| McCarthy 03-09-03 | UK Gov 03-09-01 | Wuermeling 03-09-19 | |
Zweifel an Wuermelings wahren Absichten ergeben sich indes nicht nur aus seinem bisherigen unermüdlichen Eintreten für weitestmögliche Patentierbarkeit von Software (einschließlich Programmansprüche, von Wuermling in JURI durchgesetzt und auch durch die Änderungsanträge nicht angetastet), sondern auch aus der PR selber. In dieser wird z.B. als Ziel genannt, Verfahren der Worterkennung patentierbar zu machen und "Ideenklau" zu verhindern. Dem gegenüber steht laut Wuermelingscher Darstellung lediglich das Interesse der "Opensource-Unternehmen", dem Wuermeling widerwillig nachkommt. Ferner setzt Wuermeling seine Absichten mit denen der Kommission gleich, deren "Erklärendes Memorandum" deutlich für die Patentierbarkeit reiner Software wirbt und dies zum Ziel erklärt.
siehe auch Demonstration München 2003/09/19: Innovation statt Patentinflation! und Dr. Joachim Wuermeling MdEP und Softwarepatente
siehe auch Dr. Joachim Wuermeling MdEP und Softwarepatente, Handelsblatt Umfrage: Brauchen wir eine RiLi fuer EU-Softwarepatente und EU-Patentpläne angesichts Massiver Proteste Vertagt
Bei computerimplementierten Erfindungen wird nicht schon deshalb von einem technischen Beitrag ausgegangen, weil zu ihrer Ausführung ein Computer, ein Computernetz oder eine sonstige programmierbare Vorrichtung eingesetzt wird. Folglich sind Erfindungen, zu deren Ausführung lediglich ein Computerprogramm eingesetzt wird (Datenverarbeitung und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen.)
(5a) Die Regeln gemäß Artikel 52 des Europäischen Patentübereinkommens über die Grenzen der Patentierbarkeit sollen bestätigt und präzisiert werden. Die dadurch entstehende Rechtssicherheit sollte zu einem investitions- und innovationsfreudigen Klima im Bereich der Software beitragen.
Bezeichnend ist, dass Wuermeling in Erwägungsgründen manche der Formulierungen übernommen hat, mit denen der FFII die Formulierungen der Europäischen Kommission zu ersetzen vorschlug, aber nur als Zusätze, ohne erstere zu ersetzen. Und natürlich nur in Erwägungsgründen, wo dies ohnehin wenig bewirkt.