descr: Wer entgegen klaren tatsächlichen Befunden und einer _sehr_ ablehnenden Haltung einer deutlichen Mehrheit von Softwareentwicklern den Markt für Patentdienstleistungen und Prozessführung in Patentsachen mit aller Gewalt auf neue Gebiete ausweiten will, muss sich auch auf das genaue Gegenteil gefasst machen. Nämlich die Abschaffung des Patentwesens insgesamt. title: Stellungnahme von Prof. Dr. iur. Karl-Friedrich Lenz DKd: Dr. jur. Karl-Friedrich Lenz Pfs: Professor DRE: Deutsches Recht und Europarecht Uta: Universität Aoyama Gakuin Sgz: Stellungnahme zu Fragen Wrk: Weitere Lektüre IWd: Im folgenden gehe ich nur auf eine kleine Auswahl der gestellten Fragen ein GWd: Gibt es zwingende rechtliche Gründe (Verfassung, Internationale Verträge), die eine Neuregelung des Patentwesens auf Software erforderlich machen? Sni: Sind Sie der Meinung, dass eine Ausdehnung des Patentschutzes für Software Innovationen in dieser Branche gefährden würden? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die MIT-Studie %(q:Sequential innovation, patents and imitation) von James Bessen und Eric Maskin (1999)? Wde: Wie wirkt sich Ihrer Ansicht nach eine Klarstellung auf EU-Ebene dahingehend, dass Software und gedankliche Konzepte nicht patentierbar sind, auf bereits bestehende Patente in diesem Bereich aus? Iog: In diesem Zusammenhang ist Art. 5 des Grundgesetzes zu beachten. Dieser garantiert die Meinungsfreiheit und die Freiheit der Forschung. Diese Freiheiten werden im Moment durch aggressive amerikanische Patentinhaber eingeschränkt, die gestützt auf fragwürdige amerikanische Softwarepatente deutschen Professoren die Veröffentlichung ihrer Software im Internet verbieten. Siehe Drc: Dieser Vorgang wird von dem betroffenen Professor Dersch zu Recht als %(q:Frechheit) gewürdigt. Dce: Deutschland braucht sich nicht gefallen zu lassen, dass amerikanische Patentinhaber die dortige verfehlte Patentpolitik auch noch in Deutschland wirken lassen wollen. Dies würde die Forschungsfreiheit in Deutschland auf dem Gebiet der Software auf den verschwindend kleinen Bereich begrenzen, der nicht von irgendeinem amerikanischen Softwarepatent zugemauert ist. Bnd: Bereits nach geltendem Recht würde in dem geschilderten Fall eine Klage gegen Prof. Dersch (oder die Vollstreckung einer amerikanischen Entscheidung) vermutlich an Art. 5 GG scheitern. Zur Klarstellung empfiehlt sich jedoch dringend, den Vorschlag PP-1 aus dem %(lb:Gutachten von Lutterbeck, Horns und Gehring) (Seite 9) zu verwirklichen, also ein Quelltextprivileg im Patentgesetz aufzunehmen. IWn: In diesem Zusammenhang sind vor allem die beiden Grafiken im Anhang des Papiers dieser Autoren %{AH} aufschlussreich. als: Grafik 1 zeigt für jeden leicht verständlich dass die Forschungsausgaben in den USA sich umgekehrt proportional zur Anzahl der erteilten Softwarepatente entwickelt haben, also mit deren Anstieg deutlich gefallen sind. Wichtiger ist noch Grafik 2. Aus dieser ist ersichtlich, dass dieser fortschungsverhindernde und technologiefeindliche Effekt der Softwarepatente nur in den USA und Japan, nicht jedoch in Deutschland eingetreten ist. DVc: Dies bedeutet, dass Deutschland durch den restriktiven Wortlaut des geltenden Rechts einen Wettbewerbsvorteil auf dem Weltmarkt hat. Die restriktive amerikanische Exportpolitik für Verschlüsselungstechnologie hat zwar nichts zu dem eigentlichen Ziel dieser Politik beigetragen, wohl aber der europäischen Software-Industrie einen deutlichen Standortvorteil verschafft. Dies gilt entsprechend für den Bereich der Softwarepatente. Ebenso wie im Bereich der Verschlüsselung sollte dieser Wettbewerbsvorteil bewusst erhalten und ausgebaut werden. Dao: Diese Patente werden Makulatur, durch drei Worte des Gesetzgebers. Bhr: Bei dieser Gelegenheit sei auch ein Wort der Warnung an die Gegenseite angebracht. Wer entgegen klaren tatsächlichen Befunden und einer _sehr_ ablehnenden Haltung einer deutlichen Mehrheit von Softwareentwicklern den Markt für Patentdienstleistungen und Prozessführung in Patentsachen mit aller Gewalt auf neue Gebiete ausweiten will, muss sich auch auf das genaue Gegenteil gefasst machen. Nämlich die Abschaffung des Patentwesens insgesamt. Dtc: Das Patentsystem wurde zu einer Zeit eingeführt, in der die Bedingungen für Forschung und Entwicklung wesentlich anders waren als heute. Eine aggressive Ausweitung des Patentsystems kann leicht dazu führen, dass der Gesetzgeber die Frage stellt, wozu der ganze Aufwand heute eigentlich noch gut ist. Fälle wie der von Amazon.com (1-click) sind nicht nur schlechte Werbung für die Patentierung von Software, sondern für das Patentsystem als solches, da sie dessen Versagen einer breiten Öffentlichkeit vor Augen führen. Dan: Daher sollte jeder, dem an der Erhaltung des Patentsystems gelegen ist, sich gut überlegen, ob eine aggressiv inflationäre Strategie wirklich eine gute Idee ist, oder ob nicht eine klare Absage gegenüber inflationärem Missbrauch eher gefragt ist. Ein Patentsystem ohne Grenzen ist ein Patentsystem ohne legitimen Geltungsgrund. Wer diese Grenzen aufhebt und ein Patentsystem anstrebt, in dem alles patentierbar ist, sollte sich nicht wundern, wenn das Patentsystem als solches in einen sehr schlechten Ruf kommt. Und dann plötzlich ganz verschwindet. # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /usr/share/emacs/site-lisp/phm/mlht/app/swpat/swpbtag016.el ; # mailto: mlhtimport@a2e.de ; # login: kflenz ; # passwd: XXXX ; # feature: swpatdir ; # dok: swpbtlenzkf ; # txtlang: de ; # End: ;