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KEG 2003/11KarasATStancaBundestag

Othmar Karas 2004-04: Brief an AT-Regierung
Tag der Bananen-Union

Der Wirtschaftspolitische Sprecher der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) und der Europäischen Volkspartei im Europäischen Parlament, MdEP Othmar Karas, schrieb zwei Wochen vor der Herausgabe der "Weisung" einen Brief an zuständige Mitglieder der österreichischen Regierung, in dem er die Praxis des Europäischen Patentamtes kritisierte und die Regierung aufforderte, die Position des Europäischen Parlamentes zu unterstützen und den Gegenentwurf der Irischen Ratspräsidentschaft abzulehnen. Bis zum 5. Mai (als die "Weisung" herauskam) hatte es noch keine Antwort gegeben.
  1. Der Text
  2. Kommentierte Verweise
Absender:
MAG. OTHMAR KARAS M.B.L.HSG
Empfänger:
Dr. Martin Bartenstein
Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1A1010 Wien

Gleichlautender Brief erging an Wettbewerbskommissar Mario Monti und Botschafter Dr. Gregor Woschnagg

Ort und Zeit:
Brüssel, den 20. April 2004
Betreff:
EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen

Sehr geehrter Herr Bundesminister,

Ich teile die Sorge vieler Entwickler, daß durch eine Patentierbarkeit von Software Codes die Interessen der kleinen und mittleren ITUnternehmen nachhaltig geschädigt werden könnten. Nicht zuletzt auf Grund der zahlreichen engagierten Schreiben von Betroffenen aus der Branche bin ich mir der Problematik im Zusammenhang mit einer möglichen Erteilung von Patenten auf computerimplementierte Erfindungen durchaus bewusst. Ich habe jeden Brief und jedes Gespräch sehr ernst genommen. Grundsätzlich ist eine Richtlinie, die die einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und Patentgerichte regelt, im Interesse eines funktionierenden Binnenmarktes, zur Schaffung von Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen zu begrüßen. Dies ist schon alleine deshalb ein wichtiger Schritt, um der gegenwärtigen Praxis des Europäischen Patentamts, welches bereits entgegen des Wortlauts des Artikels 52 des Europäischen Patentübereinkommens nahezu 30.000 Patente auf reine Software erteilt hat, einen Riegel vorzuschieben. Die bisherige Praxis in den USA und des Europäischen Patentamtes macht es tatsächlich notwendig, zu vernünftigen Regelungen zu kommen, die es auch den KMUs ermöglichen, an der Innovation und Entwicklung teilzunehmen, ohne durch hohe Gebühren oder duch ungerechtfertigte Monopolstellungen gehindert zu werden.

In der Praxis führen Softwarepatente zu unüberwindbaren bürokratischen Hindernissen. Es ist weder einsichtig noch praktizierbar, dass ein nur technisch, nicht jedoch rechtlich geschulter Programmierer die Patentdatenbanken der Mitgliedstaaten durchforsten muss, um ausfindig zu machen, ob ein von ihm entwickeltes Verfahren bereits von Dritten geschützt worden ist. Der Urheberschutz von Software bietet genügend Rechtssicherheit und Schutz, um die missbräuchliche Verwendung der Kreativität von Unternehmen zu verhindern. Daher lehne ich die Patentierbarkeit von Code grundsätzlich ab, wie dies leider in vielen Fällen mangels konkreter Regelungen und vermutlich mangelnder Überprüfung der Patentanmeldungen bereits geschehen ist. Äußerst problematisch erscheint mir in diesem Zusammenhang die Finanzierung des Patentwesens, welche Gebühren hauptsächlich für erteilte Patente vorsieht. Aufgrund dieser Tatsache gibt es einen massiven Anreiz für Patentämter, Anträge auf Patente positiv zu beurteilen, um die eigene Finanzierung sichern zu können. Dies öffnet der Erteilung von Trivialpatenten Tür und Tor. Folglich wäre eine neutrale Finanzierung des Patentwesens anzustreben. Die Quantität der erteilten Patente sagt nichts über die Innovations und Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsraumes aus diese Aussage in den Lissabon Zielen ist stark anzuzweifeln. Alleine die Qualität der individuellen Leistung sollte im Vordergrund stehen. Informationsgesellschaft bedeutet nicht Informationsmonopol. Da das Patentwesen auf territorialen Rechten beruht, ist die Argumentation des Wettbewerbsnachteils gegenüber dritten Staaten, allen voran den USA oder Asien, nicht nachzuvollziehen. Gäbe es im Territorium der EU keine Softwarepatente, könnten folglich auch keine Unternehmen aus Drittstaaten Softwarepatenten für den EURaum erlangen. Auf der anderen Seite sind europäische Unternehmen bereits jetzt nicht daran gehindert, Patente für Software in Drittstaaten zu beantragen und zu bekommen. Ich trete im Interesse der europäischen Wirtschaft für eine klare und leicht verständliche Regelung im Rahmen einer neuen Direktive ein, die einer allgemeinen Patentierung von Software entgegen tritt. Deshalb bitte ich dich, dich für eine entsprechende Regelung im Gemeinsamen Standpunkt stark zu machen!

Mit besten Grüssen,

[ CEC 2003/11: Secret Nitpicking on European Parliament's Amendments → Othmar Karas 2004-04: Brief an AT-Regierung | "Weisung" aus BMVIT.gv.at für Grenzenlose Patentierbarkeit | Lucio Stanca 2004-05-13: Posizione in materia di Brevettabilitá del Software | 2004-11 Bundestag: Interfraktioneller Entschließungsantrag zu Softwarepatenten ]
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