ou par la poste à l'adresse du Bundestag ci-dessus à l'attention de M. Christopher Speer
Les experts invités répondent aux demandes des députés et d'autres personnes invitées.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen und Kolleginnen, seit Jahrzehnten gibt es eine heftige Diskussion um Patentierungen sogenannter Software-Erfindungen oder computerimplementierter Erfindungen; dabei war es in der Vergangenheit so, dass die Positionen sehr weit auseinandergelaufen sind. Insofern haben wir es mit einem kontroversen Thema zu tun, sonst bräuchten wir auch keine Anhörung zu machen. Die einen haben einer restriktiven Patentierungsregelung das Wort geredet, die anderen sahen in einer solchen gar das Ende europäischer Eigentumsordnungen oder der OpenSource-Bewegung in Deutschland und in Europa heraufdämmern. Während die einen Softwarepatenten große ökonomische Potentiale zuschreiben, erwarten andere eher nachteilige wirtschaftliche Auswirkungen, auch nachteilige Auswirkungen im Forschungsbereich. Die Rechtslage - wie auch die Rechtspraxis - ist wohl alles andere als eindeutig. Wir haben sehr unterschiedliche nationale Rechtsauffassungen. Wir haben heute auch einen Wandel in den Rechtsauffassungen gegenüber den 70er Jahren zu verzeichnen. Wir haben es verstärkt mit den europäischen internationalen Rahmenbedingungen zu tun; EPÜ und TRIPS seien als Stichworte genannt. Die Meinungen gehen auseinander, wie diese Abkommen zu interpretieren sind oder für wie reformbedürftig sie gehalten werden. Exemplarisch für diese Debatte werden gegenwärtig zwei Fragen diskutiert: Die erste braucht uns nicht zu berühren, nämlich die Patentierungen im Biobereich, wo auch große Bedenken bestehen. Wir haben es im Bereich der Software mit einer ganz anderen Frage zu tun. Die Debatte wird bei uns zu den Auswirkungen des OpenSource-Entwicklungskonzepts geführt, wie gesagt, bis hin zu der Befürchtung, dass dieser Entwicklung der Garaus gemacht wird und entsprechend auch dem Hoffnungsschimmer, zu einer sichereren Software zu kommen, ebenfalls die Chancen genommen werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn die heutige Veranstaltung zur Aufklärung dieser etwas unübersichtlichen Situation und zu der - zum Teil sicherlich auch sehr emotional geführten - Diskussion beitragen könnte.
Wir bitten Sie um Entschuldigung, dass wir Sie relativ kurzfristig eingeladen haben, aber wir wollten Sie einfach noch vor der Sommerpause anhören und die Sommerpause nutzen, die Ergebnisse der Anhörung zusammenzustellen und dann zu einer Position zu kommen, die wir den Fraktionen zur Verfügung stellen, die dann ihrerseits die entsprechenden politischen Konsequenzen daraus ziehen können. Wir hatten bereits Anträge zu diesem Thema - ich denke an einen Antrag beispielsweise des Kollegen Dr. Mayer von der CSU, der hier rechts sitzt und der zu diesem Thema, wenn ich es recht sehe, eine parlamentarische Initiative gestartet hat. Die Kernfragen, die heute Gegenstand sind, haben wir Ihnen zugeleitet. Ich würde es einfach noch einmal ein bisschen straffen, indem ich dahin gehe zu fragen, gibt es überhaupt so etwas wie Software-Erfindungen? Wie lassen sie sich eindeutig bestimmen? Wie sieht die gegenwärtige Patentierungspraxis in unterschiedlichen Ländern, möglicherweise auch im Unterschied zu Deutschland, aus? Wie beurteilen Sie die internationalen Rahmenbedingungen? Aber vor allem die Frage, und hier öffnet sich jetzt der Kreis von uns ein bisschen über unsere Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich Recht hinaus: Welche wirtschaftlichen Folgen hätte eine Öffnung der Softwarepatentierung? Welche Auswirkungen auf Rahmenbedingungen für das sogenannte OpenSource-Konzept wären zu erwarten, ohne dass ich jetzt das Schlagwort "OpenSource" überstrapazieren will? Ich weiß, mein Kollege Kelber schaut da immer sehr aufmerksam und sagt, das ist zum Teil auch ein Kampfbegriff und ein unbestimmter Begriff. Welche Auswirkungen hätte es in diesem Bereich auf Konzepte, die wir staatlicherseits auch durchaus fördern wollen?
Einigen von Ihnen war es möglich, ein abschließendes schriftliches Votum vorzulegen; dafür ganz herzlichen Dank. Die anderen würde ich herzlich bitten, auch im Hinblick auf die noch erfolgende Auswertung, uns ihre Stellungnahmen schriftlich zukommen zu lassen, soweit dies noch nicht erfolgt ist; möglicherweise auch ergänzt, ganz einfach deshalb, weil dies für die Auswertung dann sehr interessant sein wird. Wir möchten Ihnen jetzt aber dennoch die Gelegenheit geben, in fünf Minuten, und ich bitte wirklich, sich an die fünf Minuten zu halten, nochmals ganz kurz im Sinne der Kernfragen ein Statement abzugeben. Möglicherweise in einer kurzen Pro- und Kontra-Version, denn anschließend kommen wir, gegliedert nach den Fragerunden, zu den Fragen meiner Kolleginnen und Kollegen aus dem Bereich der Bundestagsabgeordneten, die ich alle insgesamt auch nochmals recht herzlich begrüße. Ich werde darauf aufmerksam gemacht, dass das Gespräch aufgezeichnet wird. Wer dies nicht wünscht, der sollte dies sagen, dann schalten wir ab. Es macht allerdings wenig Sinn abzuschalten, weil die Worte dann natürlich der Nachwelt unwiderruflich verloren gehen werden. Aber aus Datenschutzgründen machen wir Sie darauf aufmerksam.
Ich darf jetzt, beginnend von links nach rechts, die Sachverständigen auch nochmals namentlich vorstellen. Ich begrüße ganz herzlich Herrn Professor Dr. Lutterbeck von der TU - hier steht Bremen, aber es ist, glaube ich, unverändert Berlin. Insofern eine nicht allzu weite Anreise. Herzlich willkommen Lutz Henckel vom Institut für Kommunikationssysteme. Es folgt Frau Bouillon, die nicht nur, ich sage dies ausdrücklich, als Fachfrau eingeladen ist. Ich begrüße ganz herzlich vom Deutschen Patent- und Markenamt Herrn Dr. Kiesewetter-Köbinger. Ich begrüße dann vom Linux-Verband, jetzt geht es auf die andere Seite, Herrn Rechtsanwalt Jürgen Siepmann. Anschließend Herrn Dr. Schiuma, herzlich willkommen. Eine "alte" junge Bekannte in unserem Raum ist Frau Bremer vom Bundesverband Informationswirtschaft und last but not least, weil ich die Ökonomie auch angesprochen habe, Herr Daniel Probst von der Universität Mannheim. Das ist der Kreis unserer Sachverständigen. Wir hatten zunächst insgesamt 20 Sachverständige vorgeschlagen bekommen und mussten den Kreis einfach aus zeitlichen Gründen reduzieren. Dies war keine Missachtung gegenüber denen, die heute nicht hier auf dem Podium sitzen, aber wir dachten, mit dem, was wir hier vorne haben, haben wir so in etwa den Themenbereich abgesteckt. Wobei ich Ihnen ganz deutlich sage, wenn es hier jemanden im Saal gibt, der aufgrund einer anderen Verbandszugehörigkeit, also einer Firma oder wie auch immer, sagt, er hätte noch Interesse, auf die Fragen des Ausschusses einzugehen, dann sind uns alle Stellungnahmen über den heutigen Tag hinaus recht herzlich willkommen. Keine lange weitere Vorrede mehr.
Gibt es sogenannte Softwarepatente und wenn ja, lassen sie sich bestimmen? Wie ist Ihre Position dazu? Ich würde Sie einfach bitten - ausnahmsweise, entgegen meiner Gewohnheit, habe ich links begonnen und fahre jetzt rechts fort -, der Reihe nach Stellung zu nehmen. Bitte schön, Herr Probst.
Auf empirischer Ebene kann man das aus zwei Blickpunkten betrachten. Einerseits, wenn man Studien dazu anschaut, was in Amerika passiert ist. Amerika ist ein Land, in dem man das Experiment durchgeführt hat - man ist von einem relativ schwachen Schutz in diesem Gebiet zu einem stärkeren Schutz übergegangen. Bisher gehen sämtliche empirischen Untersuchungen bezüglich der wirtschaftlichen Auswirkungen dieses Experiments dahin, dass die Forschungsintensität in dieser Branche stagniert bzw. abgenommen hat. Also, es ist extrem schwierig, noch irgendwelche vorteilhaften Anreize nachzuweisen, die man typischerweise in gewissen Kreisen mit einer Verstärkung des Schutzrechtes verbinden würde. Auf der anderen Seite, wenn man kleine und mittelständische Unternehmen betrachtet, kommen hier aktuelle Studien, insbesondere Auftragsstudien der Europäischen Kommission und englische Studien, die ich noch weiter zitieren kann, falls Interesse besteht, zu dem Ergebnis, dass vor allem kleine und mittelständische Unternehmen das Patentrecht wenig nutzen und auch immer weniger nutzen werden. Ausnahmen bilden da vielleicht die Chemie- und Pharmabranche, aber vor allem im Hochtechnologie- und Softwaresektor bedienen sich kleine und mittelständische Unternehmen primär anderer Schutzmechanismen, um ihre Investitionen zu schützen. Wenn man sie danach befragt, sagen sie typischerweise, dass sie nicht aus Ignoranz, sondern auch aus Kostengründen nicht an diesem Schutzrecht interessiert seien. Also, kleine und mittelständische Unternehmen sprechen sich eher dagegen aus. Aus Sicht von größeren Unternehmen ist durchaus zu erwarten, dass sie mit großen Patentabteilungen komparative Vorteile haben und auch mit großen bestehenden Patentportfolios sicher nicht besonders schlecht dastehen, indem sie sich strategisch mit Kreuzportfolio-Lizenzierungen absichern können, was aus ökonomischen Überlegungen heraus auch wieder als bedenklich zu betrachten ist, da es den Markteintritt sehr stark einschränken würde. Damit habe ich im Wesentlichen die Punkte gebracht, die aus meiner Sicht wichtig sind.
Jetzt möchte ich noch einmal zu den wirtschaftlichen Auswirkungen kommen, dazu hat sich Herr Probst ja auch schon geäußert. Wir haben die Erfahrung, dass durchaus auch kleine und mittlere Unternehmen den Patentschutz nutzen, weil sie auch ein erhebliches Entwicklungsrisiko tragen und dem begegnen können, indem sie ihre Erfindungen auch durch Patente schützen. Gerade im Hinblick auf die New Economy hat es der eine oder andere vielleicht bereut, dass er sein Patent nicht angemeldet hat, weil es ihm vielleicht etwas besser gehen würde als es vielleicht jetzt einigen Start-ups geht. Durch Patente sehen wir schon eine Innovation, die auf jeden Fall ganz klar gefördert wird, verbunden mit einer Sicherheit für den Entwickler, der eben einen Patentschutz bekommt und dieses erhebliche Risiko, das auch mit einer Erfindung, wenn ich sie herausgebe, verbunden ist, etwas minimieren kann. Denn das Urheberrecht ist eben nicht alleine ausreichend, weil die Technizität beim Urheberrecht nicht ausreichend berücksichtigt werden kann. Das Urheberrecht schützt allein ein einziges Werk, aber nicht darüber hinausgehend eine Technik, wenn ich die in Verbindung im gesamten System umsetze. Was die wirtschaftlichen Auswirkungen betrifft, ist es auch so, dass es als Investitionsmittel durchaus hilfreich ist, wenn das Patent eingesetzt wird und dann einem kleineren Unternehmen, das nicht die finanziellen Mittel hat, zugute gehalten werden kann. Aus diesen jetzt genannten Gründen ist es auch nicht so, dass man eine Aufsplittung zwischen kleinen und großen Unternehmen sehen kann. Auch gerade bei den großen Unternehmen - für die ist es natürlich auch ein erheblicher Kostenaufwand, wenn sie Patente anmelden, die werden jetzt nicht "auf Teufel komm raus" angemeldet zum Manifestieren sämtlicher Ideen - überlegt man sich sehr gut, ob man das tut. Man macht es nur da, wo es wirklich sinnvoll ist. Diese Möglichkeiten werden nach unseren Erfahrungen von sämtlichen Unternehmen benutzt, von klein bis groß. Ja, ich denke, das waren als Eingangsstatement jetzt meine Punkte. Danke.
Zum einen ist es die Höhe der Forschungsinvestitionen. Patentrecht ist sehr gut geeignet in Bereichen, in denen sehr hohe Forschungsinvestitionen sind, zum Beispiel in der Pharmabranche. Der nächste Punkt ist die Frage, wie groß der Nachahmungsaufwand des Imitators ist. Wenn wir das zum Beispiel anhand der Pharmabranche sehen, ist es sehr leicht, ein Medikament zu kopieren. Betrachten wir das jetzt mit Software - dabei müssen wir natürlich berücksichtigen, dass es das Urheberrecht gibt - dann gilt, Software nachzuschreiben, ist sehr aufwändig, vor allen Dingen, wenn diese nur in Binär-Form vorliegt. Der nächste Punkt sind Vorteile durch den first mover advantage. Derjenige, der zuerst produziert, welche Vorteile hat er? Betrachten wir wieder die Pharmabranche: Wenn mir mein Apotheker garantiert, dass die Tabletten, die ich nehme, genau die gleichen sind, dann kaufe ich im Zweifelsfall die billigeren. Bei Softwareprodukten ist das anders. Wenn ich ein Softwareprodukt jahrelang genommen habe, dann bleibe ich dabei, auch wenn es zehnmal so teuer ist. Dafür gibt es auch sehr viele Beispiele in der Praxis. Das wären jetzt die betriebswirtschaftlichen Gründe. Dann gibt es noch mehrere volkswirtschaftliche Argumente, die wir auch noch berücksichtigen müssen. Wir müssen die Markteintrittsbarrieren der jeweiligen Branche sehen. Betrachten wir z.B. einmal die Autoindustrie: Da gibt es nur Großunternehmen, denn es ist völlig unmöglich, als Schlosser ein Auto in der Garage zusammen zu schustern. Betrachten wir auf der anderen Seite die Softwarebranche: Jeder Jugendliche, der einen Rechner hat, kann Software entwickeln, kann sich weiterbilden und kann das auch später auf den Markt bringen. Das nächste Kriterium sind die Innovationszyklen, die wir sehen müssen, wie groß die in den verschiedenen Branchen sind. Bei Software haben wir Innovationszyklen von teilweise wenigen Monaten, d.h., dass Software, die vor einem halben Jahr geschrieben wurde, heute manche überhaupt nicht mehr interessiert. Weiter müssen wir noch solche Dinge wie z. B. Produktkosten berücksichtigen. Bei Produkten, die nichts kosten oder deren Vervielfältigung nichts kostet, bei denen - volkswirtschaftlich gesprochen - nur die Grenzkosten anfallen, sind zusätzliche Kosten besonders bedenklich.
Ich will das nicht weiter fortführen, sonst reicht mir die Zeit nicht. Aber auf einen Punkt möchte ich noch eingehen, nämlich auf einen gesellschaftlichen Aspekt. Autos, wie gesagt, kann nicht jeder produzieren, Medikamente auch nicht, aber Software kann jedermann schreiben. Und wenn die jungen Nachwuchswissenschaftler mit dem Begriff Software verbinden, dass das etwas ist, woran man sich die Finger verbrennen kann, dann ist das sehr ungünstig für unsere Gesellschaft. Den Gedanken, dass die Investitionen geschützt werden, können Sie einem jungen Menschen sehr schlecht beibringen. Welche Investitionen hat er denn? Den Rechner hat er, er muss also nur programmieren. Ich habe als Beispiel zwei Branchen herausgenommen: Eine Branche, für die sich das Patentwesen sehr gut eignet - das ist meiner Ansicht nach die Pharmabranche - und im Gegensatz dazu die Softwarebranche. Wenn wir diese zur Zeit bestehenden Schutzrechte vergleichen, nämlich das Patentrecht in der Pharmabranche und das Urheberrecht in der Softwarebranche, dann werden wir sehen, dass damit im Wesentlichen die gleichen Wirkungen erzielt werden. In der Medizin verhindert das Patentrecht, dass Sie Stoffe eins zu eins kopieren können, Sie können aber die Gedanken, die dahinter stehen, die Anregung aufnehmen, und andere Medikamente entwickeln. In der Softwarebranche ist es so, dass eben diese Eins-zu-eins-Kopien, die sogenannten Knock-out-Imitationen, durch das Urheberrecht verhindert werden. Ich möchte jetzt auch ganz konkret werden und Beispiele nennen für Firmen, die ohne Patente sehr groß geworden sind. Das ist z.B. eine deutsche Firma - SAP -, die hat bis vor einem Jahr kein einziges Patent gehabt. Sie hat ihre Software zum größten Teil in source-codes vorliegen gehabt. Der SAP-Kernel war ein C und C++, war zum großen Teil einsehbar und auch die Sprache, mit der die betriebswirtschaftlichen Anwendungen geschrieben waren - das ist eine Interpretersprache, das ist ABAB -, konnte jeder einsehen. Trotzdem hat das niemand nachgebaut, trotzdem ist SAP zu einem Weltkonzern geworden. Übrigens, Microsoft, auch ein gutes Beispiel für einen Weltkonzern, hat sich auch nicht auf Patente gestützt. Die hatten zu dem Zeitpunkt, als sie groß geworden sind, so gut wie gar keine Patente. Zu dem nächsten Punkt - ich weiß nicht, wieviel Zeit ich noch habe.
The patent system gives SMEs no help in innovating, Macdonald concludes from surveys and interviews involving over 2.600 firms. It neither fosters nor protects their innovation.Am Schluss die Aussage:
The patent system is at best an irrelevancy for most small firms.Ich denke, eine solche Aussage aus dem Munde eines der Schützer des geistigen Eigentums sagt sehr viel. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Die Situation war die: Auf diesen Gebieten gibt es praktisch keine Einsprüche, d.h., für den Prüfer stellt sich das so dar: Das, was wir machen, das ist schon richtig; von außen kommen keine Einsprüche, also ist alles richtig. Dann war ich einer der ersten Prüfer in der Abteilung, der Internet bekam. Ich wurde von meinem Abteilungsleiter gebeten, doch vom FFII viele Sachen für ihn herunter zu laden, denn er wäre da stark in der Diskussion. Ich habe die noch durchgeschaut und gesehen, hoppla, da ist ja die Hölle los. Seither beginne ich, meinen eigenen Weg zu suchen zwischen Gesetz und Anwendung und wie man das macht. Ich habe einen Artikel geschrieben, deswegen bin ich wahrscheinlich hier eingeladen worden, der versucht hat, das Gesetz, vor allem § 1, einmal neu darzulegen. Wenn ich den § 1 Patentgesetz, Abs. 1, so interpretiere, dass jedermann, der etwas Neues erfindet, das nicht naheliegend ist, ein Anrecht auf ein Patent haben soll, dann ist für mich der Standpunkt bei der Software so, dass es sich dann ausschließt, auf ganze Komplexe, auf ganze Aufgabengebiete, Patentschutz zu gewähren. Denn wenn ich ein Aufgabengebiet mit einem Patent belege, dadurch, dass nur einer eine Lösung einmal angedacht hat, dann sind alle anderen von diesem Recht auf das Patent ausgenommen. Das heißt, der Rechtsschutzbereich nach § 1 sollte meiner Meinung nach so eng wie möglich auszulegen sein. So eng wie möglich heißt, im Rahmen dessen, wann man einen erfinderischen Schritt tun muss, um etwas anderes zu haben. Bei der Software sind die erfinderischen Schritte sehr kleine, sehr viele und die richtige Kombination praktisch jedes Statements in einem Programm kann einen erfinderischen Schritt begründen. Das heißt für mich, ein anderer Quellcode, der dieselbe Aufgabe löst, löst sie anders, löst sie in aller Regel neu und erfinderisch.
Das eine Problem, das auf ein junges Unternehmen in diesem Bereich zukommt, ist eben das interne Problem, das sind die zeitlichen, die personellen und die finanziellen Ressourcen, die notwendig sind, um Patentrecherchen durchzuführen und um Patente anzumelden. Auf das Zweite wird sehr oft in der Diskussion eingegangen, es wird ja auch gesagt, junge Unternehmen melden auch Patente an, aber das Erste wird in der Regel vernachlässigt oder taucht in der Diskussion gar nicht so stark auf. Es ist aber ein immenser Aufwand, der gerade in den Zeiten der personellen Knappheit im IT-Bereich von kleinen Unternehmen zu bewerkstelligen ist, der auf solche Unternehmen zukommt, um solche Patentrecherchen regelmäßig auch durchzuführen. Ich habe jetzt leider die Quelle nicht mehr heraussuchen können, ich kann sie nur nennen: Es war ein Artikel in der Computerwoche, der einmal dargestellt hat, dass man, wenn man eine Software entwickelt, einfach einmal eine Zahl über den Daumen gepeilt, gegen ca. 200 Softwarepatente auf dem amerikanischen Markt verstößt. Die gesamte Patentgesetzgebung in Amerika ist - das Experiment wurde vorhin schon sehr gut, wie ich finde, beschrieben - nicht ganz vergleichbar mit der Situation hier in Europa, und vor allem hier in Deutschland, wo das Patent wesentlich stärker gehandhabt wird und nicht mit dem Wettbewerbsrecht wie in Amerika ein wenig ausgeglichen wird. Das zweite Problem ist das wirtschaftliche Problem, das wir ganz allgemein gesellschaftlich sehen, nämlich, dass die großen Unternehmen Patentreservoire anlegen und sich sozusagen mit der Cross-Lizensierung versprechen, sich gegenseitig nichts zu tun. Damit bauen sie eine immense Machtposition auf und lassen kleinen Unternehmen kaum die Chance, mit eigenen Innovationen, die auf Technologien zurückgreifen, die eigentlich inzwischen nicht mehr neu zu nennen sind, also eine eigene Erfindung oder Entwicklung - wie auch immer man das nennen möchte - zum wirtschaftlichen Erfolg zu bringen.
Der dritte Punkt, auf den ich kurz eingehen möchte, ist, dass wir in einer relativ jungen Industrie wie der Softwareindustrie gerade an einem Stand angekommen sind, wo es darum geht, Standards einzuführen, um eine effektive Weiterentwicklung zu machen. Der Wunsch auf der einen Seite, Standards einzuführen und auf der anderen Seite, sein Wissen als Privateigentum zu besitzen, widersprechen einander. Denn, was nützt ein Standard, wenn er im Besitz eines Unternehmens ist? Dieser Situation sehen wir uns gegenübergestellt. Der vierte Punkt ganz kurz: Wer prüft die Patentierbarkeit? Momentan ist die Situation so, dass die Zahl der Spezialisten, die in diesem Bereich auf dem Arbeitsmarkt zu finden sind, nicht gerade üppig ist. Da steht dann schon die Frage, wer prüft das und wer ist tatsächlich in der Lage, für jeden Bereich Spezialisten einzustellen, die dann eben auch ganz gezielt sagen, das "ja", das "nein". Die Situation in Amerika hat eben gezeigt, dass es sehr oft zur Vergabe von Patenten - zu sogenannten Trivialpatenten - gekommen ist.
Die Antwort von unserer Seite noch einmal zusammengefasst: Wir sind der Meinung, wir brauchen keine Patente, wir schätzen sie als nicht innovationsfördernd ein, als bedenklich für die Entwicklung von KMUs. Wenn man über das Patentrecht aus irgendwelchen Gründen nachdenken sollte, tatsächlich einen Schutz einzuführen, könnte man über Kompromisse nachdenken. Ganz wichtige Punkte sehe ich an dieser Stelle in der Begrenzung der Laufzeit, und zwar in der drastischen Verringerung der Laufzeit, und, wie ich vorhin schon angesprochen habe, darin, dass man feststellt, dass man dem Wettbewerbsrecht einen größeren Eingriff auf das Patentrecht ermöglicht. Beispielsweise im Falle des Erhebens von Standards, dass man dann das Patentrecht verliert, denn das ist eigentlich schon Grund genug, sich für ein Unternehmen zu freuen, wenn man einen Standard entwickelt hat und auch bestimmen und weiterentwickeln kann, wie es in der Softwarebranche ja üblich ist. Und die andere Sache ist, dass große Unternehmen in Amerika wesentlich häufiger gegen kleine Unternehmen klagen, was als ungerechtfertigt aufgewogen wird und Softwarestreitigkeiten aus diesem Grunde in den USA in aller Regel die Kassen der Rechtsanwälte füllen. Danke schön.
Ein schönes Beispiel kann man da vielleicht einmal nennen, und zwar ist es schon sehr alt: Zu Beginn des 20. Jahrhunderts waren zwei deutsche Firmen im Bereich der Funknachrichtenübermittlung, also der Telegraphie, nicht tätig, das waren Siemens und AEG, und zwar nur deswegen, weil sie gegenseitig Patente hatten und die so restriktiv benutzt haben, dass eigentlich eine Innovation vollkommen ausgeschlossen war. Das hat dazu geführt, dass eine andere Firma, die Marconi-Instruments, letztendlich eine Weltmarktstellung erreicht hat. Erst nachdem Siemens und AEG Telefunken gegründet haben und sich dann sozusagen gegenseitig die Patente kostenlos zur Verfügung gestellt haben, kam es dazu, dass innerhalb weniger Jahre die Innovation wieder so ansprang, dass diese Weltmarktstellung von dieser erstgenannten Firma letztendlich gebrochen werden konnte. Wenn man davon ausgeht, dass Softwarepatente möglich und legitim wären, dann würde es heißen, dass ungefähr zehntausend Softwarepatente im Augenblick im Keller des Europäischen Patentamtes schmoren und letztendlich durch so eine Erweiterung des Patentschutzes nachträglich legitimiert würden. Frau Bouillon hat es schon gesagt, das hat immens negative Auswirkungen letztendlich auf kleine und auch junge Unternehmen, die darauf basieren, dass sie gute innovative Produktideen haben und von vornherein gar nicht die Möglichkeit hatten, ein entsprechendes Patentportfolio aufzubauen, um sich dadurch in eine gute Marktposition zu bringen. Um jetzt noch einmal auf die OpenSource-Szene einzugehen, da ist es immens wichtig, dass OpenSource darauf basiert, dass der Source-Code freigegeben wird und dadurch die Überprüfbarkeit, ob Patentverletzungen dadurch vorliegen, extrem hoch ist. Die Gefährdung von OpenSource in diesem Bereich ist extrem hoch, weil die Nachweisbarkeit, dass Patente verletzt werden, letztendlich sehr hoch ist. Danke.
Zweitens, die ökonomischen Probleme. Da muss man ja schon sagen, Patente lassen sich rechtlich nur legitimieren, wenn es dafür eine wirtschaftliche Rationalität gibt. Herr Probst, ich stimme Ihnen zu, ich würde das sogar noch zuspitzen, allerdings dabei differenzieren zwischen einzelwirtschaftlicher und makroökonomischer Betrachtung. Es ist das SAP-Beispiel genannt worden; allerdings haben Sie vergessen, die Pointe von SAP zu erwähnen. Richtig ist: SAP ist über Jahrzehnte Weltmarktführer ohne ein einziges Patent geworden. Das spricht nicht dafür, dass sozusagen in diesem Bereich Patente notwendig sind, um als innovatives Unternehmen den Wettbewerb anzuführen. Aber, seit 1997 baut SAP eine Patentabteilung auf. Der Grund ist, SAP ist inzwischen mit 31 Prozent am amerikanischen Markt und nur noch mit 16 Prozent am deutschen Markt vertreten. Die SAP-Leute sagen, und nach meiner Meinung läßt sich das nicht widerlegen: "Wenn ich am amerikanischen Markt mithalten will, dann muss ich dort Patente beantragen." Das leuchtet mir ein. Man kann ja von SAP nicht verlangen, dass sie sich - bloß, weil es in Deutschland anders läuft - auf ihrem Hauptmarkt anders verhalten. Das zeigt aber, dass hier ein Element in der Diskussion ist, ich nenne nur Deutschland/Europäische Union, ohne das man das Problem nicht klären kann. Makroökonomisch ist es so, das ist auch schon erwähnt, dass natürlich die Transaktionskosten steigen. Bei Herrn Lerner, den ich hier erwähne, findet sich eine Zahl: Ungefähr drei Mark werden für Innovationen eingesetzt, mindestens eine Mark für Patentverfolgungskosten. Und da muss man schon abwägen, wo ist eigentlich der Nutzen und der Schaden.
Zusammengefasst: Ich stimme Herrn Probst zu. Aus ökonomischer Sicht ist nicht ersichtlich, wo der Nutzen der sogenannten Softwarepatente ist. Einzelwirtschaftlich muss man die Frage teilweise anders beantworten. In der Literatur gibt es eine Diskrepanz zwischen den Stimmen: Die Ökonomen sind überwiegend skeptisch, unter den Juristen gibt es aber viele Befürworter. Herr Machlup ist ja schon einmal erwähnt worden. Ich glaube, die beste Studie, die es überhaupt auf diesem Gebiet gibt, hat Herr Machlup für den Senat in den USA verfasst. Herr Machlup sagt, im Grunde ist es so, dass alle Argumente schon im letzten Jahrhundert gefallen sind. Es ist nichts Neues mehr dazu gekommen. Wohl haben sich im letzten Jahrhundert Juristen gegen Ökonomen durchgesetzt. Warum? Das müsste man anderswo erörtern. Danke.
Erster Themenkomplex: Allgemeine Grundlagen und Ausgangslage. Zweitens: Änderungsbedarf. Drittens: Auswirkungen. Bleiben wir zunächst bei den allgemeinen Grundlagen, zwei Wortmeldungen. Ich beginne bei Herrn Kollegen Dr. Mayer.
Ich habe jetzt eine Reihe von Argumentationen gehört und war ein bisschen irritiert, Herr Henckel, dass Sie nun ein Beispiel dafür gebracht haben, dass Patente nicht innovationsfördernd sind, was eben nicht ein Beispiel von Software ist, sondern offenbar von Hardware, denn in der Zeit, als das war, war das ja nun Hardware. Das ist meine Frage im Grunde an die, die dazu etwas sagen möchten: Bezieht sich die Aussage, dass Patente innovationshemmend sein können oder sind, ausschließlich auf Software oder generell auf Patente? Herr Probst, Sie haben ja die Studien angeführt. Da möchte ich auch noch einmal die Frage an diejenigen stellen, die eher die Patentierung von Software, die Ausweitung der Patentierungsmöglichkeiten von Software, vertreten: Gibt es denn in jüngster Zeit andere Studien? Gibt es Studien, die belegen, dass Patentierung von Software ein hervorragendes Instrument ist, weil es Innovationen fördert? Wir müssen ja in der Politik immer abwägen, da möchte ich auch ganz gern die beiden Seiten hören und die Frage stellen, wer hat welche Studien, um die Dinge zu untermauern?
Ich habe über unsere Regularien, die wir hier normalerweise haben, übrigens nicht gesprochen. Kollege Dr. Mayer hat sich nichtsdestotrotz daran gehalten. Wir haben so eine Übung, damit es auch ein bisschen schneller geht, sich lieber mehrmals zu melden und sich dafür mit zwei Fragen an einen Sachverständigen oder an eine Sachverständige oder mit je einer Frage an zwei unterschiedliche Sachverständige zu begnügen; das sollten wir heute auch so beibehalten. Die Nächste wäre die Kollegin Griefahn. In Reihenfolge haben sich dann gemeldet: Die Kollegen Otto, Neumann und Kelber, aber zunächst Frau Kollegin Griefahn, die ich übrigens in Abwesenheit schon als Ausschussvorsitzende für Kultur und Medien recht herzlich begrüßt habe.
Aus der patentrechtlichen Sicht ist das Problem, glaube ich, ein bisschen anders einzuordnen. Beim Urheberrecht wurde die Software singulär in das Urheberrecht eingefügt. Viele Stimmen sagen, es wurde in ein Korsett gezwängt, das eigentlich nicht richtig passt und im Ergebnis auch meiner Meinung nach nicht genau das erzielt, was es erzielen sollte. Aber dort wurde eine Regelung gezielt ausschließlich auf die Software bezogen. Das heißt, durch das Urheberrecht ist kein anderer Technikbereich - einmal ausgenommen von Datenbanken - in dem Sinne geschützt; kein weiterer Schutz für eine klassische Maschine oder eine integrierte Schaltung oder wie auch immer. Hingegen besteht beim Patentrecht diese Schnittstellenproblematik durchaus auch in anderen Bereichen. Ich möchte jetzt einmal beispielhaft lediglich die Elektronikindustrie insbesondere im Hinblick auf die Chiptechnologien nennen. Auch dort gibt es durchaus Schnittstellenproblematiken und dort hat sich noch nie jemand Sorgen gemacht, dass bei diesen Schnittstellen Patentrechte hinderlich seien. In der Tat ist es so, dass man auch ganz allgemein zur Frage der Standardisierung, die ja auch in einem anderen Zusammenhang aufgekommen ist - ich glaube, Frau Bouillon hatte den Punkt aufgeworfen -, sagt: Ja, wenn ein Standard nun patentiert ist, dann ist das eben sozusagen eine Monopolstellung für diesen einzelnen Patentinhaber und der kann dann tun, was er möchte, er hat eine vorherrschende Marktposition. Aber da gibt es einige gute Beispiele - da möchte ich jetzt nicht auf die volkswirtschaftlichen Aspekte eingehen, die möchte ich gerne den Kollegen aus der wirtschaftswissenschaftlichen Branche überlassen - in der patentrechtlichen Branche, die zeigen, dass gerade, wenn man einen Patentschutz hat und der sich restriktiv auf einen besonderen Bereich auswirkt, sich dieser Bereich gerade nicht als Standard entwickelt. Dementsprechend verzeichnet man eigentlich heute genau den umgekehrten Weg.
Man erlangt zwar auch Schutzrechte, man erlangt auch Patente, aber man gibt diese Patente in einen offenen Pool hinein. Natürlich macht man das nicht nur aus Altruismus, nur aus Rücksichtnahme auf die Konkurrenten, man erhält natürlich auch Lizenzgebühren, aber man hat eben festgestellt, dass, wenn man ein Monopol auf einen möglichen Standard hat, der sich noch nicht durchgesetzt hat - und ein Patent muss man eben in einem sehr frühen Stadium anmelden, wenn dieser Standard sich noch nicht durchgesetzt hat - und man ein Patent restriktiv einsetzt, sich dieser mögliche Standard sehr schwer tut, sich zu behaupten. Das mag vielleicht in einigen Beispielen, die glücklicherweise auch nicht aus der Software waren, sondern außerhalb der Software lagen, dann trotzdem gelungen sein, aber es gibt genügend Beispiele, die zeigen, dass sich das nicht durchsetzt. Man denke meinetwegen an die unterschiedlichen Formate von Videokassetten, die es gab: Was hat sich durchgesetzt? Nicht der Bereich, in dem es Patentschutz gab. Dementsprechend verzeichnet man in der Telekommunikationstechnologie z.B. heute diese Patentpool-Politik, indem dieser Patentpool zur Lizenzierung offen an dritte Unternehmen gegeben wird, die sich daran beteiligen können, so dass in diesem Standardisierungsbereich die Patentrechte nicht als Hemmung eingesetzt werden. Es wird gesagt, gut, du darfst das auch benutzen und ich bekomme im Gegenzug eine Lizenzeinnahme. Dies ist im Bereich der Telekommunikation gerade bei Handys sehr stark der Fall, das ist auch der Fall bei der DVD-Technologie, also die Digital-Video-Disc-Technologie. Dementsprechend muss ich sagen, was diese Standards angeht, da würde ich zurückhaltend sein, im Patentrecht nun eine besondere Ausnahmesituation alleine für die Softwareschnittstellen vorzusehen, denn dann übergeht man alle anderen möglichen Schnittstellen, die auch existieren, und bislang hat dies eigentlich meiner Kenntnis nach nie zu größeren Problemen geführt. Vielen Dank.
Ihre Frage war, ob es befürwortende Stimmen gibt. Da würde ich ganz allgemein sagen: Der Bereich der Mikroökonomie, also Innovationsforschung, die von Betriebswirten gemacht wird, die haben überwiegend eine positive Auffassung zu dem Ganzen. Das liegt aus meiner Sicht daran, dass Sie natürlich das einzelunternehmerische Interesse bewerten müssen; wie mein Beispiel SAP zeigte, wäre es ja von diesem Einzelinteresse töricht, würde es sich anders verhalten Aber die Studie, die ich hier in meiner Stellungnahme zitiere von Herrn Lerner von der Harvard Business School, der das auch so sehen würde, belegt das auch ganz präzise mit Zahlen, um am Schluss aber zu einem "Aber" zu kommen; das "Aber" ist ein volkswirtschaftliches Argument. Sie sehen hier eine Kurve, das sind die Patente; Sie sehen einen dramatischen Anstieg in den letzten Jahren aller Patente, nicht nur Software. Daraus kann man schon auf eine bestimmte Dynamik schließen, aber es gibt sozusagen keinen Beweis dafür, dass die Ausgaben für Research usw. zugenommen haben; im Gegenteil, sie haben abgenommen. Und dieser Widerspruch zwischen einerseits der Dynamik, die sich überhaupt nicht bestreiten lässt, und andererseits der Tatsache, dass gesamtgesellschaftlich keine Innovation dazu gekommen ist, ist bisher nicht aufgelöst. In dem Sinne lässt sich die Frage nicht genauer beantworten.
Ein weiteres Problem ist, dass es wenige deutsche Zahlen gibt. Aus vielen Gründen ist man immer darauf angewiesen, amerikanische Zahlen zu benutzen. Frau Griefahn, Sie haben ja auch nach Zahlen gefragt. Leider habe ich jetzt die SAP-Zahlen nicht dabei, die sind in der Tendenz so, dass es auf dem USA-Markt gewaltige Patentanmeldungen von Japanern und Amerikanern, ganz wenige von Europäern und verschwindend wenige von Deutschen gibt. In einer Statistik über Softwarepatente in den USA für 1997, die ich jetzt vor mir liegen habe, ist etwa SAP mit null Patenten drin, obwohl sie schon damals einen Marktanteil von wahrscheinlich zwanzig Prozent hatten. Da ist also etwas offen, aber genauer kann ich das jetzt nicht klären. Die genauesten Zahlen kenne ich, wie gesagt, von der SAP, und da sieht man nur den deutlichen Unterschied, Europäer und Deutsche beteiligen sich nicht daran; aus welchen Gründen auch immer. Ich möchte die schwierigste Frage, die von Herrn Otto, zum Schluss beantworten. Ich glaube schon, als Wissenschaftler hat man es insofern einfacher, als man hier sagt, ich bin ja nur Wissenschaftler, Sie sind Politiker und müssen die praktischen Lösungen finden. Ich habe aber sowohl in meiner Stellungnahme wie sonst auch gesagt, man muss eine Strategie entwickeln, die verschiedene Optionen möglich macht. Ich bin mit anderen der Auffassung, dass das ganze Property-Rights-Regime verändert werden muss, aber wir leben ja in der Jetzt-Zeit. Da muss man praktische Lösungen finden, eine habe ich genannt. Das könnte ein Quelltextprivileg sein.
Jetzt zu Ihnen, Herr Otto, Sie haben das ja angesprochen. Ich glaube schon, das ist ein sehr großer Widerspruch. Ich habe auch mit dem Verantwortlichen von SAP lange über diesen Widerspruch geredet. Ich persönlich würde sagen, das riecht danach, dass die Deutschen und die Europäer einen eigenen Weg finden müssen. Das ist auch schwer genug. Ich würde meinen, dass dieser eigene Weg jedenfalls im Bereich von OpenSource denkbar und auch ökonomisch sinnvoll ist. Ich würde die Frage im Augenblick mit diesem Hinweis noch einmal zurückstellen. Wie ich in der Stellungnahme schon gesagt habe, glaube ich, es handelt sich hier um das schwierigste Problem des ganzen Bereichs überhaupt. Als Politiker würde man normalerweise sagen: Da muss ich eine Paketlösung haben. Wenn ich im Softwarebereich etwas durchsetzen will, muss ich in anderen Bereichen vielleicht zurückgehen, das ist ganz, ganz schwierig, weil es die deutsch-amerikanischen Wirtschaftsbeziehungen oder die europäisch-amerikanischen betrifft, da bin ich nicht der Kompetenteste. Gut, das war es eigentlich soweit.
Besonderheiten von Software, die Frage von Herrn Kelber. Natürlich gibt es Eigenschaften von Software, die es eben so schwierig machen, sie zu bewerten. Software, das sind Texte, aber diese Texte funktionieren; Sie kaufen einen Text, eine Software, im Laden, Sie kaufen ihn aber nicht, weil Sie ihn wie einen Text von Goethe lesen wollen, sondern weil Sie wollen, dass er eine Funktionalität hat. Und das ist der große Unterschied zu allen anderen Techniken, die es bisher gegeben hat und nach meiner Meinung auch die Schwierigkeit. Das gleiche können Sie sowohl als Hardware wie als Software realisieren, prinzipiell jedenfalls. Weil das so ist, ist es bisher nicht gelungen, sie einerseits in die Technik oder ins Geistige einzuordnen. Man schwimmt immer hin und her, und die Gerichte haben im Grunde das gemacht, was der Markt wollte. Sie sind an einem Punkt angekommen, den ich vorhin genannt habe bei Herrn Melullis, wo er sagt, wenn wir einen bestimmten Weg weiter gehen, da stoßen wir gegen eine Wand. Aber präzise begründen kann auch er das nicht. Nur, es gibt diesen Punkt, den wir nie erreichen dürfen.
In diesem Kontext hier möchte ich vor allem auf Netzwerkeffekte eingehen, jetzt ohne Fachwort, also, bei Software kennt man das: Je mehr beispielsweise Microsoft Office benutzen, desto mehr andere müssen das auch benutzen usw. Über Standards haben wir schon gesprochen. Herr Siepmann hat auch schon verhältnismäßig geringe Markteintrittsbarrieren anklingen lassen. Spezifisch bezogen auf OpenSource wurden auch sehr große Asymmetrien angesprochen bezüglich Möglichkeiten, Patentrechtsverletzungen zu beurteilen oder festzustellen, also, asymmetrische Verhandlungspositionen, wenn es darum geht, Portfoliokreuzlizenzierungen durchzuführen. Das sind spezifische Effekte, die auf diese Branche zutreffen, teils gilt das auch für andere Branchen. Und da muss man eben gucken. Und hier, im Fall von Software, spricht also die Mehrheit dieser theoretischen Überlegungen eher für ein möglichst schwaches Schutzrecht, damit man diese Nachteile, die durch diese Schutzrechte entstehen, möglichst gering hält, weil man die Vorteile für nicht so überwiegend groß einschätzt. Wenn Sie jetzt die empirische Frage stellen - also, wie gesagt, ich bin Theoretiker, ich möchte nicht die eine oder andere Position vertreten, ich bin da eigentlich hoffentlich vollkommen neutral. Ich habe alle möglichen Studien gesucht, und natürlich hätte ich gerne Studien "pro" gesehen. Vielleicht, wenn ich eine ethologische Stellung gehabt hätte, hätte ich sagen können, die Studie ist falsch, weil die das falsch gemacht haben. Aber es ist mir leider nicht gelungen, irgendein halbwegs seriöses Papier dieser Art zu finden, auch nicht bei Lerner, Joffe im Bereich Harvard/MIT auf dem amerikanischen Markt. Ich habe auch gerade gestern bei Kollegen im ZDW in Mannheim jüngste Untersuchungen gesehen, die Patente betrachtet haben in Deutschland, mit deutschlandspezifischen Zahlen, allerdings auch in einem sehr vorläufigen Stadium. Es ist extrem schwierig, im Hochtechnologiebereich, wo die Entwicklungszeiten sehr gering sind, festzustellen, dass Patente die Anreize in diese gesellschaftlich wünschenswerte Richtung lenken. Ich will nicht sagen, dass es beweist, dass die Patente da nicht gut sind. Es gibt keine Evidenz. Und wenn wir die Frage hier stellen, wollen wir von einem Status quo in eine bestimmte Richtung gehen, dann muss ich als Theoretiker sagen, bevor man diesen Schritt macht, muss man mir doch irgendwie halbwegs belegen, dass das sinnvoll ist. Wenn ich mir dann theoretisch im Stübchen überlege, das klingt nicht so schlau, und alle empirischen Untersuchungen sagen entweder, das ist nicht schlau, es führt zu den falschen Effekten, oder sie sagen, es wäre zwar schön, das zu belegen, weil wir dafür bezahlt wurden, aber es gelingt uns leider nicht zu belegen, dass die Anreize in die Richtung gehen, dann kann ich das nicht ändern. Ich würde sehr gerne da Studien zitieren.
Bezüglich kleiner und mittelständischer Unternehmen gilt: die Studien, die ich diesbezüglich kenne, sind einerseits von dem UK Economic and Social Research Council, da gab es eine riesig angelegte Serie von zwanzig, dreißig Studien mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Mio. Pfund, wo man untersucht hat, wie KMU in England, Deutschland und Amerika Patente verwenden. Und da ist man zum Schluss gekommen, dass es - natürlich, wie ich vorhin betont habe - Sektoren gibt, die das benutzen. Ich will auch nicht bestreiten, dass es KMU gibt, die Patente benutzen, aber der überwiegend große Anteil von KMU in dem Technologiesektor benutzt Patente nicht, weil er bessere Schutzmechanismen hat. Und diese Schutzmechanismen sind, schneller auf dem Markt zu sein, schneller als die Konkurrenz zu sein. Sie haben Angst, dass sie mit einer Patentanmeldung Informationen preisgeben, sprich, sie arbeiten mit Betriebsgeheimnissen, sie arbeiten mit anderen Mitteln. Auch da kann ich nicht irgendwie drüber hinweg wischen, das sind Studien, die nicht ich gemacht habe, die ich als Theoretiker einfach hinnehmen muss. Und wenn ich da die Frage betrachte, soll man von dem Status quo in diese Richtung gehen, muss ich sagen, ich kenne nichts, was dafür spricht.
Wenn ich vielleicht noch einen Punkt ansprechen darf. Über Anzahl von Patenten nachzudenken ist auch falsch. Ein Großteil der Patente, die angemeldet werden, wird nachher wirtschaftlich nicht verwendet. Dass die Anzahl ansteigt, sagt eigentlich noch gar nichts darüber, ob es gesamtwirtschaftlich wünschenswert ist, diese Dinger zu haben. Es können sehr wohl auch einfach Sperrpatente sein, wo man so sein Portfolio absichert und sie in einem strategischen Umfeld benutzt, zwischen Betrieben. Und das ist natürlich sehr wohl sinnvoll aus Sicht einer SAP in Amerika, ihre Interessen mit Patentportfolios abzusichern, weil sie dies brauchen, um Verhandlungen in Amerika zu führen. Aber wenn es dann aus Sicht der Unternehmung sinnvoll ist, heißt es noch lange nicht, dass diese Institution sinnvoll ist.
(Président Herzlichen Dank. Frau Bremer, bitte, die Frage vom Kollegen Kelber.)
Jetzt möchte ich ganz konkret auf die Frage von Herrn Kelber eingehen. Das ist in der Tat eine Frage, die vermutlich viele beschäftigt und die auch interessant ist. Ich möchte die jetzt einmal ein bisschen einkreisen und zwar dahingehend, dass es mit Sicherheit Konsens bei uns im Verband ist, dass es kein Recht sui generis für den Patentschutz geben soll. Des Weiteren ist es auch Konsens, dass wir das Patentrecht hier nicht radikal abschaffen wollen. Es wird keine OpenSource-Bewegung aus dem Verband heraus geben; da stehen auch alle im Unternehmen dahinter. Die komplementäre Wirkung von Urheberrecht und Patentrecht wird auch von den Unternehmen, die bei uns vertreten sind, durchaus als sinnvoll erachtet. Wir brauchen hier schon einen Mittelweg, weil wir natürlich die Entwicklung in den USA haben und nicht weil es europäische und US-amerikanische Unternehmen gibt, sondern einfach, weil wir hier global wirken. Das heißt also, auch ein kleines Unternehmen, das hier in Deutschland ansässig ist, muss sich ja mit dem internationalen Markt und damit auch mit den USA auseinandersetzen und hat deswegen auch ein Interesse, dass die Diskrepanz nicht so groß ist. Von daher gibt es keine Abwendung von einem kompletten Patentsystem. Von daher kann ich im Moment die ein bisschen globale Aussage machen, dass der Status quo im Moment nicht das Schlechteste ist. Wenn man sich allerdings dann mit solchen Detailfragen, wie sie von Herrn Dr. Mayer angesprochen worden sind, befasst - soll man den Quellcode offen legen, wie sieht es mit den Schnittstellen aus - dann muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen, da sind wir noch am Anfang. Das sind Ideen, die aufkommen und die wir auch dann hier einmal zwischen - ich nenne es jetzt einmal etwas platt - groß und klein abwägen müssen, damit man hier einen Mittelweg findet, an dem hier sicherlich alle Interesse haben.
Zu anderen Fragen zum Monopol. Herr Dr. Schiuma hat sicherlich Recht: Wenn jemand eine Schnittstelle hat, die nur von fünf Leuten eingesetzt wird und er Patente geltend macht, dann kommt er mit seiner Schnittstelle nicht weit. Aber wenn jetzt beispielsweise ein Verfahren zur Erstellung eines MS-Word-Dokumentes patentiert werden würde, dann kann das sehr wohl sehr starke Auswirkungen haben. Es ist ja gerade so, dass diejenigen, die Patente auf Schnittstellen haben, nicht so blöd sein werden, sie dann einzusetzen, wenn sie sich ihrer Chancen damit selbst berauben, sondern sie werden die Patente dann einsetzen, wenn die Schnittstelle so verbreitet ist, dass praktisch keiner mehr zurück kann.
Ich muss jetzt einmal meine Liste durchgehen, es wurde noch zur Internationalisierung gefragt. Die Grundfrage, die ich hier stellen würde, ist die: Haben wir die Möglichkeit, eine andere Wirtschaftspolitik zu machen als die USA? Wenn man sagt, nein, die haben wir sowieso nicht, dann brauchen wir uns nicht weiter darüber zu unterhalten, dann können wir alle nach Hause gehen. Wenn wir die Möglichkeit haben, eine andere Wirtschaftspolitik oder ein anderes Wettbewerbsrecht zu machen als in den USA, dann sollten wir die auch nutzen. Es ist nichts Besonderes, zwar nicht unbedingt wünschenswert, aber nichts Besonderes, dass es verschiedenes Recht in verschiedenen Staaten gibt. Gerade wenn Sie sich das US-amerikanische Recht ansehen: Wenn Sie etwas einführen gibt es so viele Bestimmungen in den Vereinigten Staaten und auch in anderen Ländern, was Sie einführen dürfen und was nicht, die Sie alle beachten müssen; Exportbestimmungen müssen Sie in jedem Land beachten, da kommt es auch nicht mehr darauf an.
Zu den USA ist noch etwas sehr Wichtiges zu sagen: Es gibt bis jetzt keine höchstrichterliche Entscheidung zu dieser Frage der Patentierbarkeit von gedanklichen Konzepten - ich verwende gerne die Bezeichnung "Patentierbarkeit von gedanklichen Konzepten", weil es meiner Ansicht nach darum geht und nicht nur um Software. Nehmen wir einmal an, wir entscheiden uns hier in Europa für Softwarepatente und der Supreme Court in den Vereinigten Staaten sagt, nein, nein, das wollen wir doch nicht. Dann haben wir wieder eine inhaltliche Situation und können anschließend wieder hier sitzen und uns unterhalten, ob wir denn die Situation in der anderen Richtung an die USA anpassen. Ich glaube, der beste Ansatzpunkt ist, eine vernünftige europäische Lösung zu finden und nicht immer den USA hinterher zu rennen. Im Übrigen ist es sehr gut möglich, dass, wenn man sich in Europa gegen Softwarepatente oder gegen Patente auf gedankliche Konzepte entscheidet, die Vereinigten Staaten in der Richtung auch anschließend zurückgehen; dort gibt es ja auch Bewegungen dagegen, sehr starke Bewegungen, z. B. auch gerade im Verbraucherbereich, die sagen, das macht nur die Produkte teurer, sonst bringt es nichts. Es ist also nicht gesagt, dass wir damit auf Dauer gesehen eine uneinheitliche Position haben. Aber in Einem können wir uns sicher sein: Wenn wir jetzt Softwarepatente rechtlich sanktionieren, d.h. festlegen, dass das möglich ist, dann haben wir Eigentumspositionen geschaffen, die dann in den nächsten zwanzig Jahren jedenfalls nicht mehr zu beseitigen sind. Da sollten wir sehr vorsichtig sein.
Ich meine, wenn wir jetzt sagen, die Rechtslage ist unklar und wir stellen jetzt in Europa fest, Software oder gedankliche Konzepte sind patentierbar, vielleicht mit der einen oder anderen Ausnahme, dann haben diejenigen, die Patente erwerben, mit Sicherheit Rechtspositionen, und zwar durch Art. 14 GG geschützte Rechtspositionen. In der Position, in der wir uns jetzt befinden, in der man Ende der siebziger Jahre der Ansicht war, dass Software nicht patentierbar sei und dies nur der Gesetzgeber ändern könne - das hat ganz konkret Herr Gert Kolle in einem Aufsatz gesagt - kann man sich durchaus auf den Standpunkt stellen und sagen: Das waren bedauerliche Fehlentscheidungen, die meisten dieser Softwarepatente sind wegen mangelnder Erfindungshöhe, Neuheit und allen möglichen Gründen sowieso nichtig und die paar anderen deswegen, weil es keine technischen Leistungen sind. Da hat man keine sehr großen Probleme damit.
Ein Wort zur SAP. SAP ist jetzt in einer anderen Situation. Das muss man sehen, sie waren früher ein aufstrebendes Unternehmen, und jetzt wollen sie sich gegen kleine Unternehmen schützen, die auch aufstreben wollen. Das ist jetzt der Punkt, weshalb sie anfangen, Patente zu sammeln.