| Sammlung Boch 1997 | Körber 1997 | Siemens-brandt03 | |
... Bei der Nutzung der verschiedenen Möglichkeiten des Patentschutzes durch Großunternehmen gab und gibt es jedoch branchenspezifisch unterschiedliche Schwerpunkte. So spielt für die chemische und insbesondere die pharmazeutische Industrie die Sicherung der Alleinstellung des eigenen Unternehmens durch Ausschluss von Wettbewerbern mit Hilfe des Patentschutzes nach wie vor eine bedeutende Rolle. Dies erklärt sich daraus, dass auf breiter Basis betriebene Forschungsarbeiten in der Regel nur bei verhältnismäßig wenigen Produkten zum schließlichen Erfolg führen und der hohe Forschungsaufwand beim Vertrieb dieser Produkte über ihren Preis wieder eingespielt werden muss. Der Patentschutz ist daher Voraussetzung für die Investition in ein Produkt. Die betreffenden Unternehmen melden daher ihre Erfindungen in der Regel auch in wesentlich mehr Ländern zum Patent an, als dies in anderen Branchen üblich ist. Dazu kommt, dass Sachpatente auf chemische Substanzen in vielen Fällen kaum zu umgehen sind. Im Vergleich hierzu hat der Ausschluss von Wettbewerbern in den Schutzrechtsstrategien von Großunternehmen der Elektrotechnik- und Elektronikindustrie in den letzten Jahrzehnten nur eine verhältnismäßig geringe Rolle gespielt. Wenn man sich mit Wettbewerbern über die Hauptmotive für die Anmeldung von Patenten unterhielt, bekam man in aller Regel die Antwort, es gehe in erster Linie um die Sicherung der nötigen Freiräume für die eigene Geschäftstätigkeit, bei der man durch Patente von Wettbewerbern möglichst nicht behindert werden wolle. Patente wurden also vorwiegend dazu eingestzt, einerseits die eigenen Entwicklungsprojekte durch rechtzeitige Schutzrechtsanmeldungen von später entstehenden Schutzrechten Dritter freizuhaltenund, soweit dies nicht möglich war, im Austausch gegen Lizenzen an den eigenen Schutzrechten Benutzungsrechte an den Schutzrechten der Wettbewerber zu erwerben. Der Ausschluss eines Wettbewerbers vom Markt spielte und spielt auch heute noch dem gegenüber praktisch keine wesentliche Rolle. Unter anderem erklärt sich diese Situation daraus, dass auf den entsprechenden technischen Gebieten im Verlauf der normalen Entwicklung gegenseitige Überschneidungen und daraus entstehende schutzrechtliche Abhängigkeiten oft nicht zu vermeiden sind. Auf verschiedenen Gebieten, beispielsweise in der Kommunikations- und Informationstechnik, ist die sogenannte Interoperabilität, also das Zusammenwirken verschiedener Systeme, sogar eine wesentliche Voraussetzung für den Markterfolg. Dazu kommt, dass in der Elektrotechnick und Elektronik Möglichkeiten zur Umgehung von Schutzrechten, wenn auch mit einigem Aufwand, häufig leichter gefunden werden können, als dies beispielsweise beim chemischen Stoffschutz der Fall ist. ... Gerichtliche Auseinandersetzungen waren verhältnismäßig selten. Die Zeiten des relativen Patentfriedens sind indessen auch in unserer Branche weitgehend zu Ende gegangen. Zunächst haben gesetzliche Maßnahmen in den USA, wie die Erstreckung des Schutzes von Verfahrenspatenten auf das unmittelbare Verfahrensprodukt und die Gründung des Court of Appeal for the Federal Circuit, zu einer Stärkung des Patentschutzes geführt. Dies hat einige Unternehmen dazu veranlasst, ihre Schutzrechte wesentlich aggressiver als bisher einzusetzen. ...
Beim Erwerb und bei der Vergabe von Patentlizenzen spielt in dieser Situation der "Preis" eine wesentlich bedeutender Rolle als dies vordem der Fall war. Vor dem Abschluss von Patentlizenzverträgen werden heute üblicherweise die beiderseitigen Patentbestände in aufwendigen Verfahren im einzelnen inhaltlich bewertet. Bei aussichtsreichen, erfolgversprechenden Zukunftstechnologien kann es für ein Unternehmen, das selbst keine Gegenlizenzen an wertvollen eigenen Schutzrechten anbieten kann, sogar schwierig werden, gegen Geld allein Patentlizenzen zu Bedingungen zu erhalten, die es selbst noch als angemessen betrachten kann. Eine wichtige Rolle spielen Patente inzwischen auch bei internationalen und nationalen Standards. Besonders auf technischen Gebieten, wie der Kommunikations- und Informationstechnik, bei denen es wesentlich auf die Interoperabilität ankommt, gehen technische Standards inzwischen sehr ins Detail. Dadurch steigt die Wahrscheinlichkeit, dass für den Standard wesentliche Patente bestehen oder angemeldet werden, also solche Patente, die bei Benutzung des Standards nicht umgangen werden können. Bei der Vereinbarung von Standards durch die Standardisierungsorganisationen ist es zwar üblich, dass die beteiligten Patentinhaber sich bereit erklären müssen, an ihren Patenten Lizenzen zu angemessenen, nicht diskriminierenden Bedingungen zu erteilen. Dennoch ist ein Unternehmen, das selbst keine wesentlichen Patente besitzt, im Nachteil. Es muss nicht nur von allen Patentinhabern Lizenz nehmen, sondern kann auch die Durchsetzung eigenenr Entwicklungen als Standards nicht durch entsprechende Lizenzpolitik fördern. Bei sogenannten De-facto-Standards, die sich ohne Vereinbarung im Markt entwickeln, ist die Situation gegebenenfalls noch kritischer. Hier besteht für die Schutzrechtsinhaber, die den Standard etabliert haben, keinerlei Verpflichtung, jedem interessierten Wettbewerber eine Lizenz einzuräumen. Eigene wesentliche Patente können für ein Unternehmen die einzige Möglichkeit sein, nicht aus dem Markt gedrängt zu werden. Zusammenfassend lässt sich somit feststellen, Patente sind für Großunternehmen - und nicht nur für diese - heute wichtiger denn je. Für die Patentabteilung eines Unternehmens ergeben sich unter diesen Aspekten über die üblichen Dienstleistungsfunktionen hinaus unternehmerische Aufgaben. In unserem Unternehmen sehen wir diese in der "Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens durch Entwicklung und Umsetzung von Strategien für den gewerblichen Rechtsschutz". ...
Basis für Patente und damit auch für Patentstrategien sind Erfindungen, und zwar in unserem Haus wie in anderen Großunternehmen in erster Linie die Erfindungen der eigenen Mitarbeiter. Die möglichst systematische und vollständige Erfassung der entstehenden Erfindungen ist daher von besonderer Bedeutung. Hier hatten wir Anfang der 90er Jahre ein gewisses Problem. Die Zahl der jährlich bei der deutschen Patentabteilung eingehenden Erfindungsmeldungen lag über mehr als zehn Jahre jeweils um die 2000, und dies trotz steigenden F&E-Aufkommens, trotz eines zunehmenden Anteils neuer Produkte und Systeme an unserem Jahresumsatz und trotz ständiger Bemühungen der Mitarbeiter der Patentabteilung, Erfindungsmeldungen anzuregen. Wir fanden für dieses Phänomen schließlich zwei Hauptursachen. Die erste Ursache war, dass speziell auf dem Gebiet der Informations-, Kommunikations- und Automatisierungstechnik zunehmend Hardwarelösungen durch Softwarelösungen ersetzt wurden und dass viele Softwareentwickler dem Missverständnis unterlagen, Softwareerfindungen seien nicht patentfähig. Zudem waren anfänglich auch nur wenige Mitarbeiter der Patentabteilung hinreichend erfahren in der Abfassung von Patentanmeldungen auf softwarebezogene Erfindungen und in der Führung von entsprechenden Verfahren vor den Patentämtern, ganz abgesehen von der zunächst keineswegs softwarepatentfreundlichen Praxis einiger Ämter. Zur Lösung dieser Probleme beauftragten wir eine Arbeitsgruppe erfahrener Patentingenieure, weitere ihrer Kollegen zu trainieren und Informationsveranstaltungen für die entsprechenden Entwicklungsabteilungen durchzuführen. Dennoch bleibt die Patentierung softwarebezogener Erfindungen eine zeitraubende Aufgabe für Erfinder und Patentingenieure sowohl wegen der üblicherweise hohen Komplexität der Materie, als auch wegen der noch uneinheitlichen Praxis von Patentämtern und Gerichten. Andererseits würde der Verzicht auf die Patentierung von softwarebezogenen Erfindungen gerade auf den technischen Gebieten mit den meistversprechenden Zukunftsaussichten zu erheblichen wettbewerblichen Nachteilen führen. Wir sind daher entschlossen, die Patentierung softwarebezogener Erfindungen weiter voranzutreiben und wie bisher unseren Beitrag zur Weiterentwicklung von Patentamtspraxis und Rechtsprechung zu leisten. Ein weiterer Grund für die Stagnation bei Erfindungsmeldungen war der, dass manche Entwickler unter dem ständig steigenden Termindruck nicht mehr die Zeit fanden, während der Arbeitszeit eine Erfindungsmeldung abzufassen oder sich wenigstens mit dem für sie zuständigen Patentingenieur in Verbindung zu setzen. ...
Hier sei daran erinnert, dass Siemens mit IBM zu den wenigen Unternehmen gehört, die vor dem BPatG und BGH anstrengende Musterprozesse geführt haben, um die Patenterteilungskriterien auf dem Wege der Rechtsprechung zu ändern. Z.B. wurde das BGH-Urteil "Chinesische Schriftzeichen" durch eine Siemens-Klage herbeigeführt.