| Bundestag 010621 | Lenz | Probst | Siepmann | Kiesewetter-K. | Schiuma |
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Im Softwarepatente-Expertengespräch des Bundestages von 2001-06-21 erklärt das Vorstandsmitglied der Phaidros AG, eines jungen Softwareherstellers mit ca 30 festangestellten Mitarbeitern in Ilmenau, Softwarepatente, wie sie derzeit von Patentämtern in USA und Europa erteilt werden, seien als Mittel zum Investitionsschutz bei KMU untauglich und stellten einen Hemmschuh für die Softwareentwicklung insbesondere in den Bereichen der Informationsverarbeitung und der Geschäftsprozesse dar.
Wir sehen keine zwingenden rechtlichen Gründe, die eine Neuregelung des Patentwesens für Software erforderlich machen.
Einführung eines eigenen Schutzrechtes für Software
Der Idee zur Einführung eines eigenen Schutzrechtes für Software stehen grundsätzlich positiv gegenüber. Da sowohl das Urheberrecht allein, welches ursprünglich für Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst gedacht war als auch das jetzige Patentrecht mit seinem originären Ziel des Schutzes technischer Erfindungen und vor allem seiner Laufzeit nur einen unzureichend bzw. zu undifferenzierten Schutz von Software darstellen, erachten wir ein eigenes Schutzrecht für Software als sinnvoll.
Wie könnte ein "maßgeschneidertes Softwareschutzrecht" aussehen?
Ein Softwareschutzrecht, das für alle Bereiche der Softwarebranche "maßgeschneidert" ist, wird wohl nicht realisierbar sein. Es wird also ein Kompromiss gefunden werden müssen, der nicht nur die unterschiedlichen Interessen in Deutschland und Europa befriedigt sondern auch langfristig eine globale Harmonisierung der Schutzrechte im Blick hat.
Nach unserer Vorstellung könnte ein solcher Schutz folgendermaßen gestaltet sein:
Laufzeit von 3 bis maximal 5 Jahren.
Diese Zeit scheint ausreichend, um ein Softwareprodukt am Markt einzuführen und seine Stellung zu festigen.
Des weiteren sollte diese Laufzeit unter wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten flexibel sein. Betrachtet man allein den Wunsch nach einem Schutz vor Nachahmung und dem Streben nach Standards in der Softwarebranche, stößt man unweigerlich auf einen Widerspruch. Das heißt, im Falle der Festlegung als Standard, was als Vorteil für den Hersteller gewertet wird, sollte das Schutzrecht auch innerhalb der angegebenen Laufzeit erlöschen.
Ein weiterer Punkt ist, dass zwar ein Schutz gegenüber kommerzieller Nutzung bestehen soll, der Schutzgegenstand aber für nicht-kommerzielle Forschung und Entwicklung frei verfügbar sein sollte.
Einführung von Sondervorschriften für Software im Patentgesetz
Als Alternative zu einem eigenständigen Softwareschutzrecht, kann die Einführung von Sondervorschriften für Software im Patentgesetz gesehen werden. Diese Sondervorschriften sollten unter anderem die im vorhergehenden Absatz genannten Vorschläge beinhalten. Wir als mittelständisches Unternehmen, das sich mit der Umsetzung von Geschäftsprozessen in Software beschäftigt, sehen in unserem Tätigkeitsfeld keinen Bedarf an Softwarepatenten. Es gibt sicher aber Bereiche in der Softwarebranche, in denen wir einen Schutz für angebracht halten. Aus diesem Grunde macht auch eine Differenzierung patentierbarer und nichtpatentierbarer Güter einen Sinn. So sollten zum Beispiel informationsverarbeitende Software und Geschäftsprozesse von der Patentierbarkeit ausgeschlossen sein.
Wirtschaftliche Effekte einer weitestgehend unreglementierten Patentierbarkeit von Softwareprodukten Softwarepatente sind in erster Linie nur für Großunternehmen vorteilhaft. Für sie sind Softwarepatente zu einer Art "Währung" geworden, mit der sie versuchen sich gegenseitig davon abhalten, wegen Patentrechtsverletzungen verklagt zu werden. Um möglichst viele Patente zu besitzen, kommt es häufig auch zu einer Anmeldung von sogenannten Trivialpatenten, die einer eingehenderen Betrachtung während eines Patentrechtsstreites meist nicht standhalten könnten.
Durch das Drohpotential eines umfangweichen Patentportfolios wird solchen Rechtsstreiten aber von vornherein entgegengewirkt. Ein kleines oder mittelständisches Unternehmen kann sich eine solche Patentpolitik aber nicht leisten. Somit entstehen künstliche Markteintrittsbarrieren, durch die die Entwicklung der KMU behindert wird, den Großunternehmen jedoch die Möglichkeit zu Ausbau und Festigung der Monopolstrukturen gegeben wird.
Auswirkung einer Ausdehnung des Patentschutzes für Software auf die Entwicklung von KMU
Durch sogenanntes Crosslicencing entstehen Oligopole von Softwarepatent - Besitzern, in die nur Unternehmen eintreten können, die über ein genügend großes Drohpotential an eigenen Patenten verfügen. Start-Ups und Mittelständler sind nicht in der Lage diese aufzubauen und müssen daher im Gegensatz zu Ihrer Konkurrenz aus dem Großunternehmen ein wesentlich höheres Risiko eingehen, verklagt zu werden - und das bei bestenfalls gleichen Marktchancen. Dass dies bislang in Europa noch wenig geschieht ist gut, beweist aber nicht, dass sich dies nach Eintritt einer höheren Rechtssicherheit für die Patentbesitzer nicht schlagartig ändert.
Gefährdung der Innovation in der Softwarebranche?
Unserer Meinung nach sind zumindest zum jetzigen Zeitpunkt Patente im Bereich der Software ein Hemmschuh für eine schnelle Entwicklung. Erhebliche finanzielle und personelle Aufwände, die in Verbindung mit einer Patentierung oder der Prüfung auf bereits vorhandene Patente entstehen, sind insbesondere von kleineren Firmen nicht tragbar bzw. behindern die Weiterentwicklung.
Forscher des Massachusetts Institute of Technology (MIT) kommen in einer Studie zu dem Schluss, dass Patente in einer dynamischen Industrie wie dem Softwarebusiness die Innovationsgeschwindigkeit vermindern. "Nachahmung wird zu einem Ansporn für Innovation, während starker Patentschutz um Hindernis wird", schreiben die Autoren.
Eine Ausdehnung des Patentrechts in bezug auf Softwarepatente würde zu einer erheblichen Verunsicherung in der Branche beitragen, da man bei jeder Produktentwicklung befürchten muss gegen ein oder meist auch mehrere Patente zu verstoßen. Wirklich sicher kann man noch nicht einmal nach aufwendigen Patentrechen sein, für die kleinere Unternehmen oder freie Programmierer meist auch gar keine Mittel haben.