Das
Patent auf die Bestellung von Geschenken erteilte das Europäische Patentamt im Sommer 2003. Dieses Patent entstand durch eine Aufteilung der europäischen Version des
1-Klick-Patentes, mit dem Amazon 1998 im Weihnachtsgeschäft eine einstweilige Verfügung gegen seinen Konkurrenten Barnes & Nobles erwirkt hatte. Im August 2003 wurde die Öffentlichkeit durch eine
Presseerklärung des FFII auf die europäische Erteilung des 1-Klick-Nachfolgepatentes aufmerksam. Die Verfechter der EU-Softwarepatentrichtlinie hatten bis dahin immer wieder versichert, Patente vom Schlage eines "Amazon-1-Click" könne es in Europa nicht geben. Außer dem FFII haben auch die
Gesellschaft für Informatik e.V. und der Blumenversender Fleurop Einspruch gegen das breite Trivialpatent eingelegt.
Die anwaltliche Vertretung des FFII geschieht durch Olaf Koglin von Lenhardt Rechtsanwälte.
André Rebentisch, Pressesprecher des FFII, erklärt:
Das Patentwesen produziert breite Monopole in Kombination mit kostspieligen Verwaltungs- und Gerichtsverfahren. Damit hat es ein Paradies für Patentjuristen und andere interessierte Gruppen geschaffen, die das System propagieren. Die Behauptung, das Patentwesen diene der Volkswirtschaft insgesamt, ist indes von der einschlägigen Wissenschaft immer bezweifelt und vielfach verneint worden. Bei der Erteilung von Patenten wäre daher zumindest besondere Vorsicht angebracht. Eine Erhöhung der Patentzahl durch
Aufweichung des Erfindungsbegriffs, wie sie am Europäischen Patentamt seit Mitte der 80er Jahre statt findet, geht auf Kosten der Qualität und Wirtschaftlichkeit der erteilten Patente. Sehr viele der vom EPA in den letzten Jahren erteilten Software-Patente sind ähnlich breit und trivial wie das Geschenkbestellungs-Patent von Amazon. Man kann heute kaum noch einen
Webshop betreiben, ohne europäische Patente zu verletzen. In den USA haben Wettbewerbshüter inzwischen nach ausführlichen Anhörungen über Softwarepatente deren volkswirtschaftliche Wirkungen
sehr negativ beurteilt und Reformen angemahnt. Die Schädlichkeit von Softwarepatenten kann dank
zahlreicher Studien als empirisch erwiesen gelten. So sieht es auch das Europäische Parlament, das im September eine Richtlinie der EU-Kommission zur Legalisierung von Softwarepatenten
in ihr Gegenteil umgewandelt hat. Doch die profitierenden Berufsgruppen haben nach wie vor die meisten Verbände und Regierungen fest im Griff und
arbeiten daran, das Parlamentsvotum über den EU-Ministerrat auszuhebeln. Auch das Europäische Patentamt verharrt bislang auf seinem Irrweg.
Hartmut Pilch, Vorsitzender des FFII erklärt:
In der Vergangenheit, etwa bei der Entscheidung
"Controlling Pension Benefits System", hat das Europäische Patentamt Verfahren gegen triviale Geschäftsmethodenpatente genutzt, um die Grenzen der Patentierbarkeit weiter auszudehnen und gleichzeitig ein einzelnes Patent publikumswirksam zu Fall zu bringen. Gerade ein Patent wie Amazon-Geschenkbestellung eignet sich hervorragend für solche Manöver. Auch jetzt scheint die Einspruchsschrift der GI in diese Richtung zu zielen.
Mit unserem Einspruch erinnern wir die Kammer aber an den Kontext ihres Handelns. Ein neuer, von einigen Parlamentariern unterzeichneter Appell ruft das Europäische Patentamt auf, die gesetzeswidrige Erteilung von Software- und Geschäftsmethodenpatenten unverzüglich einzustellen. Der Präsident des Europäischen Patentamtes, Dr. Ingo Kober, wurde bei einer Gesprächsstunde im Europäischen Parlament hierauf angesprochen. Kober verwies in seiner nachgereichten schriftlichen Antwort auf die Rechtsprechung seiner Technischen Beschwerdekammern, die nicht an seine Weisungen gebunden seien. Auch nationale Regierungen verstecken sich gerne hinter den Technischen Beschwerdekammern des EPA. Es ist daher an der Zeit, dass wir zu diesem De-Facto-Gesetzgeber Europas direkten Kontakt aufnehmen. Das Einspruchsverfahren bietet hierzu eine gute Gelegenheit.
Wir haben uns in unserer Einspruchsschrift nur auf das geltende Gesetz in der gradlinigen Auslegung berufen, wie man sie vor allem in der Spruchpraxis der 1980er Jahre aber auch in manchen neueren Entscheidungen nationaler Gerichte und im Votum des Europäischen Parlaments vom 24. September 2003 findet. Die gradlinige Gesetzesauslegung bietet im Gegensatz zur Pension-Benefits-Doktrin eine sichere Basis zur Widerrufung des Streitpatentes und vieler ähnlicher Monopole auf Organisations- und Rechenregeln.
Der FFII ist ein in M=C3=BCnchen eingetragener gemeinn=C3=BCtziger= Verein f=C3=BCr Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterst=C3=BCtzt die Entwicklung =C3=B6ffentlicher Informationsg=C3=BCter auf grundlage de= s Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. =C3=9Cber 500 Mitglieder, 1000 Firmen und 70000 Unterst=C3=BCtzer haben den FFII mit de= r Vertretung ihre Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu Software-Eigentumsrechten beauftragt.