Lutterbeck & Gehring 2003/09 zur Swpat-Problematik
Den neuen Text von Lutterbeck und Gehring, 3 Jahre nach ihrem von der Bundesregierung bestellten "Kurzgutachten" geschrieben, durchzieht erneut eine nicht unbedingt realistische Verehrung des Reellen (oder bessergesagt eines f|r autoritdtsbeladenen Ausschnittes desselben). Der naturalistischen Fehlschluss von der Praxis der Patentjustiz auf die zu etablierenden Regeln steht diesmal in merkw|rdigem Kontrast nicht nur zu zahlreichen von Lutterbeck und Gehring offenbar nicht gesichteten Gerichtsurteilen, sondern auch zu Beschl|ssen und inzwischen verabschiedeten Gesetzesentw|rfen des Europdischen Parlaments. Neben diesem grundlegenden Fehler zeit der Text einige recht originelle Ansdtze.
Sie bekräftigen die Hornssche Diktion und den naturalistischen Fehlschluss aus ihrem
Gutachten vom Jahr 2000:
Unbeschadet des Wortlauts des deutschen und amerikanischen Patentrechts haben sich Gerichte und Patentämter in Europa und den USA nicht gescheut, "Software-Patente" rechtlich anzuerkennen. Das Ob von "Software-Patenten" ist nicht mehr ernsthaft bestritten. Die Frage "Ist Software patentierbar?" ist praktisch längst beantwortet "a matter for the history books".
[...]
Darüberhinaus bestand in der europäischen Literatur weitgehende Einigkeit insofern,als daß die Patentierungspraxis in Europa restriktiver ausfallen müsse als die des vielkritisierten amerikanischen Patentamtes. Insbesondere bestand so etwas wie ein Konsens, daß reine Geschäftsmethoden nicht patentierbar sein sollten. Auch diese Sicht der Literatur scheint gefallen zu sein. Das Europäische Patentamt in München hat kürzlich der Firma Amazon ein Patent erteilt, das praktisch alle computer-basierten Verfahren der bestellten Lieferung von Geschenken an Dritte umfaßt (und mehr).
Das wissenschaftliche Literaturmeinungen durch die Amtspraxis korrigiert werden, scheint wohl nur in der Juristerei möglich zu sein.
Lutterbeck und Gehring scheinen die Vorgänge im Europäischen Parlament, die ja nicht erst mit dem Plenar-Votum begannen, übersehen zu haben.
Lutterbeck und Gehring üben auch Selbstkritik an dem zuvor der Bundesregierung als Lösung angebotenen und von niemandem aufgegriffenen "Quelltextprivileg":
Aber auch bei diesem Vorschlag handelt es sich um eine Symptombehandlung, die allenfalls einige, wenige Schwächen des Patentsystems lindern hilft. Gesund wird der Patient dadurch noch lange nicht.
Der Quelltextprivileg-Vorschlag widerspricht auch dem sonstigen Fatalismus von Lutterbeck und Gehring. Es setzt die Bereitschaft voraus, Datenverarbeitung als etwas besonderes zu sehen und damit gegen breite Interpretationen von Art 27ff, insbesondere Art 30ff TRIPs einzutreten. Ist man hierzu bereit, so kann man jedoch gleich auch die Technizität der Datenverarbeitung verneinen.
Die Wahl, die eine Realität als übermächtig und unumkehrbar einzustufen und an der anderen zu rütteln, erscheint unbegründet und willkürlich.
Lutterbeck & Gehring 2003-09 zu Swpat
- PDF-Original
Sicherheit in der Informationstechnologie und Patentschutz für Software-Produkte - Kurzgutachten von Lutterbeck et al im Auftrag des BMWi
- Prof. Dr.iur. Bernd Lutterbeck von der TU-Berlin, sein Assistent Robert Gehring und der Münchener Patentanwalt Axel Horns nahmen im Spätsommer 2000 unter dem Namen "Forschergruppe Internet Governance" einen Auftrag des BMWi für dieses 166 Seiten lange "Kurzgutachten" an, das im Dezember 2000 veröffentlicht wurde. Darin vertreten sie eine bereits häufig zuvor veröffentlichte Rechtsauffassung des Münchener Patentanwalts Axel H. Horns zur Frage der Patentierbarkeit von Computerprogrammen in Europa. PA Horns kann dem Art 52 EPÜ keine klare Bedeutung abgewinnen. Er erklärt den traditionellen Technikbegriff des Patentwesens für nicht mehr zeitgemäß und hält die grenzenlose Patentierbarkeit, wie das EPA sie in der Theorie anstrebt und in der Praxis bereits weitgehend verwirklicht hat, für unvermeidbar. Gleichzeitig wird aber vor diversen negativen Folgen des Patentwesens für Wirtschaft und Gesellschaft gewarnt und es werden diverse Maßnahmen vorgeschlagen, mit denen die Sperrwirkung der Patente im Bereich der Informationsverarbeitung abgeschwächt werden könnte, so dass zumindest in Deutschland ein Reservat übrig bleiben könnte, in dem Software-Quelltexte ungehindert veröffentlicht aber nicht gewerblich genutzt werden dürfen.