#descr: Lindenmaier ist einer der Theoretiker des patentrechtlichen Erfindungsbegriffes. In den 50er Jahren wurde die %(q:Lindenmaiersche Formel) zur Definition der Technischen Erfindung verwendet. Spdter baute der BGH darauf seine bekannte Technikdefinition auf. #Zrf: Zum Schluss fasst Lindenmaier seine Überlegungen zu der folgenden Definition zusammen: #Efe: Eine technische Erfindung ist eine Anweisung zur Benutzung von Kräften oder Stoffen der unbelebten oder belebten Natur oder aus diesen Stoffen gewonnener Stoffe oder einer Kombination solcher Kräfte und Stoffe, mit dem erstrebten, erreichten und beliebig wiederholbaren Erfolge eines in der realen Erscheinungswelt liegenden und als solches unmittelbar verwertbaren Ergebnisses, die nach Weg oder Ergebnis oder beiden zum bisherigen Inhalt des durch Wort, Schrift oder zugängliches technisches Handeln dokumentierten Standes der Technik nicht gehört und im Rahmen des durchschnittlichen Fachkönnens nicht zu erwarten war. # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /usr/share/emacs/site-lisp/phm/sys/mlht.el ; # mailto: mlhtimport@ffii.org ; # login: phm ; # passwd: YYYYY ; # feature: swpatdir ; # dok: grur-lindenm53 ; # txtlang: de ; # multlin: t ; # End: ;