Zur Patentierbarkeit von Programmen f|r DV-Anlagen : Anmerkungen zum Aufsatz von Mellulis
In einem vieldiskutierten Artikel von 1998 hatte BGH-Richter Melullis erkldrt, der Ausschluss von Programmen f|r Datenverarbeitungsanlagen von der Patentierbarkeit sei dahingehend zu verstehen, dass breite Anspr|che auf abstrakte Konzepte zu vermeiden seien. Hingegen kvnne es mvglich sein, hinreichend spezifisch abgefasste Lehren zum Gebrauch von Datenverarbeitungsanlagen zu patentieren. Dem widerspricht Tauchert, der am Deutschen Patent- und Markenamt die f|r Informatikpatente zustdndige Abteilung leitet. Tauchert meint umgekehrt, der Gesetzgeber habe nur besonders enge Anspr|che wie etwa die auf Programmtexte ausschlie_en aber die Gewdhrung breiter Anspr|che auf "technische" Ideen aller Art ermutigen wollen. Tauchert erldutert in diesem GRUR-Artikel seine Sichtweise und sendet damit ein Signal an die Software-Unternehmen.