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ATT-Patent auf eindeutige Dateibenennungskonventionen
Tag der Bananen-Union

1993 machte das Europäische Patentamt die Firma American Telephone & Telegraph zum Besitzer aller Dateibenennungskonventionen, bei denen die Datei auch nach einer Namensänderung noch auffindbar ist, solange bestimmte eindeutig identifizierende Suchkriterien (wie z.B. eine laufende Nummer) als Teil des Dateinamens geführt werden. D.h. sowohl der leicht wandelbare und dafür auch leicht zu merkende Endnutzer-Dateiname als auch ein scher zu merkender aber dafür eindeutiger Schlüssel werden zur Auffindung der Datei oder der Dateiengruppe verwendet.
EC-Klasse:
G06F17/30F
IPC-Klasse:
G06F15/403
Prioritätsdatum:
US19910735393 19910724
Anmeldungsnummer:
EP19920306428 19920714
angefordert:
[_] EP0526034, B1
Anmelder:
AMERICAN TELEPHONE & TELEGRAPH (US)
Erfinder:
BAUER ERIC JONATHAN (US)
Veröffentlichungsdatum:
1993-02-03
Patentkennung:
EP0526034
Bezeichnung der Erfindung:
Method and apparatus for accessing a computer-based file system.
Anspruch 1:
Digitaldaten-Verarbeitungssystem mit einer Ziel-Datenverarbeitungseinrichtung, die durch eine Nachrichtenübertragungseinrichtung mit einer Quellen-Datenverarbeitungseinrichtung verbunden ist, und bei dem die Quellen-Datenverarbeitungseinrichtung eine Fernaufruf-Bereitstellungseinrichtung zum Bereitstellen eines Fernaufrufs für ein aufrufbares Programm in der Ziel-Datenverarbeitungseinrichtung aufweist und die Ziel-Datenverarbeitungseinrichtung eine Fernaufruf-Empfangseinrichtung zum Empfangen des Fernaufrufs und zum Ausführen eines Aufrufes fürdas aufrufbare Programm aufweist, und das ein Aufrufprotokoll aufweist, das von der Fernaufruf-Bereitstellungseinrichtung in der Quellen-Datenverarbeitungseinrichtung erzeugt, durch die Nachrichtenübertragungseinrichtung zur Ziel-Datenverarbeitungseinrichtung übertragen und von der Fernaufruf-Empfangseinrichtung empfangen wird, und das Aufrufprotokoll einen Programmidentifizierer und Aufrufparameter zum Spezifizieren des aufrufbaren Programms umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass
  1. jedes Aufrufprotokoll einen Wahl-Teil enthalten kann, der ein oder mehrere wahlweise Datenelemente enthält, wobei das Datenelement nicht in jedem Aufruf für das aufrufbare Programm erforderlich ist, sondern von der Fernaufruf-Empfangseinrichtung beim Ausführen des Aufrufes benutzt wird, wenn die wahlweisen Datenelemente im Protokoll vorhanden sind
  2. jedes wahlweise Datenelement einen Parameterwert und ein Datenelement-Identifizierungskennzeichen, das die Verwendung des Parameterwertes im Aufruf vorschreibt, enthält,
  3. die Fernaufruf-Empfangseinrichtung den Parameterwert jedes wahlweisen Datenelementes im Aufruf entsprechend dem Identifizierungskennzeichen des wahlweisen Datenelementes benutzt.
Patentanmeldung (A):
Ansprüche, Beschreibung und Zusammenfassung
Erteilte Endfassung (B1):
Das EPA veröffentlicht die Patente als eine lose Sammlung von Grafikdateien. Um der Übersichtlichkeit willen fügen wir sie hier zu einer riesigen PDF-Datei zusammen und gewinnen daraus im Rahmen unserer Netzaktion Patenttexterkennung eine Textdatei.
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© 2005/01/06 (2004/08/24) Arbeitsgruppe
deutsche Version 2004/07/30 von Hartmut PILCH