| Tauss: Nein Danke | CDU/CSU: Fragen | Grüne: Nein Danke | Tauss 03-06-27 |
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit Erstaunen entnehme ich der Fachpresse, dass es insbesondere SPD-EU-Parlamentarier sein sollen, die an einer schnellen Verabschiedung der Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen interessiert sind. Zumal die inhaltlichen Kontroversen nachvollziehbar, begründet und in keiner Weise gelöst sind, halte ich die Eile in dieser Sache weder für sachdienlich noch für angebracht. Insofern ist es zu begrüßen, dass aktuellen Agenturmeldungen zufolge der Entwurf nun offenbar doch wie ursprünglich vorgesehen erst im Herbst im Plenum beraten werden soll. Ich will Euch in diesem Zusammenhang einige Informationen aus Sicht der Forschungs-, Medien- und Kommunikationspolitik der SPD-Bundestagsfraktion zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass diese den ein oder anderen noch von den Vorzügen des ein oder anderen Änderungsantrages, der im Rechtsausschuss des EP nicht angenommen wurde, zu überzeugen vermag.
Die Patentierbarkeit von Software ist eine Kernfrage der künftigen Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft, da die Bedeutung sowohl elektronischer Information und Kommunikation, als auch der IT-Infrastruktur weiter zunehmen wird. Die Patent-Diskussion wird im allgemeinen radikaler geführt, als es sachlich bedingt angemessen wäre. Weder geht es um die Neuauflage der ewigen Debatte, ob Patente volkswirtschaftlich mehr schaden oder nutzen, noch um die Durchsetzung lediglich partikularer, radikal libertärer Positionen aus den Reihen der zahlreichen Netz- und IT-Communities. Auch stellt niemand etwa die patentrechtlichen Grundsätze ernsthaft in Frage, wie sie in den zahlreichen internationalen Abkommen normiert sind. Und klar ist ebenfalls, dass die deutlich zunehmende Bedeutung informationstechnischer Komponenten sowohl für das Innovationsgeschehen bzw. dynamik insgesamt als auch für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen neue Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz stellt. Es gibt neue, informationstechnisch geprägte schutzwürdige Bereiche gewerblichen Handelns. Doch geht bisher Kommission und EP der eigentlichen Aufgabe aus dem Weg, diese hinreichend eindeutig zu bestimmen. Daher geht es aus meiner Sicht in der Frage der Softwarepatente vielmehr um vier im Grunde politische und erst nachrangig um rechtliche Kernfragen:
Zu allen vier Punkten haben wir im Deutschen Bundestag bereits ausgiebig beraten. Ich verweise auf die beigefügten Unterlagen, insbesondere auf das Protokoll eines Expertengesprächs des Deutschen Bundestages, auf den Endbericht der Enquete-Kommission zur Globalisierung der Weltwirtschaft, der dem Thema Softwarepatente ein eigenes Kapitel widmet, und auf die kritische Einlassung der Monopolkommission zu den volkswirtschaftlichen Folgen einer erweiterten Patentierbarkeit von Software bzw. einer weiteren Erhöhung der Rechtsunsicherheit. Die vorliegende Richtlinie vermag weder in ihrer Ursprungsfassung noch in Ihrer nun vom Rechtsausschuss des EP beschlossenen Fassung der dringend gebotenen Rechtssicherheit in diesem Bereich zu dienen. Zudem ist aufgrund der interpretationsoffenen und teilweise kurios unterbestimmten Vorschriften mitnichten eine klärende Harmonisierung der Patentpraktiken europäischer Patentämter zu erwarten im Grunde ist absehbar, dass sie vielmehr die Uneinheitlichkeit potenzieren wird und somit allein der legitimatorische Effekt für die derzeitige EPA-Praxis als Wirkung übrig bleibt.
Das Hauptziel einer Richtlinie sollte die Steigerung und Sicherung von Rechtssicherheit sein. Dies setzt klare Normen und eindeutige, transparente und demokratisch kontrollierte Verfahren voraus. Eine Richtlinie sollte beispielsweise inhaltlich hinreichend bestimmt sein, um Streitfälle entscheiden zu können. In Anlage habe ich u.A. bestehende, vom EPA erteilte und kontroverse Patentansprüche zusammengestellt. Die Bestimmungen der Richtlinie sollten zumindest ansatzweise Auskunft darüber geben können, ob der entsprechende Gegenstand nun unter den Patentschutz fällt oder nicht erst dies würde zu einer Vereinheitlichung der europäischen Patenterteilungs- und Patentspruchpraxis führen. Die Kommission und das EP sind dieser Aufgabe bisher nicht gerecht geworden. Dabei zeigen zahlreiche Änderungsanträge im Rechtsausschuss bereits in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass in der Plenumssitzung am Montag zumindest einige der Anträge Gehör finden werden.
Eine EU-Richtlinie ist daher keineswegs eine Fehlentwicklung, sie ist sogar sachlich notwendig und kann ein entscheidendes Signal in die richtige Richtung geben. Daher kann der Ansatz einer europaweit einheitlichen Richtlinie nur begrüßt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass es gelingt, erhebliche Klarstellungen am gegenwärtigen Entwurf durchzusetzen. Das Augenmerk sollte daher nicht auf dem "Ob", sondern vielmehr auf der Frage liegen, wie wir Trivialpatente nachhaltig verhindern können und wie ein verlässlicher Rahmen auch für alternative oder neue Konzepte der Softwareentwicklung geschaffen werden kann, denen ein großes Potenzial für die künftige IT-Entwicklung zukommt. Hierzu sind eindeutige Normen und Verfahren und nicht letztlich patentjuristische Begriffsakrobatik gefragt.
Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung. Ich bitte Euch aber eindringlich, die zahlreichen nicht angenommenen Änderungsanträge zu sichten und bei Eurer Entscheidung zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen