Die Idee, ein Bündnis zu bilden, um mithilfe von Patenten freie Software gegen Patentangriffe zu schützen, ist alt. Informationelles Gemeineigentum ist jedoch als Faustpfand nur von begrenztem Wert, insbesondere wenn der Streitgegner selber gar keine Software sondern nur Patente entwickelt. Bisher waren Bündnisse dieser Art erfolglos. Einige Änderungen am Patentsystem könnten jedoch helfen, die Erfolgsaussichten zu erhöhen.
Mutual Defense Against Software Patents (LPF)
- Ein klarsichtiger Text aus Richard Stallmans Feder
Patent Nonsense and Collective Security in the Age of Software Patents
- Ein Gründer einer erfolgreichen amerikanischen Softwarefirma überlegt sich, wie er gegen den "Patent-Schwachsinn" seines Landes erfolgreich vorgehen kann und setzt Hoffnungen in ein Schutzbündnis
OpenPatents
- Ein gut durchdachter, liebevoll konstruierter Ansatz, der theoretisch funktionieren sollte.
Preparing for the intellectual-property offensive
- Bruce Perens sieht OSS-feindliche Patentkartelle am Horizont und schlägt Gegenmaßnahmen vor, u.a. ein Schutzbündnis.
Robert Gehrings Berliner Ausweg aus dem Digitalen Dilemma
- Gehring schlug bei der Berliner Konferenz vor, man solle einerseits Software patentierbar machen, aber andererseits ein Schutzabkommen für freie Software schaffen. Durch kleinere Reformen am Patentrecht seien die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Schutzbündnis der Freien Software zu verbessern. Insbesondere sollte eine opensource-freundliche Patentvariante angeboten werden, die auch dann beantragt werden könne, wenn seit der Veröffentlichung der Technik eine gewisse maximale Zeit (Schonfrist) verstrichen sei.
J.P. Smets: Practical Software Patent Tactics for OpenSource Developpers
- Vorschlag einer ansteckenden Allgemeinen Öffentlichkeits-Patentlizenz (GPPL) und weiterer Kampftaktiken für den Bürgerkrieg um die Parzellierung der Geistigen Welt. Im Anschluss an eine Vortrags- und Diskussionsveranstaltung mit J.P. Smets auf dem Linuxtag 2000 entstanden Überlegungen über weitergehende GPPL-Konzepte, wonach ein GPPL-Patent ausschließlich und bedingungslos in als ganzes unter GPL reimplementierbaren Systemen genutzt werden darf, während ein FPL-Patent in allen GPL-Programmen eingesetzt darf und ansonsten seinem Eigentümer gehört. Durch Sammlung vieler GPPL-Patente könnte ein Druck auf Patentinhaber entstehen, ihre eigenen Patente unter FPL zu stellen.
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http://swpat.ffii.org/archiv/spiegel/sarxe/index.de.html
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2003/11/02
Arbeitsgruppe