abs 3 PatG kann vor dem Hintergrund, dass er auf dem Gedanken des fehlenden technischen Charakters dieser Gegenstände beruht, nicht im Widerspruch zu Art 27 Abs 1 TRIPS-Abkommen gesehen werden. #Wti: Das Bundespatentgericht bezieht sich hierbei auf die Grundsatzentscheidung %(dp:Dispositionsprogramm) nach der das Vorhandensein oder die Abwesenheit von %(e:beherrschbaren Naturkräften) bei der Lösung eines Problems das einzige hiflreiche Kriterium zur Begrenzung der patentierbaren Erfindungen ist. Entsprechend dieser Lehrmeinung ist die Datenverarbeitung kein Feld der Technik wie Gert Knolle, der führende Wissenschaftler aus der Zeit dieser Fragestellung, %(gk:in seiner vielzitierten Analyse der Dispositionsprogramm Entscheidung von 1977) erklärt: #Wmr: Die Automatische Datenverarbeitung (ADV) ist heute zu einem unentbehrlichen Hilfsmittel in allen Bereichen der menschlichen Gesellschaft geworden und wird dies auch in Zukunft bleiben. Sie ist ubiquitär. ... Ihre instrumendale Bedeutung, ihre Hilfs- und Dienstleistungsfunktion unterscheidet die ADV von den ... Einzelgebieten der Technik und ordnet sie eher solchen Bereichen zu wie z.B. der Betriebswirtschaft, deren Arbeitsergebnisse und Methoden ... von allen Wirtschaftsunternehmen benötigt werden und für die daher prima facie ein Freihaltungsbedürfnis indiziert ist. #lhi: Dies ist genau das was das europäische Parlament in seinem %(ad:verbesserten Vorschlag der Direktive) aussagt: #Am32: Nach dem Übereinkommen über die Erteilung europäischer Patente (Europäisches Patentübereinkommen) vom 5. Oktober 1973 (EPÜ) und den Patentgesetzen der Mitgliedstaaten gelten Programme für Datenverarbeitungsanlagen, Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien, mathematische Methoden, ästhetische Formschöpfungen, Pläne, Regeln und Verfahren für gedankliche Tätigkeiten, für Spiele oder für geschäftliche Tätigkeiten sowie die Wiedergabe von Informationen ausdrücklich nicht als Erfindungen, weshalb ihnen die Patentierbarkeit abgesprochen wird. Diese Ausnahme gilt, da die besagten Gegenstände und Tätigkeiten keinem Gebiet der Technik zugehören. #Am107: Ein %(q:technischer Beitrag), auch %(q:Erfindung) genannt, bedeutet einen Beitrag zum Stand der Kunst in einem technischen Bereich. Der technische Charakter des Beitrags ist eine der vier Anforderungen für die Patentierbarkeit. Weiterhin muss der technische Beitrag, um ein Patent zu erhalten, neu, nicht offensichtlich und im industriellen Bereich einsetzbar sein. Der Gebrauch der Naturkräfte um damit physikalische Effekte hervor zu rufen, die über die rein digitale Repräsentation von Informationen hinausgeht gehört in den technischen Sektor. Die Verarbeitung, der Umgang und die Anzeige von Informationen gehören nicht zu einem Feld der Technik, selbst dort nicht wo technische Geräte an solch einem Vorgang beteiligt sind. #Am45: Die Mitgliedsstaaten sollen sicherstellen, dass die Datenverarbeitung im Sinne des Patentrechts keinem Feld der Technik zugerechnet werde, und dass Neuerungen im Bereich der Datenverarbeitung nicht als Erfindeungen im Sinne des Patentrechts betrachtet werden. #Cby: Computerprogramme, egal ob sie als Quellcode oder als Maschinenprogrammcode ausgedrückt wurden, werden als Werke der Literatur nach der Berner Übereinkunft (1971) geschützt. #Cnx: Zusammenstellungen von Daten oder sonstigem Material, egal ob in maschinenlesbarer oder anderer Form, die aufgrund der Auswahl oder Anordnung ihres Inhalts geistige Schöpfungen bilden, werden als solche geschützt. Dieser Schutz, der sich nicht auf die Daten oder das Material selbst erstreckt, gilt unbeschadet eines an den Daten oder dem Malerial selbst bestehenden Urheberrechts. #Sit: Vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 ist vorzusehen, daß Patente für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erhältlich sind, sowohl für Erzeugnisse als auch für Verfahren, vorausgesetzt, daß sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind. #Ftt: Fußnote 5 #Fqy: Im Sinne dieses Artikels kann ein Mitglied die Begriffe %(q:erfinderische Tätigkeit) und %(q:gewerblich anwendbar) als Synonyme der Begriffe %(q:nicht naheliegend) beziehungsweise %(q:nutzbar) auffassen. #Sec: Vorbehaltlich des Artikels 65 Absatz 4, des Artikels 70 Absatz 8 und des Absatzes 3 dieses Artikels sind Patente erhältlich und können Patentrechte ausgeübt werden, ohne daß hinsichtlich des Ortes der Erfindung, des Gebiets der Technik oder danach, ob die Erzeugnisse eingeführt oder im Land hergestellt werden, diskriminiert werden darf. #eee: Es soll festgehalten werden, dass der Text ausdrücklich dazu auffordert für die darin verwendeten abstrakten Definitionen von einander abweichende Interpretationen zu entwickeln, wie etwa für %(q:nicht offensichtlich) und %(q:industrielle Anwendbarkeit). #nec: Während der Absatz %(q:Diskriminierung) im Interesse freier und gleicher Handelskonditionen verbietet, fordert er aber kein konkretes Erfindungskonzept. Es kann jedoch abgeleitet werden, dass ein Erfindungskonzept bevorzugt werden sollte, das förderlich für einen freien handel und wirtschaftliche Entwicklung ist, und in dem die Begriffe %(q:Technologie), %(q:Industrie) usw. keine leeren Worte sind. #trV: Selbst in einer Welt der patentierbaren %(q:Technologie) kann Art 27(1) nur schwerlich als als starres Gerüst interpretiert werden, das jeglichen Feinabgleich verbietet. Wenn es auf diese strenge Art interpretiert werden müsste, wie manche Patentanwälte vorschlagen, dann würde das US-Patentrecht über TRIPs in mindestens vier Bereichen stolpern: Medikamente [35 USC 155,156, Begriffsaufweitung; 35 USC 271(e), experimenteller Einsatz]; biotechnologische Prozesse [35 USC 103(b), definiert besonderen nicht-offensichtlichen Standard]; medizinische und operative Methoden [35 USC 287(c), Begrenung bei Heilmitteln], und Geschäftsmethoden [35 USC 273(a)(3), definiert Rechte von Erstbenutzern]. #ere: Die Mitglieder dürfen begrnzt Ausnahmen zu den Exclusivrechten die ein Patent verleiht definieren, vorausgesetzt, dass solche Ausnahmen nicht unverhältnismässig im Koflikt mit der normalen Nutzung des Patents stehen und die rechtmässige Interessen des Patenteigners nicht übermässig beschneiden, indem sie sie berechtigten Interessen von Dritten berücksichtigen. #pen: Dieser Abschnitt wird von der Lobby der Patenteigentümer immer dann zitiert wenn jemand versucht die Rechte der Patenteigner einzuschränken, egal ob dies nun in %(q:vernünftiger) oder %(q:unzumutbarer) Art geschieht. #Ttr: Dies ist wichtig zu wissen, denn es erübrigt wohlmeinende Vorschläge wie den von Amazon-Gründer Jeff Bezos, man solle die Patentlaufzeit im Softwarebereich auf 3-5 Jahre kürzen. #nui: Der TRIPs Vertrag hat keine zeitliche Begrenzung. Er ist gültig, so lange die Welthandelsorganisation (WTO) als Gesamtheit keine Einingung über eine Änderung erreicht. Die Organisation der WTO ist weit entfernt von demokratischer Teilnahme und viele WTO Mitglieder sind diktatorisch regierte Staaten. Sollte irgend ein Land aus TRIPs aussteigen wollen, so muss es die WTO verlassen, womit es den Zusammenbruch seiner exportierenden industrie riskieren würde. Der Vertrag wurde in Hinterzimmer zwischen Ministerialbeamten ausgehandelt und für die meisten Sprachen der Welt gibt es noch nicht einmal Übersetzungen. All diese Aspekte machen es erforderlich den TRIPs Vertrag mit größter Vorsicht zu interpretieren sowie in weitem Umfang die erlaubte Flexibilität zu strapazieren damit ein grechter Ausgleich von Rechten und Pflichten im Sinne des Zielkomplexes des freien Handels erreicht werden kann, dem der Vertrag dient. #tsn: Die Verfasser des Vertrages waren sich dieses Problems bewusst. In den allgemeinen Bestimmungen nahmen sie Abschnitte wie etwa den folgenden auf: #bcv: Ziele #pea: Der Schutz und die Durchsetzung von Rechten auf geistiges Eigentum soll dazu beitragen, dass die technologische Innovation gefördert wird, und sie soll zum Transfer und der Verbreitung von Technologie beitragen, zum gegenseitigen Vorteil von Herstellern und Anwendern von technologischem Wissen beitragen, und den sozialen und wirtschaftlichen Wohlstand fördern, und zu einem Gleichgewicht der Rechte und Pflichten führen. #rcl: Prinzipien #aWu: Die Mitglieder können, durch Ausformulierung und Weiterentwicklung ihrer Gesetze und Vorschriften, Massnahmen ergreifen die notwendig sind um die öffentliche Gesundheit und die Versorgung mit Nahrungsmitteln zu schützen, und für die Vertretung der allgemeinen Interesse in Bereichen mit Kernbedeutung für die sozio-ökonomische und technologische Entwicklung, vorausgesetzt, dass solche Massnahmen mit den Bestimmungen der Vereinbarungen in Einklang stehen. #eaa: Geeignete Massnahmen, vorausgesetzt dass sie konsistent sind mit den Regelungen dieser Vereinbarungen, können notwendig sein um den Missbrauch der Rechte auf geistigen Eigentums durch den Rechteinhaber zu verhindern oder um auf Praktiken zu reagieren, die unverhältnissmässig den Handeln behindern oder nachteiligen Einfluss auf den internationalen Technologietranfer haben. #Igl: Gleichzeitig ist zu fragen, ob die Beanspruchung immaterieller Gegenstände aus dem Bereich der Programmlogik, der Kommunikationsschnittstellen und der Organisationsmethoden nicht dazu geeignet ist, Handelsbarrieren aufzubauen, die im Gegensatz zum Geist von TRIPs und anderen Freihandels-Abkommen stehen. #ero: TRIPs definiert Umschreibungen für das Patentrecht, die entworfen wurden um den freien Handel zu fördern und um Eingriffe der Regierungen zur Bevorzugung der heimischen Industrie gegenüber der ausländischen zu reduzieren. Es wird etwas darüber gesagt wie Gesetze strukturiert sein sollen, z.B. %(q:keine Diskriminierung zum Vorteil der jeweiligen lokalen Industrie), %(q:keine willkürliche Begrenzung der Durchsetzbarkeit). Es werden hiermit Grenzen gefördert, die auf %(e:systematischen) Betrachtungen beruhen, z.B. die Gewichtung der Rechte der Patentierer gegen andere Rechte gleicher Schwere, wie etwa das Eigentum nach Urheberrecht (Art 10 TRIPs), die Veröffentlichungsfreiheit (Art 10 Europäische Konvention der Menschenrechte ECHR) oder das Recht auf Zugriff zu Kommunikationsstandards. #WWt: Es ist sehr wichtig für jedes Patentrechtsvorhaben dass die abstrakten Regeln des TRIPs-Vertrages konkretisiert werden. Jedes Rechtsvorhaben diesen Teil nicht erfüllt darf nicht dafür in Anspruch genommen werden diesen Klarstellungszweck zu erfüllen. #str: Obwohl die wirtschaftlichen Verfahrensweisen im Sinne der abstrakten Bedingungen, wie sie in TRIPs dargelegt werden, gerechtfertigt werden sollten, können sie nicht nur von TRIPs alleine abgeleitet werden. #Wre: It is poor draftsmanship to copy&paste abstract doctrines from TRIPs into European laws, which are supposed to provide guidance at a more concrete level. %(ep:Art 52%(pe:1) EPC was revised) in this ill-advised way by the Diplomatic Conference of 2000, and the European Parliament's rapporteur on the %(sd:software patent directive project), %(am:Arlene McCarthy MEP), %(am:proposed) to directly write Art 30 TRIPs into Art 6a of the Directive. Such actions do not only make make the proposed laws unclear. They also deprive European of maneuvering freedom in future renegotiations of TRIPs, which may well be needed in order to keep the TRIPs framework workable at all. #adi: TRIPs was negotiated by delegations that represented the dominant interests of another era. Software was largely considered unpatentable, and opensource development and distribution was almost unknown. TRIPs should be interpreted in a way that does not benefit some production technologies, business models, and industries at the expense of others. The important thing is to enhance productivity in all industries. #awW: Many limits of the TRIPs system, at least in its more rigid interpretations, have become so apparent, that even the Americans, who were the chief promoters of the TRIPs treaty, are tailoring it to their advantage and thereby arguably violating some of its provisions. #teo: There is now a lot less worry that the US might make a complaint about any aspects of the patent system in the EU, because the EU would hit straight back with complaints about US preference in the US patent system. #oot: Any judgments coming out of such a row would be likely to open a sufficient number of politically difficult issues on both sides of the Atlantic that nobody wants to go there. #aeW: The European Patent office started allowing %(pc:program claims) in 1998. In the justifying decisions %(t1:T 1173/97) and %(t2:T 935/97) it is stated: #otW: Computerprogramme können als patentfähige Erfindung betrachtet werden wenn sie einen technischen Charakter aufweisen. #9ir: Computer programs, as described in program claims granted by the EPO since 1998, are information structures, consisting of symbolic entities only. Any %(q:technical character) which they might have can be found only on the meaning side of the symbolic entities. Likewise one could speak of the %(q:technical character) of a set of chemical formulas, of a collection of construction drawings or even of a science-fiction novel, and empower every patent owner to monopolise the distribution of any information which describes his %(q:invention). #iWv: However the EPO does not go as far as this. Instead it creates a special class of %(q:inventions) which can be claimed in the form of information structures. These structures, since 2000 called %(ci:computer-implemented inventions) by the EPO, can be appropriated both by copyright and by patents. #cto: Computer programs are thus %(q:protected as literary works) (i.e. subjected to copyright), as stipulated by Art 10 TRIPs, and, in addition, patentable as technical inventions. #ccn: This alone is arguably a violation of TRIPs. Normally one intellectual achievement should not fall under two different regimes at the same time, and Art 10 states that computer programs fall under copyright. If they are %(q:protected both as literary works and as inventions) then they are in effect no longer %(q:protected as literary works), since it is a characteristic of copyrighted works that the ideas embodied therein remain free. If both copyright and patents apply to software, property that was acquired one regime is exposed to devaluation by the other. #Wab: Das EPA und die Europäische Kommission sind dennoch weiter gegangen beim Verletzen von TRIPs. #aiW: Starting from the creation of a special class of %(q:computer-implemented inventions) which can be claimed in a special, usually impermissible way (namely in the form of an information structure describing the %(q:invention)), they have endeavored to create a body of sui generis software patent law. #naw: In 2000, both the EPO and the European Commission quickly adopted the doctrines of a new decision by the EPO's Technical Board of Appeal, called %(pb:Controlling Pension Benefits System). This decision establishes special rules for examining the technical character of %(q:computer-implemented inventions), such as assessing the %(q:claim as a whole) rather than the achievement behind this claim, thereby making any computer program pass the requirement of technical invention, and, instead of this voided requirement, establishing a new requirement of %(q:technical contribution in the inventive step), which has no basis in Art 27 TRIPs. #opW: The Working Party of the Council of the European Union went even one step further in its %(co:secret papers of November 2002 and January 2004). They leave it to the patent applicant to decide which of the two regimes he wants to see applied to his achievement: the standard doctrines of patent law or the sui generis doctrines for %(q:computer-implemented inventions). #gds: By contrast, the European Parliament has proposed to clarify TRIPs by %(ep:stating), inter alia, that data processing (informatics) is not just another discipline applied natural science (%(q:field of technology)) but rather a layer of abstraction, applicable to all fields of natural as well as social science. These clarifications beautifully integrate Art 10, Art 27 and the EPC. The Parliament's proposals are ignored and %(cs:unreasonably discredited) by the community of patent administrators and corporate patent lawyers, which is, as of spring 2004, continuing to monopolise the decisionmaking at the European Patent Office (EPO), the European Council (Consilium) and the European Commission (CEC). #ytt: Zusammenfassend kann gesagt werden, dass das europäische Patent-Establishment #gmI: sich weigert die Bedeutung des TRIPs-Vertrages zu verdeutlichen und zu konkretisieren; #Igr: fälschlicherweise den TRIPs-Vertrag mit der %(q:US Umsetzung) gleichsetzt, wobei die Bedrohung von angeblicher TRIPs-Unverträglichkeit zum Zweck des Säens von Angst, Unsicherheit und Misstrauen (FUD) benutzt wird; #iah: versucht über Europa eine sui generis Softwarepatentherschafft zu stülpen die inkompatbiel zum TRIPs-Vertrag ist. #Tea: Diese Argumentation für ein weltweit einheitliches universelles Patentwesen stützt sich leider nur auf das TRIPs-Scheinargument in Kombination mit allerlei unreflektierten Glaubenssätzen. Beiläufig verrät der Artikel aber interessante historische Details, wie etwa die Tatsache, dass der Deutsche Bundestag den TRIPs-Vertrag unter der expliziten Annahme unterzeichnete, dieser Vertrag fordere nicht die Patentierbarkeit von Software. #tbt: In einer aktuellen Entscheidung weist der schwedische Patentgerichtshof für Berufungen folgendes zurück: #O7W: As pointed out by the plaintiff, Sweden is bound to follow the rules in the TRIPs agreement since it joined the WTO in 1995. What's relevant to this case is that article 27 (1) says that the possibility to get a patent should be available for every invention in any technical field. This decision has not made any change in § 1 PL [Swedish Patent Law] necessary. Neither article 27 (1) nor any other part of the agreement gives a legal definition of the concept %(q:invention). There is no explanation of what is supposed to be considered a %(q:technical) field, in this regard and for background on the article see %(js:Joseph Straus) in GRUR Int. 1996 p. 179: %(q:Bedeutung des TRIPs für das Patentrecht), part V b)) iii, items 35 to 37, in which the relationship to article 52 in the EPC is also discussed. #ejn: Ein deutsches Urteil aus dem Jahr 2000 das den TRIPs-Irrtum in ähnlicher Weise zurückweist #caI: Diese EU-Auftragsstudie weist die TRIPs-Irrtum ebenfalls zurück. #law: Proponents of software patenting have argued that Article 27(1) does not allow software from being excluded from patentability, since computer software is to be considered a %(q:field of technology). The discussions preceding adoption of the TRIPs agreement, however, do not confirm such a reading. In the absence of a legal definition of %(q:invention), the agreement arguably leaves it to the member states to determine what constitutes a patentable invention, and whether or not that includes computer software as such. #sbi: The US government's patent lawyers have been fighting hard against incorporation of Art 27 TRIPs into the new Substantive Patent Law Treaty, because they see the words %(q:technical) and %(q:industrial) as a restriction on patentability. #ogn: Art 30 TRIPs is being used by corporate patent lawyers and their governmental supporters for lobbying against interoperability exemptions which have been favored by all concerned committees in the European Parliament. #TpW: Die Pläne des EPA und der Europäischen Kommission beruhen auf einem %(q:in sich stimmigen Geflecht von Scheinargumenten), unter denen das TRIPs-Scheinargument nie fehlen darf. #Mtt: Nils Baggehufwudt from the German Ministery of Economics uses the TRIPs fallacy in a letter in which he justifies the German Government's policy of supporting software patentability even beyond the level advocated by the European Commission. #ae0: Louvain Conference 2004/03/11-13 #iWW: At the conference, Prof. Alberto Bercovitz pointed out that EPO and European Commission is trying to create a TRIPs-incompatible sui generis patent law. Jean-Charles Van Eeckhaude from the European Commission's DG Commerce pointed out that the %(q:IP Community) at WTO is undermining the TRIPs system by promoting extreme interpretations of TRIPs. One of the problems of the TRIPs system is that the arbitration process itself seems to be in the hands of the %(q:IP Community), as can be seen from recent examples. # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /usr/share/emacs/21.3/site-lisp/mlht/app/swpat/swpatstidi.el ; # mailto: mlhtimport@ffii.org ; # login: ffii ; # passwd: YYYYY ; # feature: swpatdir ; # dok: swpattrips ; # txtlang: de ; # multlin: t ; # End: ;