Sehr geehrter Herr X, vielen Dank für Ihre E-Mail, in welcher Sie sich zur Frage der Patentierung von computerimplementierten Erfindungen äußern. Gerne möchte ich Ihnen auch im Namen meiner Kollegen die Position der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament zum Kommissionsvorschlag erläutern. Grundsätzlich bedarf die patentrechtliche Behandlung computerimplementierter Erfindungen einer gemeinschaftsweiten Regelung. Moderne Erfindungen stützen sich zunehmend auf Computerprogramme. Diese Innovationen können nicht von jeglichem Schutz ausgenommen werden. Der Schutz des geistigen Eigentums kann in solchen Fällen einerseits durch die Erteilung eines Patents auf die Erfindung, andererseits durch den Kopierschutz des Urheberrechts erreicht werden. Jedoch ist die Abgrenzung schwierig. Das hat zu einer uneinheitlichen Rechtspraxis in der Europäischen Union geführt. Während das Patentamt eines Mitgliedstaats auf eine bestimmte Erfindung ein Patent erteilt hat, wurde das von den zuständigen Stellen eines anderen Mitgliedstaates verweigert. Das ist nicht hinnehmbar in einem Binnenmarkt. Die Kommission hat vorgeschlagen, das Patentrecht in diesem Feld zu harmonisieren. Sie stützt sich dabei im wesentlichen auf die in den Mitgliedstaaten und beim Europäischen Patentamt existierende Praxis. Ziel ist eine möglichst einheitliche Rechtsanwendung durch Patentämter und -gerichte innerhalb des Binnenmarktes. Wir unterstützen diesen Ansatz. Dabei wird - entgegen Ihrer Einschätzung - nicht etwa eine generelle Patentierung von Software ermöglicht. Voraussetzung für die Patentierbarkeit soll hingegen das Vorliegen eines *technischen Beitrags" sein. Das ist bei reiner Software nicht der Fall. Es wäre andererseits auch nicht gerechtfertigt, einer Erfindung nur deshalb die Patentierung zu versagen, weil sie EDV-Elemente beinhaltet. Damit folgen wir bewusst nicht der US-Praxis. Dort haben die Patentämter selbst für computergestützte Geschäftsmethoden Patente erteilt. Das wollen wir nicht. Deshalb wollen wir im Europäischen Parlament juristisch sicherstellen, dass reine Software nicht patentiert werden kann. (Art. 4, Ziff. 1: "Um patentierbar zu sein, müssen computerimplementierte Erfindungen neu sein, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sein. Um das Kriterium der erfinderischen Tätigkeit zu erfüllen, müssen computerimplementierte Erfindungen einen technischen Beitrag leisten"). Ihrem berechtigten Anliegen, auch weiterhin die Entwicklung Freier Software zu ermöglichen, entspricht das Europäische Parlament, wenn es in einem neu eingefügten Artikel klare Ausnahmen von der Patentierbarkeit statuiert: "Erfindungen, zu deren Ausführung ein Computerprogramm eingesetzt wird und durch die Geschäftsmethoden, mathematische oder andere Methoden angewendet werden, [sind] nicht patentfähig, wenn sie über die normalen physikalischen Interaktionen zwischen einem Programm und dem Computer, Computernetzwerk oder einer sonstigen programmierbaren Vorrichtung, in der es abgespielt wird, keine technischen Wirkungen erzeugen" (siehe Artikel 4a im Berichtsentwurf des Rechtsausschusses). Damit wären auch, entgegen Ihrer Befürchtung, sich aus den Naturgesetzen ergebende logische Abfolgen nicht patentierbar. Die Befürchtung, einzelne bisher freie Softwareelemente könnten durch eine spätere Patentierung geschützt werden, ist nicht berechtigt. Denn das Patent schützt - anders als das Urheberrecht - nicht einzelne Elemente der Erfindung, sondern nur die Erfindung als solche. Außerdem wäre eine solche Software nicht "neu" im Sinne des Patentrechts. Das Patent schützt gerade mittelständische Entwickler. Denn ohne die Patentierung könnten große Vermarkter ohne Sanktion Ideen von kleinen Häusern nutzen und den finanziellen Gewinn daraus ziehen. Die jüngste Verurteilung von Microsoft zum Schadenersatz von 520 Mio. US$ wegen Verletzung des Patents eines Softwarehauses zeugt davon. Wir unterstützen aus den oben genannten Erwägungen die Richtlinie mit den im Berichtsentwurf vorgesehenen Änderungen. Nur so kann ein Abdriften in amerikanische Verhältnisse mit einer zu weitgehenden und daher schädlichen Patentierung vermieden werden. Mit freundlichen Grüßen Dr. Joachim Wuermeling, MdEP ________________________________ Dr. Joachim Wuermeling, MdEP Europäisches Parlament Rue Wiertz ASP 15 E 210 B-1047 Brüssel Tel.: +32-2-284-5711 Fax: +32-2-284-9711 www.wuermeling.net www.eu-konvent.de >>> Stefan Dirnstorfer 07/15/03 10:32 >>> Sehr geehrter Herr Würmeling Am 1. Semptember entscheiden Sie über ein neues europäisches Patentrecht. Die vorgeschlagene Neuregelung birgt viele Chancen und viele Risiken für die europäische und die deutsche Wirtschaft. Ich gehe davon aus, dass Sie mit vielen positiven Effekten bereits vertraut sind. Jedoch gibt es, wie bei jedem Gesetz, Gewinner und Verlierer. Bei einem sinnvollen Gesetz sollte der Gewinn größer sein als der Verlust. Ich möchte ihnen drei Argumente präsentieren, die zeigen das Europa mit einem Patentrecht nach US Vorbild mehr verlieren wird als es jemals gewinnen kann: 1) Auf dem Gebiet der Softwareentwicklung sind uns die USA einige Jahre voraus und werden daher auch weiterhin den Löwenanteil der Softwarepatente halten. Für die deutsche Wirtschaft bedeutet dass zwangsläufig einen Nettoabfluss von Kapital. Ein möglicher Anreiz für zusätzliche Forschung kann das nicht ausgleichen. Studien zeigen sogar, das nach der Einführung von Softwarepatente in den USA die Ausgaben für R&D rückläufig waren. [1] 2) US Firmen hatten bereits 20 Jahre Zeit auf Patent-orientierte Softwareentwicklung unzusteigen. Die Neuregelung des Patentrechts erlaubt es extrem allgemeine Patente anzumelden. Patentiert ist beispielsweise jeder automatisierte Verkauf über das Internet (EP0803105) oder jede automatisierte Preisverhandlung (EP792493). Es wird kaum möglich sein ein Online-Geschäft zu betreiben ohne eines der US-Patente zu verletzen. Bei diesen Patenten ging es offensichtlich nicht darum möglichst innovativ zu sein, vielmehr war es entscheidend als erster am Patentamt zu sein. Europa ist hierbei bereits ins Hintertreffen gelangt und müsste mit dem neuen Patentrecht bitter dafür bezahlen. 3) Europa verliert seine Vorreiterrolle in der Einführung von OpenSource Software. Ein ganz neues Geschäftmodell erlaubt bereits vielen Firmen und zunehmend öffentlichen Einrichtungen ihre Kosten zu senken und die Produktivität zu steigern. Europa besizt einen bedeutenden Vorsprung bei der inzwischen weltweit vollzogenen Umstellung der Standardsoftware auf frei Pendants wie Linux und OpenOffice. Nachdem bei diesem erfolgreichen Konzept Code statt Geld getauscht werden, können auch kleinste Lizenzforderungen nicht bedient werden. Viele europäische Entwicklungen würden mit der Einführung von Softwarepatenten ihren Wert verlieren. Obwohl die Argumente der Patentbefürworter einleuchtend und überzeugend sind, führen sie nicht in jedem Fall zum Erfolg. Das Beispiel Australien zeigt, wie ein Land seiner eigenen Wirtschaft ein Bein stellte in dem es jedes noch so triviale Patent aus dem Ausland für gültig erklärte.[2] Ich bitte Sie nun, handeln Sie im Interesse der gesamten deutschen und europäischen Wirtschaft. Überlegen Sie sich gründlich was Europa als Kontinent gewinnt und verliert. Stimmen Sie am 1. September für ein starkes Europa und eine starke Softwareindustrie in Deutschland. Vielen Dank, Stefan Dirnstorfer REFERENZEN: [1] http://swpat.ffii.org/papers/bessenhunt03/index.en.html [2] http://swpat.ffii.org/papiere/mandeville82/index.en.html