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Lesegebühren
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Im Jahre 1993 erteilte das Europäische Patentamt der japanischen Firma Canon das alleinige Recht, Gebühren pro Einheit dekodierter Information zu erheben. Der Hauptanspruch umfasst alle Systeme, bei denen eine lokale Dekodier-Applikation Informationen entschlüsselt, die von einem entfernten Informationsvermarkter übertragen wurden. Wenn der Informationsvermarkter den Traum des "Zahlens pro Lesevorgang" (geringstmöglicher Preis bei größtmöglicher Kontrolle) verwirklichen möchte, muss er bei Canon um eine Lizenz bitten. Allerdings beschreibt der Anspruch eine Klasse von Programmen für Datenverarbeitungsanlagen (computer-implementierten Rechenregeln), und die angeblich neue und erfinderische Problemlösung (Erfindung), enthält selbst bei Miteinbeziehung der irrelevanten Implementationsmerkmale nicht mehr als ein Programm [als solches]. Sämtliche Anspruchsmerkmale liegen auf dem Gebiet der Programmierung normaler Datenverarbeitungsanlagen.
EC-Klasse:
H04N7/16E2 ; H04N7/16E3
IPC-Klasse:
H04N7/16
Prioritätsdatum:
JP19910305705 19911025
Anmeldungsnummer:
EP19920118204 19921023
angefordert:
[_] EP0538888, B1
Anmelder:
CANON KK (JP)
Erfinder:
YAMAMOTO MASAKUNI (JP); ENDO KIYONOBU (JP); HASEGAWA KOYO (JP); HOSHI HIROAKI (JP); IIDA ICHIRO (JP); YAMAGUCHI EIJI (JP); MATSUMURA SUSUMU (JP); MORISHIMA HIDEKI (JP)
Veröffentlichungsdatum:
1993-04-28
Patentkennung:
EP0538888
Bezeichnung der Erfindung:
Information processing method and system.
Anspruch 1:
Informationsverarbeitungssystem mit
  • einer Empfangseinrichtung zum Empfang von gesendeten lnformationen, wobei die Informationen kodiert oder nicht vollständig sind und in einer nicht vennrendbaren Form vorliegen,
  • einem Aufzeichnungsträger, wobei zur Demodulation der empfangenen Informationen erforderliche Dekodierungsinformationen auf dem Aufzeichnungsträger voraufgezeichnet sind, wobei der Aufzeichnungsträger einen ersten Bereich, in den die empfangenen lnformationen zu schreiben sind, und einen zweiten Bereich aufweist, in dem die Dekodierungsinformationen voraufgezeichnet sind,
  • einer Schreibeinrichtung zum Schreiben der durch die Empfangseinrichtung empfangenen Informationen in den ersten Bereich des Aufzeichnungsträgers,
  • einer Leseeinrichtung zum Auslesen der Dekodierungsinformationen aus dem Aufzeichnungsträger, und
  • einer Demodulationseinrichtung zur Umwandlung der durch die Empfangseinrichtung empfangenen und in den ersten Bereich des Aufzeichnungsträgers geschriebenen lnformationen in eine verwendbare Form durch Verwenden der durch die Leseeinrichtung ausgelesenen Dekodierungsinformationen,

wobei eine Gebühr für eine Verwendung der Informationen in Einheiten entsprechend den Dekodierungsinformationen definiert ist, die auf dem Aufzeichnungsträger voraufgezeichnet sind.

Patentanmeldung (A):
Ansprüche, Beschreibung und Zusammenfassung
Erteilte Endfassung (B1):
Das EPA veröffentlicht die Patente als eine lose Sammlung von Grafikdateien. Um der Übersichtlichkeit willen fügen wir sie hier zu einer riesigen PDF-Datei zusammen und gewinnen daraus im Rahmen unserer Netzaktion Patenttexterkennung eine Textdatei.
[ Coding System for Reducing Redundancy | Adobe Patent on Tabbed Palettes | ATT patent on %(q:single-object file naming conventions) | Pay per Use | Acoustic Data Compression -- MP3 Base Patent | binary oriented set sequencing | Vererbung von CORBA Objekten ]
Gültiges HTML 4.01!
http://swpat.ffii.org/pikta/mupli/ep538888/index.de.html
© 2005/01/06 (2004/08/24) Arbeitsgruppe
deutsche Version 2004/07/30 von Hartmut PILCH