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Europarl 2003/03/12: McCarthy-Bericht and Änderungsvorschläge

Wir möchten Sie gerne zu einer Diskussion über das Richtlinienprojekt der EU am Mittwoch, den 12. März um 15.00-16.30 in Straßburg / Europa-Parlament / Louise-Weiss-Gebäude / Raum S 2.3 einladen.

Zeit und Ort

Mittwoch 2003/03/12 15.00-16.30 Straßburg LoW S2.3

Einladung

Sehr geehrte Parlamentarier,

Ihnen liegt der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie "über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" vor. Der Vorschlag sieht vor, dass abstrakte Regeln, Grundsätze und Probleme das Eigentum eines Patent-Anmelders werden können, sofern sie auf einer universellen Rechenmaschine (einem Computer) "implementiert" werden. Damit sind Sie der erste Gesetzgeber der Welt, der entscheiden muss, ob die Anwendung solcher abstrakter Regeln, Grundsätze und Probleme in ihrer allgemeinsten und heute einzig relevanten Form anderen verboten werden kann. Das Europäische Patentamt hat bereits mehr als 30000 solche Patente seit 1986 erteilt. Frau McCarthy fordert Sie nun auf, diesen Patenten die fehlende gesetzliche Grundlage nachzuliefern, so dass nationale Gerichte sie nicht mehr für nichtig oder unanwendbar erklären können.

Wir möchten Sie gerne zu einer Diskussion über das Richtlinienprojekt der EU am Mittwoch, den 12. März um 15.00-16.30 in Straßburg / Europa-Parlament / Louise-Weiss-Gebäude / Raum S 2.3 sowie zu weiteren monatlichen Treffen einladen.

Zweck des Treffens ist ein Gedankenaustausch im Hinblick auf die bevorstehende Diskussion im Rechtsausschuss (JURI) am 17. März. Wir werden gemeinsam den

McCarthy-Bericht
analysieren und den
Vorschlag der Europäischen Kommission mit Änderungsvorschlägen
von CULT, ITRE und FFII/Eurolinux besprechen. Unter
http://swpat.ffii.org/termine/2003/europarl/index.de.html
finden Sie weitere Angaben über dieses und spätere geplante Treffen.

Wir hoffen, Sie bald zu treffen und danken für Ihr Interesse an der Freiheit und Produktivität der europäischen Bürger und Unternehmen im Informationszeitalter.

Mit freundlichen Grüßen

Zu diskutierende Themen

Einschlägige Lektüre

->Bitkom-Umfrage: 60% gegen erweiterte Patentierbarkeit
Wie EICTA seinen Vertretungsanspruch auf fehlgedeutete Antworten zu irreführenden Fragen stützt
->McCarthy 2003-02-19: Vorschlag für Geänderte Softwarepatent-Richtlinie
Arlene McCarthy, Abgeordnete der Britischen Arbeiterpartei (Labor) im Europäischen Parlament und Berichterstatterin über die Softwarepatent-Richtlinie, schlägt dem Europäischen Parlament vor, den Entwurf der Europäischen Kommission (und der BSA, daher auch EGK/BSA-Entwurf genannt) mit geringfügigen Änderungen zu verabschieden. McCarthy bekräftigt die patentfreudige Argumentation des EGK/BSA-Entwurfs und übergeht oder entstellt die Argumente der Kritiker. Selbst die vom Europäischen Parlament und anderen EU-Institutionen eingeholten ökonomischen und rechtliche Gutachten finden keine Berücksichtigung. McCarthys ökonomische Argumentation erschöpft sich in unbelegten Suggestionen, wie etwa dass große Telekommunikationsfirmen ihre wertvolle Forschungsarbeit nur mit Patenten finanzieren können, dass kleinere Unternehmen europäische Patente brauchen, um in den USA konkurrieren zu können, dass Patente "offensichtlich" benötigt werden, um den Transfer von Arbeitsplätzen aus Europa in Billiglohnländer abzusichern. Wo McCarthy von "comuter-implementierten Erfindungen" spricht, meint sie Computerprogramme [ im Kontext von Patentansprüchen ]. Diese "gehören ihrem ureigensten Wesen nach zu einem Gebiet der Technik". McCarthy fordert, dass "unversöhnliche Konflikte mit dem Europäischen Patentamt vermieden" werden müssen. McCarthy will "der Patentierbarkeit klare Grenzen setzen" und zugleich "sterile Diskussionen über technische Effekte and Ausschlüsse von der Patentierbarkeit" vermeiden. Sie löst diesen Zielkonflikt auf, indem sie fordert, dass alle nützlichen Ideen, einschließlich "erfinderische Geschäftsmethoden" patentierbar sein müssen. Als einziges Kriterium verbleibt der Wunsch, dass Patente "nur für ehrlich gemeinte Erfindungen (bona fide inventions) erteilt werden sollen". McCarthy schlägt vor, das Europäische Patentamt (EPA) als höchsten Regulator der Patentierbarkeit anzuerkennen und die von einigen wenigen einflussreichen Leuten am EPA getroffenen Entscheidungen unumkehrbar und europaweit verbindlich zu machen.
->Änderungsvorschläge zur Softwarepatentrichtlinie der EU
Am 2002-02-20 schlug die Europäische Kommission vor, Comptuterprogramme als patentierbare Erfindungen zu betrachten und es sehr schwer zu machen, eine Patentanmeldung auf einen Algorithmus oder eine logische Funktionalität, einschließlich Geschäftsmodell, abzulehnen, sofern diese in den typischen Begriffen der Informatik (e.g. Rechner, Ein- und Ausgabe, Speicher, Datenbank etc) beansprucht wird. Wir haben einen Gegenvorschlag ausgearbeitet, der die Freiheit des rechnergestützten Denkens, Rechnens, Organisierens und Formulierens und das urheberrechtliche Eigentum der Software-Autoren wahrt und zugleich die Patentierbarkeit von technischen Erfindungen (Problemlösung durch Einsatz beherrschbarer Naturkräfte) bekräftigt, wie sie im Europäischen Patentübereinkommen (EPÜ), dem TRIPs-Abkommen und in mustergültigen Kommentaren und Lehrbüchern des Patentrechts zum Ausdruck kommt. Dieser Gegenvorschlag erfährt die Unterstützung zahlreicher maßgeblicher Akteure in den Bereich Software, Wirtschaftswissenschaften, Politik und Recht.



[ Softwarepatent-Diskussionen im und am Europäischen Parlament 2003 | 2003/09 EP: Entscheidung über Softwarepatent-Richtlinie | 2003/08/25 BXL: Änderungsanträge zum Softwarepatent-Richtlinienvorschlag | 2003/07/01-2 STB: Änderungsanträge zum Softwarepatent-Richtlinienvorschlag | 2003/06 Europarl-Treffen über Softwarepatente | 2003/05/07-08 BXL: Softwarepatente: Von Juristischen Wortspielen zur Ökonomischen Wirklichkeit | 2003/04/08 STB: Softpat Directive and Europe's Legal Structure | Europarl 2003/03/12: McCarthy-Bericht and Änderungsvorschläge ]

http://swpat.ffii.org/termine/2003/europarl/03/index.de.html
© 2003/09/18 (2002/01/02) Arbeitsgruppe