#title: Beschwerde an das ZDF wegen Heute-Journal-Beitrag über %(q:Raubkopierer und Ideenklauer) #descr: In dem beanstandeten Film-Beitrag von Manfred Ahlers vom 6. Juli 2004 wird der FFII e.V. durch Verfälschung und Weglassen wesentlicher Tatsachen sowie durch Einsatz von Suggestivmethoden wahrheitswidrig als Interessenvertretung von Softwarepiraten und Raubkopierern diskreditiert. Inhalt und Form des Beitrages verstoßen dabei gegen die im ZDF-Staatsvertrag festgeschriebenen Programmgrundsätze und gegen die Programmrichtlinien des ZDF. #50i: 55100 Mainz #isn: Zweites Deutsches Fernsehen #loa: Richtlinien- und Koordinierungsausschuß #sFi: An den Fernsehratsvorsitzenden des ZDF Richtlinien- und Koordinierungsausschuß #b5t: Programmbeschwerde gemäß § 15 Absätze 1,2 ZDF-Staatsvertrag #tuB: Hiermit erheben wir gegen den Filmbeitrag von Herrn Dr. Manfred Ahlers über das Symposium %(q:Innovation und Geistiges Eigentum in Deutschland) in der ZDF-Sendung %(q:Heute Journal) vom Dienstag, den 6. Juli 2004 Beschwerde wegen Verletzung von Programmgrundsätzen. #WWb: Eine Zusendung in Papierform per Post folgt. Hier senden wir Ihnen die wesentlichen Inhalte vorab zu Ihrer Information. #rot: In dem beanstandeten Beitrag wird der FFII e.V. durch Verfälschung und Weglassen wesentlicher Tatsachen sowie durch Einsatz von Suggestivmethoden wahrheitswidrig als Interessenvertretung von Urheberrechtsverletzern diskreditiert. Inhalt und Form des Beitrages verstoßen dabei gegen die im ZDF-Staatsvertrag festgeschriebenen Programmgrundsätze und gegen die Programmrichtlinien des ZDF. #WMs: Der FFII e.V. ist ein gemeinnütziger Verein mit über 70.000 Unterstützern, darunter über 1000 Unternehmen, die den FFII mit der Wahrnehmung ihrer Interessen im Bereich der Software-Eigentumsrechte beauftragt haben. Dabei agiert der FFII ferner regelmäßig im Konzert mit dem Bundesverband der Mittelständischen Wirtschaft und dessen europäischem Dachverband CEA-PME, der 500.000 Mitgliedsunternehmen vertritt. Auch im Vorfeld der Veranstaltung hatten diese beide Verbände zusammen mit dem ebenfalls KMU repräsentierenden Patentverein einen Offenen Brief an den Kanzler geschrieben, der in der Presse Beachtung fand. #ztx: Die genannten Verbände wenden sich derzeit im Interesse ihrer Mitglieder und Unterstützer gegen den Versuch von Teilen der EU-Kommission, durch die Legalisierung von Patenten auf Software das Urheberrecht zu entwerten und damit nach unserer Auffassung die Existenzgrundlage für eine selbständige Europäische Softwareentwicklung zu zerstören. Der Vorschlag der Europäischen Kommission 2002/0047 für eine %(q:Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen), kurz %(q:Softwarepatent-Richtlinie) genannt, ist derzeit Gegenstand einer heftigen, parteiübergreifenden Auseinandersetzung. #eWa: Das Europäische Parlament hat sich bei der Abstimmung am 24. September 2003 der Position des FFII angeschlossen und mit zahlreichen Änderungen des Kommissionsentwurfes die Patentierung von Leistungen auf dem Gebiet der automatischen Datenverarbeitung wirksam ausgeschlossen. Solche Leistungen unterliegen nach traditioneller Rechtsauffassung, wie sie auch in der Software-Richtlinie von 1991 zum Ausdruck kommt, allein dem Urheberrecht. #pae: Der Vorsitz des EU-Ministerrates hat in einem als %(q:Kompromisspapier) titulierten Entwurf die Änderungen des Europäischen Parlaments wieder gestrichen und darüberhinaus noch eine direkte Beanspruchung von Programmtexten vorgeschlagen, wodurch die Urheber solcher Programme ihrer Eigentumsrechte faktisch beraubt werden. Diesem Papier ist im Ministerrat eine qualifizierte Mehrheit verschafft worden. #aiW: Das Niederländische Parlament hat daraufhin mit Beschluss vom 1. Juli 2004 die Regierung der Niederlande angewiesen, ihre - vorgeblich irrtümliche - Zustimmung zu dem Ratsbeschluss zurückzuziehen und die Linie des Europaparlaments zu unterstützen. #Wee: Beim Deutschen Bundestag ist inzwischen ein Entschließungsantrag der FDP-Fraktion vom 27. Mai 2004 anhängig, mit dem die Bundesregierung ebenfalls aufgefordert wird, ihre bisherige Unterstützung für Softwarepatente aufzugeben und die Position des Europaparlaments zu übernehmen. #dWd: Die Position des FFII und der FDP wird dabei auch von vielen Abgeordneten der Regierungskoalition unterstützt, die sich aber bisher nicht gegen das im EU-Rat Bundesjustizministerium durchsetzen konnten, s. dazu den überaus deutlichen Brief von Jörg Tauss MdB vom 2. Juni 2004. #nlc: Die Fronten verlaufen bisher bei allen Abstimmungen quer durch die Parteien. #tns: Mit dem beanstandeten Beitrag wird der FFII als Interessenvertretung von Softwarepiraten und Raubkopierern diskreditiert. Dabei wird der tatsächliche Umfang der aktuellen politischen Auseinandersetzung um die von der EU-Kommission propagierte Softwarepatentrichtlinie in einer Weise ignoriert, die mit den Grundsätzen journalistischer Arbeit nicht mehr vereinbar ist. Zusätzlich werden die hinter der Auseinandersetzung stehenden wirtschaftlichen Interessen durch falsche Angaben zur Person eines zentralen Interviewpartners verschleiert. #rhW: Der Beitrag berichtet zunächst ausführlich über Musik, Film- und Softwarepiraterie. Das hierin genannte Anliegen, dem Urheberrecht Geltung zu verschaffen, ist auch ein zentrales Anliegen des FFII (%(q:den Schöpfer vor dem Plagiator und die Öffentlichkeit vor Monopolen schützen), s. Titelseite http://www.ffii.org/) und darüber hinaus weithin konsensfähig. Ein Großteil dieses Abschnitts in Ahlers Film besteht aus Aussagen von Georg Herrenleben, der als Vertreter einer %(q:Agentur für Softwareindustrie) untertitelt wird. #Wtn: Tatsächlich ist Herrenleben Regionalmanager der %(BSA) für Mitteleuropa. Die BSA ist ein Zusammenschluss von großen, überwiegend US-amerikanischen Softwareherstellern, die in Fachkreisen allgemein als das Sprachrohr der Microsoft Corporation wahrgenommen wird. Die ursprüngliche Fassung der vorgeschlagenen Softwarepatentrichtlinie stammt zumindest teilweise aus der Feder der BSA, die auch sonst aktiv Lobbyarbeit für Softwarepatente im Sinne des Ahlersschen Filmbeitrags betreibt und dabei regelmäßig (so auch in der von BSA verfassten Kommissionslage) Urheberrecht und Patentrecht durcheinanderwirft. Durch die falsche Untertitelung verschleiert Ahlers, welche Interessengruppen möglicherweise hinter seinem Filmstreifen stehen. #hnM: Anschließend wird mit Aussagen von Bundesjustizministerin Zypries und Siemens-Chef Heinrich von Pierer die Behauptung der Patentbranche (mitsamt einigen Anhängseln in Großndustrie und Politik) wiedergegeben, Software in technischen Zusammenhängen könne nicht wirkungsvoll geschützt werden, weil sie nicht patentierbar sei. Pierer fordert Patentschutz für Software. Diese Behauptung ist in der Softwarebranche alles andere als konsensfähig. Breite Monopole, wie das Patentrecht sie ermöglicht, widersprechen der Ethik und den Gepflogenheiten der Branche. #Ird: Darauf wird die Webseite des FFII mit der gut lesbaren Überschrift %(q:Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur) bildschirmfüllend eingeblendet, während dazu der folgende Kommentartext gesprochen wird: #ean: Doch es gibt eine starke Gegenbewegung. Sie fordert eine frei zugängliche Software für alle. Jeder soll Computerprogramme unbegrenzt weiterentwickeln können. Der Kanzler hält dagegen. #tcI: Irgendwelche anderen Organisationen oder Personen, die solche Forderungen (angeblich) stellen, werden in dem Beitrag nicht genannt. Mit der %(q:Gegenbewegung) ist folglich eindeutig und für den Zuschauer erkennbar der FFII gemeint. Dem FFII wird damit unterstellt, er fordere frei zugängliche Software für alle und das Recht, sich fremde Computerprogramme anzueignen und weiterzuentwickeln. Die innerhalb der Softwarebranche vorherrschende Abneigung gegen das Patentsystem wird allein dem FFII zugeschrieben, und diesem werden illegitime, der üblichen Ethik der Branche widersprechende Positionen unterstellt. #wtR: Anschließend wird Bundeskanzler Schröder mit folgendem Auszug aus seiner Rede eingeblendet: #EWu: Ohne den nachhaltigen Schutz des Geistigen Eigentums wären die Unternehmen zum einen gezwungen, ihre Erfindungen möglichst lange geheim zu halten wenn sie erfolgreich sein wollten, zum anderen müssten sie aus ökonomischen Gründen ihre Forschungs- und Entwicklungstätigkeit auf wenige Gebiete konzentrieren. #Wuc: Hieraus und aus der Einleitung %(q:Der Kanzler hält dagegen) ergibt sich unmissverständlich die Behauptung, der FFII wende sich gegen den vom Bundeskanzler geforderten nachhaltigen Schutz des Geistigen Eigentums. #nte: Danach endet der Beitrag mit dem eingesprochenen Kommentar: #erW: Für viele ist die Freiheit im Computer wohl grenzenlos, doch die hat ihren Preis: Der Schaden durch Raubkopien und geklaute Ideen geht bereits in die Milliarden. #ute: Dadurch wird der FFII mit den Raubkopierern, über die zuvor ausführlich berichtet wurde, auf eine Stufe gestellt. In der Tat sind die beiden Fragen sachlich unverbunden, der Autor stellt eine kriminalisierende Verbindung her. #uss: Nach § 5 Absatz 1 Satz 1 ZDF-Staatsvertrag und Abschnitt I Unterabschnitt (3) der ZDF-Programmgrundsätze soll in den Sendungen des ZDF den Fernsehteilnehmern in Deutschland ein objektiver Überblick über das Weltgeschehen, insbesondere ein umfassendes Bild der deutschen Wirklichkeit vermittelt werden. #Wee2: Nach § 6 Absatz 1 Satz 1 desselben Staatsvertrages soll die Berichterstattung umfassend, wahrheitsgetreu und sachlich sein. #Wdi: Abschnitt I Unterabschnitt (4) der ZDF-Programmrichtlinien bestimmt: #DiW: Die Informationssendungen müssen durch Darstellung der wesentlichen Materialien der eigenen Meinungsbildung dienen. Sie dürfen dabei nicht durch Weglassen wichtiger Tatsachen, durch Verfälschung oder durch Suggestivmethoden die persönliche Entscheidung zu bestimmen versuchen. #nWr: Der beanstandete Beitrag verletzt diese Grundsätze. #hWW: Das %(q:Heute Journal) ist eine Informationssendung im Sinne der Programmrichtlinien. Der beanstandete Beitrag verstößt gegen die für Informationssendungen geltenden Richtlinien. Er versucht, durch Weglassen wesentlicher Tatsachen, durch Verfälschung und durch Suggestivmethoden die persönliche Entscheidung des Zuschauers in unredlicher Weise zum Nachteil des FFII und der Softwarepatent-Gegner zu bestimmen. Er ist nicht geeignet, dem Zuschauer das in den Programmgrundsätzen geforderte objektive Bild der Wirklichkeit zu vermitteln. #eDn: Der Beitrag verschweigt vollständig, dass der FFII und seine Verbündeten unbestreitbar einen erheblichen Teil der Europäischen Wirtschaft repräsentieren und erhebliche politische Unterstützung quer durch alle Parteien gefunden haben. Das Weglassen dieser für die Meinungsbildung objektiv wesentlichen Tatsache ist geeignet, die persönliche Entscheidung des Zuschauers zu Lasten des FFII zu bestimmen, und ist deshalb nicht mit Abschnitt I Unterabschnitt 4 der ZDF-Programmrichtlinien vereinbar. #riW: Der Beitrag täuscht durch Weglassen dieser Information weiter vor, dass es eine einhellige Forderung nach mehr Patentschutz für Software in Wirtschaft und Politik gebe, der sich nur der angeblich den Softwarepiraten nahestehende FFII entgegensetze. Damit verfälscht der Bericht Tatsachen. #ioe: Allgemein ist zu bemängeln, dass zu diesem Thema mit Siemens-Chef Heinrich von Pierer und Bundesjustizministerin Zypries ausschließlich Vertreter der Softwarepatent-Befürworter zu Wort kamen, obwohl auf der Veranstaltung auch Vertreter des FFII und dem FFII nahestehende Vertreter der Wirtschaft anwesend waren und immer wieder von den Hauptrednern in den Diskurs einbezogen wurden. #rIh: Der Beitrag verfälscht weiter die Positionen des FFII in einer Weise, die geeignet ist, den FFII in eine Reihe mit Urheberrechtsverletzern zu stellen und den Zuschauer damit gegen den FFII einzunehmen. #ruh: Der FFII hat sich tatsächlich zu keiner Zeit in irgendeiner Weise direkt oder indirekt für die Interessen von Raubkopierern oder Softwarepiraten engagiert, wie dies in dem Beitrag durch die nicht sachgemäße Verbindung von Softwarepiraterie und Patentdiskussion sowie durch den zusammenfassenden Schlusssatz suggeriert wird. Diese in dem Beitrag enthaltene Aussage beanstanden wir sowohl wegen ihrer sachlichen Unrichtigkeit als auch wegen der unter Verletzung der Programmrichtlinien zu Ihrer Vermittlung eingesetzten Suggestivtechnik. #fel: Der FFII hat zu keinem Zeitpunkt die Auffassung vertreten, es müsse eine frei zugängliche Software für alle oder gar ein Recht, fremde Software weiterzuentwickeln, geben. Diese Forderungen, die dem FFII in dem Beitrag unterstellt werden, sind von Herrn Ahlers frei erfunden worden. #miB: Der FFII hat sich niemals gegen einen wirksamen Schutz für Geistiges Eigentum ausgesprochen. Der im Beitrag zitierten Forderung des Bundeskanzlers nach wirksamem Schutz des Geistigen Eigentums wird ein falscher Kontext unterlegt, indem behauptet wird, sie richte sich gegen die Position des FFII. Tatsächlich kann der FFII der zitierten Äußerung des Bundeskanzlers ohne weiteres zustimmen. In Herrn Ahlers Beitrag wird sowohl der Bedeutungsgehalt der Kanzlerforderung als auch die Position des FFII in unzulässiger Weise verfälscht. #san: Die beschriebene Darstellung des FFII ist mit dem Grundsatz einer wahrheitsgetreuen und sachlichen Berichterstattung in keiner Weise vereinbar. #gmn: Bei den beanstandeten Inhalten des Beitrages handelt es sich durchgängig um nachweislich falsche Tatsachenbehauptungen hinsichtlich der vom FFII vertretenen Positionen, der von ihm erfahrenen politischen Unterstützung und des Umfangs und der Beteiligten der aktuellen politischen Diskussion. #Bgr: Die Fehler in dem Beitrag sind auch nicht durch den notwendigerweise begrenzten Umfang journalistischer Recherche entschuldbar. #WWe: Herr Ahlers hätte hinreichend Zeit gehabt, sich besser über die Sachlage und die tatsächlichen Ziele des FFII zu informieren. Die im Bild aufgeführte Website des FFII wurde nicht am fraglichen Tag aufgenommen. Es bestand also genug Zeit für eine sorgfältige Recherche. Vertreter des FFII waren auf der Veranstaltung erkennbar anwesend und hätten Herrn Ahlers jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung gestanden. Der FFII versendet regelmäßig Pressemitteilungen und hat dies auch aus Anlass der fraglichen Veranstaltung getan. Über die zugrundeliegende Auseinandersetzung wird nicht nur in der Fachpresse, sondern beispielsweise auch im %(q:Spiegel Online) bereits seit langem ausführlich berichtet. #ten: Herr Ahlers hat auf persönliche Beschwerden einzelner Vereinsmitglieder bisher keine Einsicht gezeigt. #tWr: Er bestreitet entgegen den Tatsachen, dass er den FFII in eine Reihe mit Raubkopierern und Kriminellen gestellt hat. #WWw: Er hat sich weiter mit der Behauptung verteidigt, auf der Veranstaltung sei ausschließlich von Vertretern der Wirtschaft der unzureichende Patentschutz für Geistiges Eigentum beklagt worden. Wörtlich: %(q:Mein Beitrag hat dieseeinhellig vertretenen Positionen dargestellt. Davon abweichende Meinungen wurden auf dieser Veranstaltung nicht vertreten. #dWd2: Diese Behauptung ist unzutreffend. Die Veranstaltung war von demonstrierenden Vertretern kleiner und mittlerer Unternehmen umgeben. An der Veranstaltung selbst haben nicht weniger als vier Vertreter des FFII teilgenommen, zwei von ihnen mit eigenen Redebeiträgen, darunter der Unterzeichner. Sämtliche Hauptredner gingen in Ihren Beiträgen auf die %(q:Sorgen) der vom FFII vertretenen Interessengruppen ein. Die Vertreter des FFII hätten Herrn Ahlers im Übrigen auch jederzeit für weitere Auskünfte zur Verfügung gestanden. #Wds: Herrn Ahlers Beitrag kann nur noch als Desinformation bezeichnet werden. Solches Verhalten ist mit seinem Beruf und dem Anspruch seines Senders unvereinbar. Herr Ahlers hätte in der Lage sein müssen, dies zumindest im nachhinein zu erkennen. #hkn: Angesichts der bisherigen Reaktion von Herrn Ahlers sehen wir keine Möglichkeit zu einer gütlichen Beilegung der Angelegenheit mehr. #tnw: Nebenbei möchten ich auch anmerken, dass bei der neuesten Berichterstattung über die Münchener Linux-Umstellung sich das ZDF irreführende und falsche Aussagen der Bundesregierung über ihr Wirken im EU-Rat und über dessen Position zu eigen macht. Es wird im wesentlichen genau die unwahre Behauptung über einen angeblichen %(q:Kompromiss) des Rates mit dem Parlament aufgestellt, um deretwegen sich die niederländische Regierung eine Rüge seitens ihres Parlamentes eingehandelt hat. #htW: Auch wenn so extreme Tiefpunkte wie der Ahlers-Bericht eher selten anzutreffen sind, besteht durchaus eine generelle Gefahr, dass angesichts der starken Interessengegensätze bei einer für viele Beobachter schwer durchschaubaren Materie die journalistische Ethik unter die Räder geraten könnte. #cte: Wir möchten Sie daher bitten, der Herausforderung, welche das Thema Softwarepatente für die Standards Ihres Hauses darstellt, durch geeignete Anstrengungen zu begegnen. Hierzu könnten aus unserer Sicht sowohl Disziplinarmaßnahmen gegenüber Herrn Ahlers als auch eine besonders sorgfältige und intensive Begleitung des Themas in kommenden Programmen und auf Ihren Webseiten gehören. #fhc: Mit freundlicher Hochachtung, #FWV: FFII e.V. #thz: Hartmut Pilch, Vorsitzender #nae: Anlagen: #htW2: Mitschrift des Beitrages vom 6. Juli 2004 #eWw: Schreiben von Herrn Dr. Ahlers an Beschwerdeführer #oes: Offener Brief von BVMW, FFII und Patentverein an den Bundeskanzler vom 6.7.2004 anlässlich des Symposiums #WmW: unter %(q:Presse) mit Datum vom 6.7.2004 #mW1: Pressemitteilung BVMW/CEA-PME vom 14.5.2004 #utr: unter #ino: Offener Brief des SPD-Medienexperten Jörg Tauss an Zypries vom 2. Juni 2004 #isn2: Parteitagsbeschluss der Münchner SPD #DAr: FDP-Antrag # Local Variables: ; # coding: utf-8 ; # srcfile: /usr/share/emacs/site-lisp/phm/sys/mlht.el ; # mailto: mlhtimport@ffii.org ; # login: phm ; # passwd: YYYYY ; # feature: swpatdir ; # dok: zdf0407 ; # txtlang: de ; # multlin: t ; # End: ;