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Der oberste blaue Anzug dirigierte die Präsentation von sieben Patenten, die nach IBM's Behauptung verletzt wurden. Das prominenteste darunter war IBM's berüchtigtes "Fette-Linien-Patent": Um eine dünne Linie auf einem Computerbildschirm zu einer breiten Linie zu machen, geht man von den Enden der dünnen Linie jeweils die gleiche Strecke aufwärts und abwärts und verbindet dann die vier Punkte. Sie haben diese Technik zur Umwandlung einer Linie in ein Rechteck vermutlich im Geometrieunterricht der siebten Klasse gelernt, und zweifellos glauben sie, sie sei von Euklid oder irgendeinem 3000 Jahre alten Denker erfunden worden. Die Prüfer der US-Patentbehörde waren anderer Ansicht und erteilten IBM ein Patent für das Verfahren.
Nach IBMs Präsentation waren wir dran. Unter den unbewegten Augen der Big-Blue-Truppe begaben sich meine Kollegen -- von denen jeder einzelne sowohl einen Ingenieurs- wie einen juristischen Abschluß hatte -- an die Tafel und illustrierten, sezierten und zerstörten methodisch IBM's Behauptungen. Wir sagten "Sie machen wohl Witze!" und "Sie sollten sich schämen." Aber das IBM Team zeigte keine Emotion - bis auf unverhohlene Indifferenz. Voller Zuversicht kamen wir zu unserer Schlußfolgerung: Nur eins der sieben IBM-Patente würde vor Gericht als gültig anerkannt werden und selbst bei diesem würde kein rational denkendes Gericht eine Verletzung durch Suns Technologie feststellen.
Ein peinliches Schweigen folgte. Die blauen Anzüge berieten sich nicht einmal untereinander. Sie saßen nur da, versteinert. Schließlich antwortete der oberste blaue Anzug. "OK," sagte er, "vielleicht verletzen sie diese sieben Patente nicht. Aber wir haben 10.000 US-Patente. Wollen Sie wirklich, dass wir nach Armonk[IBM-Hauptquartier in New York] zurückgehen und sieben Patente finden, die Sie tatsächlich verletzen? Oder wollen Sie es sich leicht machen und uns einfach 20 Millionen Dollar zahlen?" Sun verhandelte ein kleines bißchen, dann wurde IBM ein Scheck ausgestellt, und die blauen Anzüge zogen weiter zur nächsten Firma auf Ihrer Abschußliste.
In Amerikas Wirtschaft wiederholen sich Beutezüge dieser Art jede Woche. Das Patent als Anreiz für Erfindungen hat schon lange Platz gemacht für das Patent als Instrument zum unverblümten Abwürgen von Innovation.
Reale Geräte sind nicht so vorhersagbar, weil physikalische Gegenstände ihre Eigenheiten haben. Wenn ein Programm sagt, es zähle die Zahlen von eins bis tausend, dann wird es genau das tun. Wenn man so einen Zähler als Maschine zusammenbaut, kann es sein, daß ein Riemen verrutscht und die Zahl 58 zweimal gezählt wird oder daß draußen ein LKW vorbeifährt und 572 übersprungen wird. Diese Probleme machen es sehr schwierig, zuverlässige Maschinen zu entwerfen.
Wenn wir Programmierer eine while-Schleife innerhalb einer if-Bedingung verwenden, müssen wir uns keine Gedanken darüber machen, ob die while-Schleife solange durchlaufen wird, daß die if-Bedingung durchbrennt oder daß sie gegen die if-Bedingung stößt und sie abnutzt. Wir müssen uns keine Sorgen machen, daß sie bei der falschen Geschwindigkeit vibriert und das if in Resonanz gerät und zerbricht. Wir müssen nicht daran denken, wie man einen kaputten Befehl ersetzen könnte. Oder ob das if genügend Strom an das while liefern kann ohne einen Spannungsabfall zu erzeugen. Es gibt viele Schwierigkeiten beim Hardware-Design, mit denen wir uns nicht herumschlagen müssen.
Die Folge ist, daß Software pro Bestandteil viel einfacher zu entwerfen ist als Hardware. Das ist der Grund, weshalb Designer heute wo immer möglich Software statt Hardware benutzen. Das ist auch der Grund, weshalb selbst kleine Teams von nur wenigen Leuten oft Programme von gewaltiger Komplexität entwickeln.
Gelegentlich fragen mich naive Menschen: "Wenn Dein Programm innovativ ist, wirst Du dann nicht ein Patent beantragen?" Diese Frage geht davon aus, daß ein Produkt mit einem Patent einhergeht.
In manchen Branchen, wie z.B. der pharmazeutischen Industrie, funktionieren Patente oft auf diese Weise. Software stellt das andere Extrem dar: ein typisches Patent deckt viele unterschiedliche Programme ab und selbst ein innovatives Programm verletzt mit großer Wahrscheinlichkeit viele Patente.
Das liegt daran, daß umfangreiche Programme eine große Zahl verschiedener Techniken kombinieren und viele Features implementieren müssen. Selbst wenn einige davon neue Erfindungen sind, bleiben viele übrig, die es nicht sind. Alle Techniken und Features, die noch keine zwanzig Jahre alt sind, sind mit großer Wahrscheinlichkeit schon von jemand anderem patentiert worden. Ob sie es wirklich sind, ist reine Glückssache.
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Ich habe erläutert, inwiefern Patente der Fortschritt behindern. Befördern sie ihn auch?
Patente ermuntern möglicherweise einige Leute, nach neuen, patentierbaren Ideen zu suchen. Das ist keine große Hilfe, da wir auch ohne Patente viel Innovation hatten. (Man braucht nur die Zeitschriften und Anzeigen von 1980 anzuschauen, um das zu sehen.) Neue Ideen sind nicht der begrenzende Faktor in unserem Feld. Im Software-Bereich besteht die schwierige Aufgabe im Entwickeln großer Systeme.
Leute, die Systeme entwickeln haben ab und zu neue Ideen. Natürlich verwenden sie diese Ideen. Bevor es Software-Patente gab, veröffentlichten sie die Ideen auch -- der Anerkennung wegen. So lange viel Software entwickelt wird, werden wir einen steten Strom neuer veröffentlichter Ideen haben.
Das Patent-System behindert die Entwicklung. Es führt dazu, daß wir bei jeder Design-Entscheidung fragen: "Werden wir verklagt werden?" Und die Antwort ist Glückssache. Das führt zu kostspieligerer und zu weniger Entwicklung.
Wenn weniger Software entwickelt wird, werden Programmierer dabei weniger Ideen haben. Patente können also die Zahl der patentierbaren Ideen, die veröffentlicht werden, reduzieren.
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Vor zehn Jahren hat die Software-Branche ohne Patente funktioniert. Ohne Patente sind solche Innovationen wie Fenster, virtuelle Realität, Tabellenkalkulation oder Netzwerke produziert worden. Und eben weil es keine Patente gab, konnten Programmierer Software entwickeln, die diese Innovationen benutzte.
Wir haben nicht um die Veränderung gebeten, die uns oktroyiert wurde. Es gibt keinen Zweifel, daß Software-Patente uns die Hände binden. Wenn es kein klares und lebenswichtiges Bedürfnis der Öffentlichkeit gibt, uns in Bürokratie zu verstricken, dann bindet uns los und laßt und zurück an die Arbeit gehen!
Die amerikanische Erfahrung mit Softwarepatenten ist katastrophal. Bevor man sie nachahmt, sollte man daran denken, die Amerikaner von ihrem System abzubringen.
Dazu müsste man eine Lobbygruppe organisieren, die bei den großen amerikanischen Firmen vorstellig wird.
Die europäischen Softwarefirmen leben lieber mit der Notwendigkeit, ständig ihre Produkte verbessern zu müssen, als mit der Notwendigkeit, ständig Patente anmelden, Wettbewerber verklagen und sich selbst wegen möglicher unbeabsichtigter Patentverletzungen ängstigen zu müssen.
Das Problem der Freien Software ist ein orthogonales Problem (ein anderer Schauplatz). Es wäre durchaus denkbar, freie Software zu schreiben und vor ihrer Veröffentlichung Patente anzumelden, um so ein undurchdringliches Gestrüpp rechtlicher Probleme zu erzeugen.
Das Argument, dass Software-Neugründer (IT-Startups) ohne Patente nicht an Risikokapital herankämen, ist eine Lüge. Ich habe noch nie solche Fälle kennengelernt.
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The time and money we spend on patent filings, prosecution, and maintenance, litigation and licensing could be better spent on product development and research leading to more innovation. But we are filing hundreds of patents each year for reasons unrelated to promoting or protecting innovation.
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Moreover, stockpiling patents does not really solve the problem of unintentional patent infringement through independent development. If we are accused of infringement by a patent holder who does not make and sell products, or who sells in much smaller volume than we do, our patents do not have sufficient value to the other party to deter a lawsuit or reduce the amount of money demanded by the other company. Thus, rather than rewarding innovation, the patent system penalizes innovative companies who successfully bring new products to the marketplace and it subsidizes or rewards those who fail to do so.
Our business and results of operations will be harmed if we are unable to acquire licenses for third party technologies on reasonable terms.
We remain dependent in part on third party license agreements which enable us to use third party technology to develop or produce our products. However, we cannot be certain that any such licenses will be available to us on commercially reasonably terms, if at all.
In sum, largely because the current patent system is poorly fashioned for the software design tool industry, the industry has evolved to minimize the impact that patents have on competition and has relied on other more market-oriented drivers of innovation. I believe this is a missed opportunity for accelerating technological and economic growth in the industry.
I recently took one of my lead developers, a gentleman who's widely considered a leader in his field -- he sits on both the MPEG and the ITU committees, is deeply involved with the entire intellectual property landscape around digital video -- and asked him to evaluate a particular patent that we've been hearing about in the marketplace.
We did a quick search on the USPTO website, which by the way is very useful, and uncovered no less than 120 patents that claim to be within the general scope of this particular patent, which was widely cited.
The poor guy spent the better part of five days examining all these different patents and came back to me saying, "I haven't the slightest idea whether or not we infringe on these patents, and frankly, they all seem to infringe on one another."
The end result being that I have no idea whether my product infringes on upwards of 120 different patents, all of which are held by large companies who could sue me without thinking about it.
The end result, much like Borland, I have now issued a directive that we reallocate roughly 20 to 35 percent of our developer's resources and sign on two separate law firms to increase our patent portfolio to be able to engage in the patent spew conflict. I think the concept here would be called saber rattling. I need to be able to say, "Yeah, I've got that patented too, so go away and leave me alone."
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For example, when we at Adobe founded a company on the concept of software to revolutionize the world of printing, we believed that there was no possibility of patenting our work. That belief did not stop us from creating that software, nor did it deter the savvy venture capitalists who helped us with the early investment. We have done very well despite our having no patents on our original work.
On the other hand, the emergence in recent years of patents on software has hurt Adobe and the industry. A "patent litigation tax" is one impediment to our financial health that our industry can ill-afford. Resources that could have been used to further innovation have been diverted to the patent problem. Engineers and scientists such as myself who could have been creating new software instead are working on analyzing patents, applying for patents and preparing defenses. Revenues are being sunk into legal costs instead of into research and development. It is clear to me that the Constitutional mandate to promote progress in the useful arts is not served by the issuance of patents on software.
There are patents that come out today with hundreds of claims, unintelligible to almost anyone except the people who drew them. And yet, people who violate them jeopardize sometimes a lifetime of investment or their division or their product. That system doesn't work well to spur innovation or carry out the constitutional mandate.
Indeed, for those of you who were here this morning and listened to the people in the software industry talk about how threatening this is to their businesses, as I see it, patents today are often entrenching the established at the expense of allowing the newcomer to come in. I question today whether a Steve Jobs could start an Apple or a Bill Gates could start a Microsoft in view of the web and thicket of patents that is out there.
Das Patentrecht bietet Erfindern ein ausschließliches Recht an einer neuen Technologie im Austausch für die Veröffentlichung der Technologie. Das ist in Branchen wie der Software-Entwicklung nicht angemessen, in der Innovation sehr schnell erfolgt, mit geringem Kapitaleinsatz möglich ist und oft aus kreativer Kombination bekannter Techniken besteht.
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Leider ist Oracle dazu gezwungen, sich im Rahmen einer defensiven Strategie durch das selektive Beantragen solcher Patente zu schützen, die die besten Aussichten für gegenseitige Lizenzabkommen mit Unternehmen, die uns Patentverletzungen vorwerfen, bieten.
The fundamental question is: Do we want to permit the monopoly possession of everything that works like logical intellectual processes. I hope not.
The mind has always been sacrosanct. The claim that intellectual processes and logical procedures (that do not primarily manipulate devices) can be possessed and monopolized extends greed and avarice much too far. Algorithmic intellectual processes must remain unpatentable -- even when represented by binary coding in a computer; even when executed by the successor to the calculator.
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What frightens and infuriates so many of us about software patents is that they seek to monopolize our intellectual processes when their representation and performance is aided by a machine.
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Everything that is represented or performed by software is first a completely-detailed algorithmic intellectual process. There are no exceptions, other than by error.
Thus, I respectfully object to the title for these hearings -- "Software-Related Inventions" -- since you are not primarily concerned with gadgets that are controlled by software. The title illustrates an inappropriate and seriously-misleading bias. In fact, in more than a quarter-century as a computer professional and observer and writer in this industry, I don't recall ever hearing or reading such a phrase -- except in the context of legalistic claims for monopoly, where the claimants were trying to twist the tradition of patenting devices in order to monopolize the execution of intellectual processes.
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There is absolutely no evidence, whatsoever -- not a single iota -- that software patents have promoted or will promote progress.
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The company for which I am speaking, Autodesk, holds some number of software patents and has applied for others -- which, of course, remain secret under current U.S. law. However, all are defensive -- an infuriating waste of our technical talent and financial resources, made necessary only by the lawyer's invention of software patents.
Autodesk has faced at least 17 baseless patent claims made against it and has spent over a million dollars defending itself, with millions more certain to pour down the bottomless patent pit unless we halt this debacle. Fortunately -- unlike smaller software producers -- we have the financial and technical resources to rebuff such claims. We rebutted all but one of the claims, even before the patent-holders could file frivolous law-suits, and will litigate the remaining claim to conclusion. Note that your Office has issued at least 16 patents that we have successfully rebutted, and we never paid a penny in these attempted extortions that your Office assisted.
But it was an enormous waste of resources that could have better been invested in useful innovation. These unending baseless claims benefit patent lawyers, but they certainly do not promote progress.
[...]
We offer two recommendations, the second having twelve parts -- so to speak, the 12 Apostles of Redress:
FIRST: Issue a finding that software, as I have defined it, implements intellectual processes that have no physical incarnation; processes that are exclusively analytical, intellectual, logical and algorithmic in nature. Use this finding plus the clearly-stated Constitutional intent, to declare that the Patent Office acted in error when it granted software patents. Declare that software patents monopolize intellectual and algorithmic processes, and also fail to fulfill the Constitutional mandate to promote progress -- that in fact, they clearly threaten it.
[...]
SECOND: Until -- and only until -- software patents are definitively prohibited, reject or at least freeze all such applications that have not yet been granted, pending conclusive action on all of the following twelve recommendations:
REDRESS SERIOUS ERRORS OF PREVIOUS ADMINISTRATIONS: Issue a finding that there have been extensive and serious errors of judgment in a large percentage of software patents granted in the past, and immediately recall all software patents for re-review and possible revocation.
[...]
Let us stand on each others' shoulders, rather than on each others' toes.
[...]
The period of patent protection, 17 years, no longer makes sense in an era when an entire generation of technology passes within a few years.
[...]
If some future litigant is successful in upholding rights to one of these "bad" patents, it will require expensive and time-consuming litigation, whose outcome is frankly uncertain, to defend the rights of creators which should never have been challenged in the first place.
The fact is, technical people are better off not looking at patents. If you don't know what they cover and where they are, you won't be knowingly infringing on them. If somebody sues you, you change the algorithm or you just hire a hit-man to whack the stupid git.
Do you believe a corporation should have the right to control what computer programs I can write and publish?
Zweifellos noch nicht.
In Wirklichkeit sind die Gesetzesregeln des Übereinkommens und der nationalen Gesetze klar: Sie fordern unmissverständlich die Nicht-Patentierbarkeit von Software. Das Spiel, das heute gespielt wird, besteht darin, in einer oder der anderen Weise diese Regeln zu verdrehen, z.B. indem man sich, wie oben beschrieben, die Gesamtheit aus Hardware und Software als eine virtuelle Maschine denkt, die (künftig ...) patentierbar sein könnte. Unter dieser Voraussetzung kann man dann patentrechtlich argumentieren. Die auf diese Weise auf dem einen oder anderen Wege erhältlichen Patente haben allerdings nur denjenigen Wert, den man ihnen beimisst --- oder der sich durch einen Konsens ergibt, dieser Frage nicht genauer nachgehen zu wollen. Tatsächlich kann die Verdrehung der Gesetzesregeln nur insoweit Wirkung entfalten, wie sich ein Konsens darüber herstellen lässt, ob man dieses Spiel gegen die bestehenden Gesetzesregeln spielen soll oder nicht. Hierbei handelt es sich nicht mehr um eine juristische Frage im strengen Sinne.
Auf diesem Gebiet müssen wir uns an der Entwicklung der geschriebenen Regeln orientieren (im Sinne einer etwaigen Streichung von Patentierungsausschlüssen).
...
Es ließe sich ferner mit guten Gründen die Auffassung vertreten, dass angesichts der Einhelligkeit, mit der Rechtsprechung und Literatur seit jeher die Beschränkung des Patentschutzes auf technische Erfindungen vertreten haben, von einem gewohnheitsrechtlichen Satz dieses Inhalts gesprochen werden kann.
Das mag aber letztlich dahinstehen. Denn der Begriff der Technik erscheint auch sachlich als das einzig brauchbare Abgrenzungskriterium gegenüber andersartigen geistigen Leistungen des Menschen, für die ein Patentschutz weder vorgesehen noch geeignet ist. Würde man diese Grenzziehung aufgeben, dann gäbe es beispielsweise keine sichere Möglichkeit mehr, patentierbare Leistungen von solchen zu unterscheiden, denen nach dem Willen des Gesetzgebers andere Arten des Leistungsschutzes, insbesondere Urheberrechtsschutz, zuteil werden soll. Das System des deutschen gewerblichen und Urheberrechtsschutzes beruht aber wesentlich darauf, dass für bestimmte Arten geistiger Leistungen je unterschiedliche, ihnen besonders angepasste Schutzbestimmungen gelten und dass Überschneidungen zwischen diesen verschiedenen Leistungsschutzrechten nach Möglichkeit ausgeschlossen sein sollten. Das Patentgesetz ist auch nicht als ein Auffangbecken gedacht, in welchem alle etwa sonst nicht gesetzlich begünstigten geistigen Leistungen Schutz finden sollten. Es ist vielmehr als ein Spezialgesetz für den Schutz eines umgrenzten Kreises geistiger Leistungen, eben der technischen, erlassen und stets auch als solches verstanden und angewendet worden.
Es verbietet sich demnach, den Schutz von geistigen Leistungen auf dem Weg über eine Erweiterung der Grenzen des Technischen -- die auf deren Aufgabe hinauslaufen würde -- zu erlangen. Es muss vielmehr dabei verbleiben, dass eine reine Organisations- und Rechenregel, deren einzige Beziehung zum Reich der Technik in ihrer Benutzbarkeit für den bestimmungsgemäßen Betrieb einer bekannten Datenverarbeitungsanlage besteht, keinen Patentschutz verdient. Ob ihr auf andere Weise, etwa mit Hilfe des Urheber- oder des Wettbewerbsrechts, Schutz zuteil werden kann, ist hier nicht zu erörtern.
[...]
Bei der Prüfung der Frage, ob eine Erfindung vorliegt, muss der Prüfer ... die Form oder die Art des Patentanspruchs außer acht lassen und sich auf den Inhalt konzentrieren, um festzustellen, welchen neuen Beitrag die beanspruchte angebliche
So pflegen das Erarbeiten des Lösungsprinzips, das einem Computerprogramm zugrundeliegt, seine Umsetzung in Programmvorstufe wie Ablaufplan oder Datenflussplan und schließlich das maschinenlesbare Programm selbst beträchtlichen Aufwand zu erfordern. Die geistigen Leistungen, die dabei erbracht werden, sind gewiss nicht generell geringer als bei vielen patentwürdigen technischen Erfindungen. Wirtschaftlich ist Datenverarbeitungs-Software oft von bedeutendem Wert; ...
Der BGH lehnt es freilich ab, auf das Erfordernis des technischen Charakters zu verzichten.
...
Durch Ausdehnung des Technikbegriffs den Anwendungsbereich des Patentschutzes zu erweitern, hält der BGH ebenfalls nicht für richtig.
...
Nationaler Forschungsrat der USA 2000
Im Falle seiner Lockerung werde Schritt für Schritt allen Lehren für verstandesmäßige Tätigkeit der Patentschutz eröffnet; hiergegen bestünden Bedenken insbesondere wegen der Freihaltebedürfnisse in Bezug auf Arbeitsergebnisse und Methoden der Betriebswirtschaft (für Management, Organisation, Rechnungswesen, Finanzierung, Werbung, Marketing usw.), die von allen Wirtschaftsunternehmen benötigt würden, und auf Algorithmen, wie sie Computerprogrammen zugrundeliegen.
Auf der anderen Seite wird eine Überprüfung des Ausschlusses nichttechnischer Handlungsanweisungen verlangt, da er vorwiegend historisch bedingt und nicht mehr zeitgemäß sei.
2. Für das geltende Recht wird es bei der vom BGH bekräftigten Begrenzung des Patentschutzes auf technische Erfindungen sein Bewenden haben müssen. Neben der ausdrücklichen Regelung in §1 Abs 2 PatG und Art 52 Abs 2 EPÜ erlaubt es auch die bestehende institutionelle und organisatorische Ausgestaltung des Patentwesens, die durchweg auf das Gebiet der Technik zugeschnitten ist, nicht, hierüber durch richterliche Rechtsfortbildung hinauszugehen.
Eine gesetzgeberische Fortentwicklung hätte jedenfalls daran festzuhalten, dass Ausschlussrechte von nicht übersehbarer Tragweite vermieden werden müssen; mindestens Entdeckungen, wissenschaftlichen Theorien und mathematischen Methoden müsste deshalb der Patentschutz verschlossen bleiben.
3. Dagegen ist im Bereich der nichttechnischen Handlungsanweisungen und der Informationsvermittlung nicht notwendigerweise der mögliche Anwendungsbereich von Neuerungen so breit, dass die Reichweite eines Ausschlussrechts unkalkulierbar werden muss. Ob sich die Zulassung zum Patentschutz empfiehlt, hängt davon ab, wie die Schutz- und Belohnungsinteressen im Vergleich zu den Freihaltebedürfnissen zu werten sind.
Tendenziell dürfte hierbei das Freihaltebedürfnis schwerer wiegen als bei technischen Erfindungen, weil Ausschlussrechte an Neuerungen, die der Mensch ohne Einsatz von Naturkräften benutzen kann, weniger als solche an technischen Erfindungen durch außerhalb seiner selbst liegende Objekte definiert sind und deshalb regelmäßig unmittelbarer und stärker in seine Handlungsfreiheit eingreifen. Insbesondere wären von Ausschlussrechten an kommerziellen Neuerungen erhebliche wettbewerbsbeschränkende Effekte zu befürchten.
Kein hinreichendes Argument für die Gewährung von Patentschutz ist der Umstand, dass die geistige Leistung, der sie zugutekommen soll, anderweitig nicht oder nicht umfassend geschützt ist. Vielmehr können die Grenzen des nach geltendem Recht erreichbaren Schutzes auch Anzeichen dafür sein, dass den Freihaltungsinteressen der Vorrang gebührt.
[...]
Die Behauptung, die Beschränkung des Ausschlusses von Software von der Patentierbarkeit auf Software als solche in Absatz 3 habe den Zweck, im Lichte der Entwicklung der Informationstechnik durch Anerkennung der Patentierbarkeit den technischen Fortschritt zu fördern, überzeugt nicht. Falls der Gesetzgeber einen solchen Zweck verfolgt haben sollte, hätte er den Ausschluss in Absatz 2 von vornherein nicht vorgesehen. Die Unterstellung eines mit dem gewünschten Ergebnis übereinstimmenden Gesetzeszweckes ist zwar keine korrekte Anwendung der teleologischen Auslegungsmethode, zeigt aber deutlich die Bereitschaft der technischen Beschwerdekammer, die eigenen Wertungen an die Stelle der Wertung des Gesetzgebers zu setzen.
After jurisprudence has taken hold of any area treated by the law, it is up to science to develop it and all the other disciplines must resign; from now on it is the method of judicial thinking which must rule.
Erst kürzlich hatten wir eine Patentkonkurrenz prüfen (einen eventuellen Konflikt mit einem konkreten US-Patent) lassen und wir schalteten dafür eine hochspezialisierte, deutsche Patentanwaltskanzlei ein.
Die Diagnose dieser Kanzlei (für ca. 4000,00 Euro netto) war: Für die Prüfung, ob eine Verletzung des gezielt benannten US-Patents vorliegt verlangt ein US-amerikanischer Patentanwalt 25.000,00 USD Vorschuss. Schlimmer aber ist, dass nach deren Prognose die Aussage des amerikanischen Kollegen nicht lauten wird: "ja - Patentverletzung" oder "nein - keine Patentverletzung". Die Antwort wird - nach der Prognose der deutschen Spezialisten sein -: "Möglicherweise", "Es ist nicht auszuschließen, dass ...". Damit soll nicht mangelhafte Ausbildung der Kollegen gerügt werden, denn schon die deutschen Spezialisten erkannten: Recherchen, geschweige denn: Prüfungen, sind zumindest im Bereich der Bioinformatiksoftwarepatente oft nicht mehr wirklich leistbar.
Developed and developing countries have historically provided that certain things do not constitute inventions for the purpose of patent protection. Included in these are those set out, for example, in Article 52 of the European Patent Convention (EPC):
[...]
Even though subsequent EPO practice and jurisprudence have to some extent diluted the scope of these Articles,13 it would seem entirely reasonable for most developing countries to adopt this list of exclusions as a minimum.
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Summary of Recommendations Relating to the Patent System
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Exclude from patentability computer programs and business methods
[...]
Aus ökonomischer Sicht ist die Sinnhaftigkeit eines Patentschutzes danach zu beurteilen, ob dieser effiziente Anreize für die Investition in Forschung und Entwicklung setzt. Immaterielle Güter zeichnen sich dadurch aus, dass sie beliebig und kostenlos reproduzierbar sind und der Konsum von Wissen durch eine Person eine andere Person nicht daran hindert, dieses Wissen ebenfalls zu konsumieren. Der Einzelne wird deshalb nur so viel in die Produktion von Wissen investieren, wie er durch seinen eigenen Konsum rechtfertigen kann. Dies führt insgesamt zu einer ineffizient niedrigen Produktion von Wissen. Deshalb müssen Anreize, z.B. durch Patente, geschaffen werden, die die kostenintensive Produktion von Wissen in einem darüber hinausgehenden Maß bewirken. Ökonomisch gesehen wird bei einem Patent ein (ineffizientes) Monopol vorübergehend gewährt, um Produktionsanreize zu setzen. Das soeben dargestellte Modell ist weitgehend statisch. Kompliziertere Szenarien haben demgegenüber gezeigt, dass eine Verstärkung des Patentschutzes keineswegs zwingend zu einem vermehrten Forschungsaufwand führt. Im Gegensatz zur allgemeinen Annahme, dass weitgehender immaterialgüterrechtlicher Schutz zu höherer Investitionstätigkeit führt, vermochten Untersuchungen, die unter ähnlichen Bedingungen wie die der Softwareindustrie operiert6, eine generelle Zunahme der Ausgaben für Forschung und Entwicklung nicht nachzuweisen7. Empirische Studien über das Verhalten von kleinen und mittleren Unternehmen im Softwarebereich haben gezeigt, dass Patente für diese zu den am wenigsten effizienten Methoden des Investitionsschutzes zählen.
Vor diesem Hintergrund ist eine Ausdehnung des Patentschutzes auf Computerprogramme kritisch zu bewerten. Die Entwicklung von Software ist generell nicht kapitalintensiv, außerdem bestehen auf diesen Märkten bereits Netzeffekte, die wiederum Konzentrationstendenzen begünstigen. Durch Softwarepatente werden insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen erhebliche Marktbarrieren entstehen. Open-Source-Softwareprodukte stellen ex definitione den Programmcode allen Interessierten zur Verfügung und könnten Patentschutz deshalb generell nicht in Anspruch nehmen. Die mit dem Patentschutz verbundene vorübergehende Monopolstellung eines Unternehmens ist geeignet, die Konzentrationstendenzen auf dem Markt für Softwareprodukte weiter zu verstärken und den Wettbewerb zu behindern.
Hierfür müssen viele Ursachen in Betracht gezogen werden. ...
An historical awareness of the political economy of patent reform suggests that this task is not easy at the domestic policy level. This is basically because those who perceive they would lose by such reform are concentrated, powerful and active defenders of their interests. In contrast, those who would gain by patent reform are diffuse and hardly aware of their interest in the matter.
Man darf sich nach dem wirklichen Zweck einer solchen Richtlinie fragen, insbesondere mit Blick auf die Begründung, die mit Überlegungen zum Schutz der Softwarebranche vor Raubkopien beginnt und die sich in den Dokumenten in der Anlage zum Richtlinienvorschlag fast ausschließlich auf Software und die "Softwareindustrie" bezieht, deren Stellenwert für den Vorschlag außerdem überzogen um nicht zu sagen völlig irrelevant erscheint, wenn der Geltungsbereich wirklich so beschränkt wäre, wie es die Kommission darstellt.
Ist es aus heutiger Sicht vernünftig, die Erfassungsgrenze von Patenten, die doch ein Werkzeug des Industriezeitalters sind, auf geistige und immaterielle Schöpfungen wie Software sowie auf deren Ausführung auf Computern auszudehnen? Die Antwort der Kommission ist ein unmissverständliches Ja und ist aus der Aufmachung des Richtlinienvorschlags und des Folgenabschätzungsbogens abgelesen. Die gewählte enge Sichtweise, die einzig und allein vom rechtlichen Aspekt von Patenten ausgeht, ohne gebührende Berücksichtigung der wirtschaftliche Aspekte, der Auswirkungen für die Forschung und die europäischen Unternehmen, d.h. also ohne Gesamtsicht, verträgt sich nicht mit der Größenordnung der Gefahr für die Gesellschaft, die Entwicklung und sogar der Demokratie (elektronische Verwaltung, Bildung, Information der Bürger), die auf lange Sicht aufs Spiel gesetzt werden.
Im Fall der Software haben die seit den siebziger Jahren in den großen, von dem Thema betroffenen Staaten geführten Diskussionen alle zu dem Ergebnis geführt, daß das System der Urheberrechte gelten soll, obwohl es den Besonderheiten des Bereichs nicht umfassend gerecht wird. Die europäische Richtlinie vom 1. Januar 1993 zeigte insbesondere den goldenen Mittelweg zur Förderung der "Interoperabilität" von Programmen, um wettbewerbsschädliche Strategien mit dem Ziel einer marktbeherrschenden Stellung zu konterkarieren. Seit mehreren Jahren ist die amerikanische Rechtsprechung dazu übergegangen, die Ausstellung von Patenten für "Softwareelemente" zu gewähren, was sie bis dahin abgelehnt hatte. Und der Druck Amerikas auf Europa zur Gewährung der Patentfähigkeit auf europäischer Ebene nimmt immer mehr zu.
Dabei sind die Risiken hier sehr hoch. Ein derartiges Vorgehen bedroht die Innovationsdynamik in dieser Industrie, da sie zu einer Isolierung der Kenntnisse und Verfahren führt, die jegliche Kombination unterbindet. So finden sich unter der Vielzahl in den Vereinigten Staaten angemeldeter und eingetragener Patenten zahlreiche Verfahren oder sogar Algorithmen. Viele scheinen von den Merkmalen Neuheit und Originalität, die eigentlich Voraussetzung für die Ausstellung eines Patents sind, weit entfernt zu sein.
Sollte die Ausstellung von Patenten für Software zur festen Einrichtung werden, so wäre das eine Waffe zur Stärkung der Vormachtstellung der größten amerikanischen Marktführer in diesem Bereich. Sie wäre eine direkte Bedrohung für die Masse der innovatorischen KMU, sowohl in Europa als auch in den Vereinigten Staaten und anderswo. Schließlich würde sie ein sehr großes Handicap für die europäische Softwareindustrie darstellen, die trotz des hier eingesetzten hochwertigen Fachwissens große Schwierigkeiten hat, im Handel wettbewerbsfähig zu sein.
Das Patentwesen passt möglicherweise nicht zum Rhythmus der Innovation im Bereich der Software : die zum Erwerb eines Patentes erforderliche Zeit ist ebenso wie die Patentlaufzeit (20 Jahre) zu lang. Die Innovation im Softwaresektor ähnelt ihrem Wesen nach mathematischen Entdeckungen: neues Rechenverfahren, neuer Algorithmus, Anwendung eines bekannten mathematischen Verfahrens auf ein spezielles Problem. Wie und wo soll die Trennlinie zwischen Softwareprozess und einem gedanklichen Verfahren gezogen werden? Man sollte sich auch vergegenwärtigen, dass Software bereits jetzt in unserem System des geistigen Eigentums einen bedeutenden Rechtschutz genießt.
Thesen
Die Verhandlungen auf europäischer Ebene erfordern daher klare Positionen: solange keine begünstigenden Auswirkungen auf die Innovation zu erkennen sind, meinen die Sozialisten, dass
Das Patentwesen passt möglicherweise nicht zum Rhythmus der Innovation im Bereich der Software : die zum Erwerb eines Patentes erforderliche Zeit ist ebenso wie die Patentlaufzeit (20 Jahre) zu lang. Die Innovation im Softwaresektor ähnelt ihrem Wesen nach mathematischen Entdeckungen: neues Rechenverfahren, neuer Algorithmus, Anwendung eines bekannten mathematischen Verfahrens auf ein spezielles Problem. Wie und wo soll die Trennlinie zwischen Softwareprozess und einem gedanklichen Verfahren gezogen werden? Man sollte sich auch vergegenwärtigen, dass Software bereits jetzt in unserem System des geistigen Eigentums einen bedeutenden Rechtschutz genießt.
Thesen
Die Verhandlungen auf europäischer Ebene erfordern daher klare Positionen: solange keine begünstigenden Auswirkungen auf die Innovation zu erkennen sind, meinen die Sozialisten, dass
Diese unkontrollierte Ausweitung des Patentsystems in den Bereich der Software hinein gefährdet in zunehmendem Maße die europäischen IT-Unternehmen, die Autoren freier Software und die Grundarchitektur der Informationsgesellschaft. Mehr als 10000 Softwarepatente wurden in den letzten 10 Jahren bei den nationalen Patentämtern durch vom EPA inspirierte juristische Winkelzüge angemeldet, während selbst die Anmeldungsanleitungen der Patentämter noch immer klar sagen, dass Computerprogramme nicht patentierbar sind. Mehr als 75% dieser Patente wurden von außereuropäischen Unternehmen angemeldet. Nicht wenige dieser Softwarepatente beziehen sich auf Verfahren des elektronischen Geschäftsverkehrs sowie Organisations- und Lehrmethoden.
Juristische Standardwerke wie Lamy Droit Informatique weisen allerdings darauf hin, dass diese Patente angesichts der offensichtlichen Widersprüche zwischen dem geltenden Gesetz und der Rechtsprechung des EPA keinerlei Wert haben außer demjenigen, den die jeweiligen Gerichte ihnen zuzuerkennen bereit sind. Im Falle eines Rechtsstreits besteht kein Verlass darauf, dass ein nationaler Richter die Ansprüche dieser Patente anerkennen würde, da sie sich offensichtlich auf Gegenstände beziehen, deren Patentierung dem Geist des Gesetzes widerspricht. Daher warten die Inhaber der Softwarepatente, der E-Geschäftsmethoden-Patente und der Internet-Patente nur noch auf eines, bevor sie sich entschließen, die französischen und europäischen Protagonisten der Neuen Wirtschaft anzugreifen: die Revision des Münchener Übereinkommens, die sich anschickt, den Ausschluss der Computerprogramme von der Patentierbarkeit zu beseitigen.
Ich würde mich Ihnen verbunden fühlen, wenn Sie in den kommenden Konsultationen auf nationaler, europäischer und globaler Ebene alle Ihnen zu Gebote stehenden Mittel einsetzen würden, um zu verlangen,
Da das Europäische Patentamt keinerlei Studie publiziert hat, um die Ausweitung der Patentierbarkeit auf Computerprogramme zu rechtfertigen, obwohl Wirtschaftswissenschaftler bewiesen haben, dass das Patentsystem zu einer Minderung der Innovation in der Softwareökonomie führen könnte, scheint es mir ferner an der Zeit, eine Betriebsprüfung des Europäischen Patentamtes in Auftrag zu geben, um nach Mitteln zu suchen, wie man die Entscheidungen dieser Institution besser kontrollieren und in Einklang mit dem Allgemeininteresse und den Grundprinzipien einer unparteiischen Rechtsprechung bringen kann.