Durch ein im Eilverfahren zu verabschiedenes "Gesetz zur Förderung des Patentwesens an den Hochschulen" (kurz: Patentfabrikengesetz) und ein dazugehöriges "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen" (kurz: Denkknechtegesetz) soll das Recht des Hochschullehrers, seine Forschungsergebnisse im Geiste der Ethik eines Benjamin Franklin der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, restlos abgeschafft werden. Der Hochschullehrer wird verpflichtet, alles, was möglicherweise patentrechtlich verwertbar sein könnte, der Patentverwaltung seiner Hochschule zu melden, bevor er darüber schreibt. Die Patentverwaltung, die mit staatlicher Anschubfinanzierung bis ca 2003 aufgebaut werden soll, verfügt dann über alles "geistige Eigentum". Die Einwilligung der Professoren in ihren Verlust an Freiheit und Würde wird ihnen durch Vorteilsgewährung versüßt: sie erhalten 30% der erwirtschafteten Einnahmen. Staatlich verfasste Hochschulen tragen das unternehmerische Risiko der Patentverwertung, während Professoren mit etwas Geschick noch immer ohne weiteres die wirklich interessanten Erfindungen an der Patentbürokratie vorbei privat verwerten können. Wo früher die patentrechtliche Verwertung eine Privatangelegenheit und eine Abweichung von den Normen Wissenschaftskultur (schnelles Veröffentlichen, unbehinderte Kommunikation) war, droht in Zukunft die Wissenschaftskultur selber den Verwertungszwängen des Patentwesens untergeordnet zu werden. Die Trennung zwischen öffentlich geförderter Grundlagenforschung und patentgeförderter Anwendungsentwicklung wird zum Schaden beider Sphären verwischt.