[EN English] [FR Francais] [NL Nederlands] [ES Espanol] [CA Catalan] [PT Portoges] [PL Polsky] [Übersetzungsvorlage] [Wie helfen?] [Papierfassung] [Addenda]
Neues 2003Amazon 03-08-18jarco 03-08-27ekonist 03-08-20

Amazon Kaufmethode in Europa Patentiert
München 2003/08/18
Zur sofortigen Freigabe

Das Europäische Patentamt in München hat kürzlich der Firma Amazon ein Patent erteilt, das alle computerisierten Verfahren der bestellten Lieferung von Geschenken an Dritte umfasst. Dieses Patent ist ein Abkömmling des in den USA erteilten "Amazon One Click Patentes", weist aber einen breiteren Anspruchsbereich als das Original auf. Im Jahre 2001 wurde die ursprüngliche Amazon-Anmeldung zurückgezogen und durch zwei neue Anmeldungen ersetzt, von denen inzwischen eine erteilt wurde, während die andere noch der Prüfung harrt. Der in München ansässige Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) stieß im Rahmen einer Routineuntersuchung für eine Dokumentation namens "Warum Amazon One-Click Shopping gemäß EU-Richtlinienvorschlag patentfähig ist" auf diese Erkenntnisse. Die Dokumentation zeigt, dass das EPA seine eigenen Regeln geschaffen hat, um systematisch Tausende von Patenten amerikanischen Stils auf Algorithmen und Geschäftsmethoden zu erteilen, und dass der Softwarepatent-Richtlinienvorschlag, über den das Europäische Parlament am 1. September abstimmen soll, Europas nationalen Gerichten genau dieses Regeln aufzwingen würde. Dennoch zeigt sich sogar der FFII überrascht, dass das EPA Amazon ein Patent dieser Breite gewährt hat.
Die in Schweden ansässige Software-Unterneherin und -Investorin Laura Creighton kommentiert:
Arlene McCarthy und ihre Verbündete haben wiederholt erklärt, dass unter der von ihnen vorgeschlagenen EPA-Doktrin eine Patenterteilung für Amazons One-Click-Verfahren "undenkbar" oder "höchst unwahrscheinlich" wäre. Ich habe sie immer wieder gefragt: "Wenn Sie ehrlich wünschen, dass Geschäftsmethoden nicht patentierbar sein sollen, dann bitte ich Sie, mir zu zeigen, wo in Ihrem Gesetz die Zähne sind, die das verhindern!" Sie haben sich aber durchweg geweigert, mir zu erklären, was ihrem Vorschlag diese Zähne verleiht.

Der FFII-Vorsitzende Hartmut Pilch erklärt:

Dieses Patent wurde nach jahrlanger ausgiebiger Prüfung des Standes der Technik erteilt. Man hätte angesichts des von Amazon weltweit verursachten Skandals vermuten können, dass das EPA sich bemühen würde, es wegen "Fehlen eines technischen Beitrags im erfinderischen Schritt" zurückzuweisen. Für einen Freund ein Geschenk zu bestellen ist ja kaum etwas neues, und der Hauptanspruch lehrt noch nicht einmal eine Methode zur Einsparung hierzu benötigter Mausklicks, sondern verbietet schlechthin jede automatisierte Lieferung von Geschenken. Hierbei zeigt sich überdeutlich, was wir anderswo ausführlich nachweisen: Gemäß dem McCarthy-Richtlinienvorschlag müssen Algorithmen und Geschäftsmethoden wie Amazon One Click Shopping in Europa selbstverständlich als patentfähige Erfindungen gelten, und das Erfordernis eines "technischen Beitrags im erfinderischen Schritt" stellt kein ernsthaftes Hindernis dar.
E-Post:
media at ffii org
Telefon:
Hartmut Pilch +49-89-18979927

Weitere Kontakte auf Anfrage

Der FFII ist ein in München eingetragener gemeinnütziger Verein für Volksbildung im Bereich der Datenverarbeitung. Der FFII unterstützt die Entwicklung öffentlicher Informationsgüter auf grundlage des Urheberrechts, freien Wettbewerbs und offener Standards. Über 300 Mitglieder, 700 Firmen und 50.000 Unterstützer haben den FFII mit der Vertretung ihre Interessen im Bereich der Gesetzgebung zu Software-Eigentumsrechten beauftragt.
http://swpat.ffii.org/log/03/amaz0818/index.de.html
[ Logikpatentnachrichten 2003 → Amazon Kaufmethode in Europa Patentiert | EU-Patentpläne angesichts Massiver Proteste Vertagt | Economists Slam McCarthy Software Patent Directive Proposal ]
Gültiges HTML 4.01!
http://swpat.ffii.org/log/03/amaz0818/index.de.html
© 2003/12/10 (2003/08/18) Arbeitsgruppe