#title: Tauss 2003/06/27: Brief an sozialdemokratische Europarlamentarier #descr: MdB Jörg Tauss macht die Kollegen in der SPD-Fraktion darauf aufmerksam, dass der mit Unterstützung von Rothley u.a. verabschiedete JURI-Beschluss große Gefahren birgt und erheblicher Nachbesserungen im Plenum bedarf, die Zeit erfordern. #dre: %(nl|An die|Abgeordneten der SPD im|Europäischen Parlament #WrM: - per eMail #lWi: Berlin, den 27. Juni 2003 #nmr: Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen #isa: Hier: die Beratungen des Europäischen Parlamentes #enl: Liebe Kolleginnen und Kollegen, #crI: mit Erstaunen entnehme ich der %(fp:Fachpresse), dass es insbesondere SPD-EU-Parlamentarier sein sollen, die an einer schnellen Verabschiedung der Richtlinie zu computerimplementierten Erfindungen interessiert sind. Zumal die inhaltlichen Kontroversen nachvollziehbar, begründet und in keiner Weise gelöst sind, halte ich die Eile in dieser Sache weder für sachdienlich noch für angebracht. Insofern ist es zu begrüßen, dass aktuellen Agenturmeldungen zufolge der Entwurf nun offenbar doch wie ursprünglich vorgesehen erst im Herbst im Plenum beraten werden soll. Ich will Euch in diesem Zusammenhang einige Informationen aus Sicht der Forschungs-, Medien- und Kommunikationspolitik der SPD-Bundestagsfraktion zukommen zu lassen. Ich hoffe, dass diese den ein oder anderen noch von den Vorzügen des ein oder anderen Änderungsantrages, der im Rechtsausschuss des EP nicht angenommen wurde, zu überzeugen vermag. #jel: Die Patentierbarkeit von Software ist eine Kernfrage der künftigen Entwicklung der Informations- und Wissensgesellschaft, da die Bedeutung sowohl elektronischer Information und Kommunikation, als auch der IT-Infrastruktur weiter zunehmen wird. Die Patent-Diskussion wird im allgemeinen radikaler geführt, als es sachlich bedingt angemessen wäre. Weder geht es um die Neuauflage der ewigen Debatte, ob Patente volkswirtschaftlich mehr schaden oder nutzen, noch um die Durchsetzung lediglich partikularer, radikal libertärer Positionen aus den Reihen der zahlreichen Netz- und IT-Communities. Auch stellt niemand etwa die patentrechtlichen Grundsätze ernsthaft in Frage, wie sie in den zahlreichen internationalen Abkommen normiert sind. Und klar ist ebenfalls, dass die deutlich zunehmende Bedeutung informationstechnischer Komponenten sowohl für das Innovationsgeschehen bzw. dynamik insgesamt als auch für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen neue Anforderungen an den gewerblichen Rechtsschutz stellt. Es gibt neue, informationstechnisch geprägte schutzwürdige Bereiche gewerblichen Handelns. Doch geht bisher Kommission und EP der eigentlichen Aufgabe aus dem Weg, diese hinreichend eindeutig zu bestimmen. Daher geht es aus meiner Sicht in der Frage der Softwarepatente vielmehr um vier im Grunde politische und erst nachrangig um rechtliche Kernfragen: #WWd: Wie verhindern wir mit Hilfe der Richtlinie, dass sich eine zu erwartende Ausweitung bzw. nachträgliche Legitimierung der inflationären EPA-Praxis nachteilig auf die Forschungs- und Innovationsdynamik im IT-Bereich auswirkt? Hier sollten insbesondere die KMUs und die wissenschaftliche Forschung nicht unnötig in Rechtsunsicherheit gestürzt werden. Übrigens ist es eine alte Forderung, das EPA einer effektiveren demokratischen Kontrolle zu unterwerfen, wobei hier natürlich die Einflussmöglichkeiten der EU begrenzt sind. Dies kann selbstverständlich lediglich ein Prüfauftrag an das EPÜ sein. #mef: Wie bestimmen wir in der Richtlinie die Grenze zwischen computerimplementierten Erfindungen, die wir zurecht schützen wollen, und zwischen sogenannten kaum innovativen oder reinen Softwareprogrammen, die wir analog des EPÜ auch weiterhin nicht schützen wollen? Diese Grenze spielt sicherlich in der praktischen Patentprüfung die größte Rolle und fragt u.a. nach der erforderlichen Mindesterfindungshöhe. Hierzu schweigt der Richtlinien-Entwurf beharrlich. #krW: Besonders aus standortpolitischer Sicht ist es geradezu ein Skandal, in welcher Weise sich letztlich Interessen der zahlreichen, teilweise marktbeherrschenden amerikanischen Anbieter und der Hand voll europäischer Konzerne haben durchsetzen können (auch wenn in diesen zumeist im Außenverhalten die Patentabteilungen über die durchweg kritischen Entwicklungsabteilungen dominieren). Ich bitte Euch, einfach einen Blick auf die Herkunft der Antragsteller der Patentanmeldungen beispielsweise am EPA zu werfen: es dominieren eindeutig US-Großkonzerne resp. deren europäische Tochterunternehmen. Die europäische und insbesondere auch die deutsche Softwareindustrie ist hingegen mit wenigen Ausnahmen klein- bis mittelständisch geprägt. Nicht nur die Patentanmeldungs- wie Durchsetzungskosten bedeuten für die KMU ein wachsendes Geschäftsrisiko, auch die zunehmende Rechtsunsicherheit aufgrund der prinzipiellen Anspruchsintransparenz (zumindest bis zum kostentreibenden Urteil vor den Patentgerichten) lähmt notwendigerweise sowohl die Innovations- wie Investitionsbereitschaft. Europäische Interessen werden offenbar mit der Richtlinie kaum offensiv verfolgt. #cto: Und schließlich sehen wir nach wie vor trotz der marginalen Änderungen des Rechtsausschusses in der Richtlinie eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen für Open-Source-Software-Projekte. Die Politik kann aber nicht einerseits den Einsatz von Open-Source-Software fordern und fördern, die auch hinsichtlich der zunehmend wichtigen Sicherheits- wie Kostenaspekte gerade für den öffentlichen Bereich attraktiv ist, andererseits diese Entwicklung durch intendierte Rechtsunsicherheit unmöglich machen und zugleich amerikanischen Unternehmen das Feld überlassen. Es sollte nochmals daran erinnert werden, dass Europa bisher sozusagen Weltmarktführer für die Entwicklung und für den Einsatz von Open-Source-Software ist. #oiu: Zu allen vier Punkten haben wir im Deutschen Bundestag bereits ausgiebig beraten. Ich verweise auf die beigefügten Unterlagen, insbesondere auf das Protokoll eines Expertengesprächs des Deutschen Bundestages, auf den Endbericht der Enquete-Kommission zur Globalisierung der Weltwirtschaft, der dem Thema Softwarepatente ein eigenes Kapitel widmet, und auf die kritische Einlassung der Monopolkommission zu den volkswirtschaftlichen Folgen einer erweiterten Patentierbarkeit von Software bzw. einer weiteren Erhöhung der Rechtsunsicherheit. Die vorliegende Richtlinie vermag weder in ihrer Ursprungsfassung noch in Ihrer nun vom Rechtsausschuss des EP beschlossenen Fassung der dringend gebotenen Rechtssicherheit in diesem Bereich zu dienen. Zudem ist aufgrund der interpretationsoffenen und teilweise kurios unterbestimmten Vorschriften mitnichten eine klärende Harmonisierung der Patentpraktiken europäischer Patentämter zu erwarten im Grunde ist absehbar, dass sie vielmehr die Uneinheitlichkeit potenzieren wird und somit allein der legitimatorische Effekt für die derzeitige EPA-Praxis als Wirkung übrig bleibt. #ate: Das Hauptziel einer Richtlinie sollte die Steigerung und Sicherung von Rechtssicherheit sein. Dies setzt klare Normen und eindeutige, transparente und demokratisch kontrollierte Verfahren voraus. Eine Richtlinie sollte beispielsweise inhaltlich hinreichend bestimmt sein, um Streitfälle entscheiden zu können. In Anlage habe ich u.A. bestehende, vom EPA erteilte und kontroverse Patentansprüche zusammengestellt. Die Bestimmungen der Richtlinie sollten zumindest ansatzweise Auskunft darüber geben können, ob der entsprechende Gegenstand nun unter den Patentschutz fällt oder nicht erst dies würde zu einer Vereinheitlichung der europäischen Patenterteilungs- und Patentspruchpraxis führen. Die Kommission und das EP sind dieser Aufgabe bisher nicht gerecht geworden. Dabei zeigen zahlreiche Änderungsanträge im Rechtsausschuss bereits in die richtige Richtung. Ich hoffe, dass in der Plenumssitzung am Montag zumindest einige der Anträge Gehör finden werden. #dtW: Eine EU-Richtlinie ist daher keineswegs eine Fehlentwicklung, sie ist sogar sachlich notwendig und kann ein entscheidendes Signal in die richtige Richtung geben. Daher kann der Ansatz einer europaweit einheitlichen Richtlinie nur begrüßt werden. Dies setzt allerdings voraus, dass es gelingt, erhebliche Klarstellungen am gegenwärtigen Entwurf durchzusetzen. Das Augenmerk sollte daher nicht auf dem %(q:Ob), sondern vielmehr auf der Frage liegen, wie wir Trivialpatente nachhaltig verhindern können und wie ein verlässlicher Rahmen auch für alternative oder neue Konzepte der Softwareentwicklung geschaffen werden kann, denen ein großes Potenzial für die künftige IT-Entwicklung zukommt. Hierzu sind eindeutige Normen und Verfahren und nicht letztlich patentjuristische Begriffsakrobatik gefragt. #eaE: Für Rückfragen stehe ich jederzeit gern zur Verfügung. Ich bitte Euch aber eindringlich, die zahlreichen nicht angenommenen Änderungsanträge zu sichten und bei Eurer Entscheidung zu berücksichtigen. #WlG: Mit freundlichen Grüßen #Gwa # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /ul/prg/src/mlht/app/swpat/eubsa.el ; # mailto: mlhtimport@a2e.de ; # login: phm ; # passwd: YYYYY ; # feature: swpatdir ; # dok: tauss030627 ; # txtlang: de ; # multlin: t ; # End: ;